Geburt

 Geburtsurkunde / Meldebestätigung

Was muss ich tun?

  • Geburt beim Standesamt/Magistrat melden
    Anzeige der Geburt sollte innerhalb der ersten 3 Tage erfolgen, dort wird die Geburtsurkunde ausgestellt.
  • Wohnsitz des Kindes beim Meldeamt/Magistrat anmelden
    Meldezettel sind online, im Krankenhaus oder am Melde-/Standesamt erhältlich. Die Wohnsitzanmeldung ist gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt möglich und kann noch im Krankenhaus erfolgen - sonst spätestens 3 Tage nach der Rückkehr nach Hause.
  • Vaterschaft anerkennen bei unehelichen/außerehelichen Kindern
    kann vom Vater beim Standesamt persönlich mit Unterschrift anerkannt werden (keine Frist)
  • geimeinsame Obsorge bei unehelichen/außerehelichen Kindern
    kann vom den Eltern beim Standesamt persönlich mit Unterschrift festgelegt werden (keine Frist)

HINWEIS 
Bei einer Geburt im Krankenhaus erfolgt die Anzeige der Geburt oft automatisch, die Unterlagen für die Geburtsurkunde müssen aber unter Umständen von den Eltern im Standesamt vorgelegt werden - erkundiegen Sie sich bitte im Krankenhaus!

Welche Dokumente brauche ich?

Für Anzeige der Geburt und den Erhalt der Geburtsurkunde

  • Dokumente beider Eltern:
    Geburtsurkunde, Meldebestätigung, Staatsbürgerschaftsnachweis (bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Reisepass bzw. Staatsangehörigkeitsnachweis); Heiratsurkunde (bei Scheidung oder Todesfall eines Elternteils: Scheidungs-/Sterbeurkunde), evtl. Nachweis über Vaterschaftsanerkennung, evtl. Nachweis über akademische Grade; Formular "Anzeige der Geburt".
  • Bei unehelichen/außerehelichen Kindern ohne anerkannte Vaterschaft:
    Dokumente der Mutter

Für Meldebestätigung

  • ausgefüllter Meldezettel (Formular: online, Spital, Magistrat).

Wichtig: Fremdsprachige Urkunden müssen im Original und mit in Österreich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Erkundigen Sie sich nach den jeweiligen Vorschriften.

HINWEIS
Babys und Kinder benötigen für einen Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder (innerhalb der EU) Personalausweis!
Im Gegensatz zur Meldung muss bei der Ausstellung von Personalausweis und Reisepass das Kind auch selbst anwesend sein, dies gilt auch für Neugeborene.

Mehrlingsgeburtenzuschuss
Einmalige Förderung für Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen eine höhere finanzielle Belastung haben.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • obsorgeberechtigte Personen im  selben Haushalt wie die  Kinder 
  • Hauptwohnsitz  in Tirol
  • Bezug der Familienbeihilfe 

Was muss ich tun​?
Förderanträge sind innerhalb des 1. Lebensjahres der Kinder elektronisch mittels Online-Formular einzubringen, dem Antrag sind die Geburtsurkunden der Mehrlinge (in Kopie) beizufügen.

Was bekomme ich?
bei der Geburt von Zwillingen € 600,00
bei der Geburt von Drillingen € 900,00
für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um € 300,00