Weitere Unterstützungsmöglich für Familien
Auf diese Unterstützungen haben Sie
keinen rechtlichen Anspruch!
Kostenloser Kindergarten
Kostenlose Kindergarten-Plätze gibt es in Innsbruck
in den städtischen Kindergärten.
Die Kinder müssen den Haupt-Wohnsitz
in Innsbruck haben.
Diese kostenlosen Plätze
gibt es für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren.
Kostenlos ist nur die Betreuung bis 14.00 Uhr.
Eine Betreuung für den ganzen Tag ist möglich.
Aber diese kostet etwas.
Auch für das Mittagessen im Kindergarten
müssen Sie zahlen.
Tiroler Kindergeld Plus
Sie können von der Abteilung Gesellschaft und Arbeit
einen Zuschuss zur Kinderbetreuung bekommen.
Diesen Zuschuss gibt es ein Mal.
Den Zuschuss gibt es für Kinder,
die vor dem 2. September im Förder-Zeitraum
den 2. oder 3. Geburtstag haben.
Für den Förder-Zeitraum für 2022/2023
können Sie den Antrag von 1. Juli 2022
bis 31. Dezember 2022 stellen.
Voraussetzungen:
• Haupt-Wohnsitz in Tirol
• Das Einkommen von allen Personen im Haushalt
darf nicht höher sein,
als in den Richtlinien steht.
Für das Tiroler Kindergeld Plus
müssen Sie einen Antrag stellen.
Sie müssen den Antrag im Förder-Zeitraum
mit dem Internet-Formular stellen.
Das Formular finden Sie hier: Online-Formular
Schulkosten-Beihilfe des Landes Tirol
Die "Schulkosten-Beihilfe" ist eine neue Förderung.
Es gibt diese Förderung seit 1. Jänner 2022.
Es gibt die Schulkosten-Beihilfe
statt der alten Förderung "Schulstart-Hilfe".
Diese gibt es seit 31. Dezember 2021 nicht mehr.
Einmal im Jahr gibt es pro Kind
eine Förderung zwischen
150,00 Euro und 200,00 Euro.
Das gilt für schulpflichtige Kinder
mit Haupt-Wohnsitz in Tirol.
Sie müssen den Antrag
mit dem Internet-Formular stellen.
Das Formular finden Sie hier: Online-Formular
Beihilfe für Schul-Veranstaltungen
• Vom Land Tirol:
Es gibt Förderungen bis höchstens 125,00 Euro.
◦ Das gilt für Kinder bis zur 9. Schul-Stufe
in einer Pflichtschule.
◦ Der Haupt-Wohnsitz muss in Tirol sein.
◦ Die Höhe der Förderung
hängt vom Einkommen im Haushalt ab.
◦ Die Förderung gibt es für Schul-Veranstaltungen,
die mindestens 3 Tage und 2 Nächte dauern.
Sie müssen rechtzeitig vor der Schul-Veranstaltung
einen Antrag stellen.
Informationen bekommen Sie im Internet:
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/foerderung-fuer-die-teilnahme-an-schulveranstaltungen-im-inland/
• Vom Staat Österreich:
◦ Für Kinder in mittleren und höheren Schulen.
Es müssen öffentliche Schulen sein
oder Schulen mit Öffentlichkeits-Recht.
◦ Das Kind muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.
Oder die Eltern zahlen seit mindestens 5 Jahren
in Österreich Einkommens-Steuer.
◦ Die Förderung gibt es für Schul-Veranstaltungen,
die mindestens 5 Tage dauern.
Sie müssen rechtzeitig vor der Schul-Veranstaltung
einen Antrag stellen.
Der letzte Termin für einen Antrag
für eine Veranstaltung im gleichen Schuljahr ist der 30. April.
Das Formular für den Antrag gibt es in der Schule.
• Informationen bekommen Sie im Internet:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/schuelerunterstuetzung.html
Weitere Zuschüsse und Förderungen
• Vom Land Tirol, Abteilung Kultur:
◦ Fahrtkosten-Zuschuss für Schülerinnen und Schüler,
die in ein Internat gehen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Informationen bekommen Sie hier:
https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027879.html
• Vom Staat Österreich:
◦ Heim-Beihilfe.
Diese Beihilfe ist für Kinder ab der 9. Schulstufe.
Sie ist für Kinder,
die nicht zu Hause wohnen können,
weil der Schulweg zu weit ist.
◦ Schul- und Heim-Beihilfe
für Kinder ab der 10. Schulstufe.
Für diese Beihilfen gibt es Voraussetzungen.
Sie müssen einen Antrag stellen.
Informationen bekommen Sie hier:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/sbh.html
• Stipendien:
Ein Stipendium ist eine finanzielle Unterstützung,
für Schülerinnen und Schüler oder Studierende.
Diese Förderung soll Personen unterstützen,
die zu wenig Geld für eine bestimmte Schule
oder ein Studium haben.
Informationen bekommen Sie hier:
https://www.tirol.gv.at/bildung/landesgedaechtnisstiftung