Familienbeihilfe

Was muss ich tun?
Bei Geburt des Kindes in Österreich erhalten Eltern die Familienbeihilfe antraglos und unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Österreich
  • österr. Staatsbürgerschaft (bzw. rechtmäßiger Aufenthalt)
  • gemeinsamer Haushalt der Eltern mit dem Kind (gilt auch bei Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind)
  • Kind ist minderjährig
  • ab Volljährigkeit wird die Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, max. bis zum 24. Geburtstag 
    z. B. bei Behinderung oder Berufsausbildung/Studium (In Ausnahmefällen, auch bis zum 25. Geburtstag)
  • ​Während des  Präsenz-/Ausbildungs-/Zivildienst besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe
  • für Studierende gelten zusätzliche Voraussetzungen - Familienbeihilfe für Studierende

Grundsätzlich steht die Familienbeihilfe der Mutter zu. Beantragt der Vater die Familienbeihilfe, muss er entweder nachweisen, dass er den Haushalt überwiegend führt, oder es muss die Mutter auf ihren vorrangigen Anspruch verzichten.

Was bekomme ich?
Die Höhe der Familienbeihilfe  hängt ab vom Alter  und von der Anzahl der Kinder ab. Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt monatlich frühestens am 6. des Monats.

ab Geburt                     114,00 Euro

ab 3 Jahren                   121,90 Euro

ab 10 Jahren                141,50 Euro

ab 19 Jahren                165,10 Euro

der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn sie:

Für zwei Kinder gewährt wird, um 7,10 Euro für jedes Kind

Für drei Kinder gewährt wird, um 17,40 Euro für jedes Kind

Für vier Kinder gewährt wird, um 26,50 Euro für jedes Kind

Für fünf Kinder gewährt wird, um 32,00 Euro für jedes Kind

Für sechs Kinder gewährt wird, um 35,70 Euro für jedes Kind

Für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 52,00 Euro für jedes Kind


Schulstartgeld
Im September wird jeweils ein Schulstartgeld von 100 Euro für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Die Anweisung des Schulstartgeldes erfolgt gemeinsam mit der Auszahlung der Familienbeihilfe für September. Es ist daher kein gesonderter Antrag nötig.

Erhöhte Familienbeihilfe
Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt ab 1. Jänner 2018 155,90 Euro pro Monat und wird zusätzlich zur Famlienbeihilfe  ausbezahlt, wenn:

  • Der Grad der Behinderung des Kindes mindestens 50 Prozent beträgt, oder
  • Das Kind dauerhaft außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen

Mehrkindzuschlag 
Den Mehrkindzuschlag können Eltern mit drei oder mehr Kindern erhalten, deren jährliches Familieneinkommen nicht über  € 55.000,00 pro Jahr liegt .
Der Mehrkindzuschlag beträgt monatlich 20 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Er muss für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt bzw. bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.


Kontakt
Finanzamt Innsbruck
Innrain 32, 6020 Innsbruck
Tel. 050 233 233