Familienbeihilfe
Was muss ich tun?
Bei Geburt des Kindes in Österreich erhalten Eltern die Familienbeihilfe antraglos und unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Österreich
- österr. Staatsbürgerschaft (bzw. rechtmäßiger Aufenthalt)
- gemeinsamer Haushalt der Eltern mit dem Kind (gilt auch bei Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind)
- Kind ist minderjährig
- ab Volljährigkeit wird die Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, max. bis zum 24. Geburtstag
z. B. bei Behinderung oder Berufsausbildung/Studium (In Ausnahmefällen, auch bis zum 25. Geburtstag) - Während des Präsenz-/Ausbildungs-/Zivildienst besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe
- für Studierende gelten zusätzliche Voraussetzungen - Familienbeihilfe für Studierende
Grundsätzlich steht die Familienbeihilfe der Mutter zu. Beantragt der Vater die Familienbeihilfe, muss er entweder nachweisen, dass er den Haushalt überwiegend führt, oder es muss die Mutter auf ihren vorrangigen Anspruch verzichten.
Was bekomme ich?
Die Höhe der Familienbeihilfe hängt ab vom Alter und von der Anzahl der Kinder ab. Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt monatlich frühestens am 6. des Monats.
ab Geburt 114,00 Euro
ab 3 Jahren 121,90 Euro
ab 10 Jahren 141,50 Euro
ab 19 Jahren 165,10 Euro
der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn sie:
Für zwei Kinder gewährt wird, um 7,10 Euro für jedes Kind
Für drei Kinder gewährt wird, um 17,40 Euro für jedes Kind
Für vier Kinder gewährt wird, um 26,50 Euro für jedes Kind
Für fünf Kinder gewährt wird, um 32,00 Euro für jedes Kind
Für sechs Kinder gewährt wird, um 35,70 Euro für jedes Kind
Für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 52,00 Euro für jedes Kind
Schulstartgeld
Im September wird jeweils ein Schulstartgeld von 100 Euro für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Die Anweisung des Schulstartgeldes erfolgt gemeinsam mit der Auszahlung der Familienbeihilfe für September. Es ist daher kein gesonderter Antrag nötig.
Erhöhte Familienbeihilfe
Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt ab 1. Jänner 2018 155,90 Euro pro Monat und wird zusätzlich zur Famlienbeihilfe ausbezahlt, wenn:
- Der Grad der Behinderung des Kindes mindestens 50 Prozent beträgt, oder
- Das Kind dauerhaft außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
Mehrkindzuschlag
Den Mehrkindzuschlag können Eltern mit drei oder mehr Kindern erhalten, deren jährliches Familieneinkommen nicht über € 55.000,00 pro Jahr liegt .
Der Mehrkindzuschlag beträgt monatlich 20 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Er muss für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt bzw. bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Kontakt
Finanzamt Innsbruck
Innrain 32, 6020 Innsbruck
Tel. 050 233 233