Weitere Unterstützungsmöglich für Familien

Auf die folgenden Unterstützungsmöglichkeiten besteht kein Rechtsanspruch!

Kostenloser Kindergarten
für Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck zwischen 3 und 6 Jahren in Innsbrucker Städtischen Kindergärten
Betreuung bis 14:00 Uhr, ohne Mittagstisch (Ganztagsbetreuung und Mittagstisch sind kostenpflichtig möglich)

Tiroler Kindergeld Plus, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Einmaliger Zuschuss für die Kinderbeteuung , für  Kinder welche vor dem 2. September des Förderzeitraumes das 2. bzw. 3. Lebensjahr vollendet haben.  Für  Eltern mit  Hauptwohnsitz in Tirol, deren Haushaltseinkommen, die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreitet. 

Förderanträge sind im Förderzeitraum mittels Online-Formular einzubringen.

Schulkostenbeihilfe des Landes Tirol
Die Förderung "Schulkostenbeihilfe" ist ein neues Förderprogramm seit 1. Jänner 2022 und ersetzt die Förderung "Schulstarthilfe", die mit 31.12.2021 beendet wurde. Einmal jährllich wird pro Kind eine Förderung zwischen € 150 - € 200 als Zuschuss für schulpflichtige Kinder mit Hauptwohnsitz in Tirol, gewährt.

Förderanträge sind mittels Online-Formular einzubringen.

Beilhilfe für Schulveranstaltungen


Weitere Schul-/Heimbeihilfen, Zuschüsse, Stipendien für Schüler (auch nach Pflichtschulalter)