Kinderbetreuungsgeld

Stand 2022
kostenfreie Infoline Kinderbetreuungsgeld:
0800/240 014
Mo-Do 9:00-15:00

Es gibt zwei Modelle des Kinderbetreuungsgeldes - ein Kinderbetreuungsgeld-Konto und ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (ea KBG). Höhe und Dauer richten sich nach Modell und Variante! Auch Zuverdienstgrenzen und zusätzliche Leistungen sind unterschiedlich. Vor der Entscheidung für ein Kinderbetreuungsgeld-Modell unbedingt genau informieren und überlegen, welches Modell im eigenen Fall das Beste ist. Das gewählte Modell gilt für beide Elternteile.

Die Entscheidung für ein Modell ist mit dem Antrag bindend und kann nur innerhalb von 14 Tagen geändert werden.

Informationen, Formulare und Vergleichsrechner finden sich auf den folgenden Webseiten:

Was muss ich tun?

Antrag bei Ihrer jeweiligen Versicherungsanstalt - frühestens möglich am Tag der Geburt; mit dem Antrag wird ein Modell festgelegt. Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhält man immer nur für das jüngste Kind und es muss nach jeder Geburt neu beantragt werden! Maximal 182 Tage rückwirkend.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Lebensmittelpunkt Eltern(teil)/Kind in Österreich; rechtmäßiger Aufenthalt in Ö; gemeinsamer Haushalt Eltern(teil)/Kind; Bezug von Familienbeihilfe; Nachweis der → Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (sonst Kürzung des KBG), Zuverdienstgrenzen berücksichtigen.

Bei ea KBG muss 182 Tage vor der Geburt des Kindes eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausgeübt werden

Welche Dokumente brauche ich?

Was bekomme ich?
Vergleichsrechner auf http://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html#willkommen

ea KBG: Bezugsdauer max. 12 Monate (+2 Monate, wenn beide Eltern sich die Betreuungszeit aufteilen); Höhe richtet sich nach Einkommen vor der Geburt (80% des Wochengeldes, max. 66€/Tag); kein Zuschlag bei Mehrlingsgeburten; Berechnung erfolgt für beide Elternteile individuell.

KBG-Konto: Höhe richtet sich nach Bezugsdauer (Stand 2022): je nach Bezugsdauer zwischen 14,53€ und 33,88€, bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Bezug um 50% pro Mehrlingskind; Beihilfe von 6,06€ täglich im pauschalen KBG für max. 12 Monate möglich für einkommensschwache Eltern (Antrag!).

Bei beiden Modellen: Krankenversicherung für BezieherIn von KBG und Kind; längere Bezugszeit, wenn beide Eltern sich die Betreuungszeit aufteilen; Alleinerziehende können in Härtefällen unter bestimmten Voraussetzungen eine Veränderung erhalten (Antrag!). Zuverdienstgrenzen beachten!

Partnerschaftsbonus: Wenn Eltern das KBG ungefähr gleich lang bezogen haben (50:50 bis 40:60) und jeder Elternteil mind. 124 Tage, kann jeder Elternteil auf Antrag Partnerschaftsbonus stellen. Pro Elternteil Einmalzahlung von 500€. Antrag bei ÖGK spätestens innerhalb 124 Tage nach letztem Bezugsteil für beide Elternteile.

HINWEIS zur Unterscheidung "Kinderbetreuungsgeld" und "Karenz":

Kinderbetreuungsgeld (Familienleistung): Geldleistung; Antrag bei Ihrer jeweiligen Versicherungsanstalt.

Karenz (Arbeitsrecht): Freistellung von der Arbeit max. bis zum 2. Geburtstag des Kindes; Kündigungsschutz; schriftliche Meldung bei dem/der ArbeitgeberIn.

Schlichtungsstelle
Ombudsstelle der ÖGK, Thomas Wackerle
+43 5 0766-181710, http://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870541&portal=oegkportal

Familienzeitbonus (FZB):
Finanzielle Unterstützung für Vater/2. Elternteil um direkt nach der Geburt eine berufliche Auszeit für die Familie nehmen zu können. (Familienzeit)

Voraussetzungen: Bezug von Familienbeihilfe, Lebensmittelpunkt in Österreich, gemeinsamer Haushalt/Hauptwohnsitz mit Kind und anderem Elternteil, in den letzten 182 Kalendertagen vor Bezugsbeginn kranken- und pensionsversicherungspflichtig erwerbstätig, Erwerbstätigkeit muss direkt anschließend an die Familienzeit wiederaufgenommen werden. Familienzeit und Bezug des FZB müssen sich exakt decken, keine anderen Bezüge.

Antrag bei der ÖGK. FZB muss in den ersten 91 Tagen nach der Geburt gestellt und in Anspruch genommen werden

Bezugsdauer/Höhe: 28-31 Tage, 22,60€ täglich

FZB kann nicht zusätzlich zum KBG bezogen werden. Bezieht der Vater/2. Elternteil das KBG später, wird dieses um den FZB vermindert.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Familienzeitbonus. Die Vereinbarung muss  mit dem/der ArbeitgeberIn getroffen werden. In manchen Kollektivverträgen gibt es Dienstfreistellungen → Beratung bei Betriebsrat, Arbeiterkammer, Gewerkschaft

Nähere Details zu Leistungen und Ansprüchen sowie den Online-Service der ÖGK finden Sie unter www.gesundheitskasse.at

Kontakt
Österreichische Gesundheitskasse, Mutterschaftsleistungen,
Klara-Pölt-Weg 2
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30-14:00
+43 50766 -181062 bis 181066
www.gesundheitskasse.at