Kinderbetreuungsgeld

Diese Informationen gelten für das Jahr 2022. 
Für Informationen können Sie kostenlos anrufen. 
Telefon: 0800-240 014 
Sie erreichen uns: 
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr. 
Es gibt 2 verschiedene Arten von Kinderbetreuungs-Geld:
    • das Kinderbetreuungs-Geld-Konto und 
    • das einkommensabhängige Kinderbetreuungs-Geld. 
Wie viel Geld und wie lange Sie das Geld bekommen, 
hängt von den verschiedenen Möglichkeiten ab! 
Es gibt auch Unterschiede, 
wie viel Sie dazuverdienen dürfen. 
Auch zusätzliche Leistungen sind unterschiedlich. 
Informieren Sie sich genau, 
welche Form für Sie die Beste ist! 
Die Art des Kinderbetreuungs-Geldes 
gilt für beide Elternteile. 
Sie müssen für das Kinderbetreuungs-Geld 
einen Antrag stellen. 
In dem Antrag muss stehen, 
welche Art von Kinderbetreuungs-Geld Sie wollen. 
Sie können den Antrag nur 
innerhalb von 14 Tagen ändern!
 
Auf den folgenden Internet-Seiten 
bekommen Sie genaue Informationen. 
Dort können Sie auch ausrechnen, 
was für Sie die beste Möglichkeit ist. 
    • Internet-Seite der Österreichischen Gesundheits-Kasse - ÖGK: 
 http://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867463&portal=oegkportal
    • Internet-Seite des Bundes-Ministeriums 
für Frauen, Familien und Jugend: 
 http://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html#kbgKonto
    • Für Selbstständige: 
http://www.wko.at/site/fiw/Kinderbetreuungsgeld.html

Was muss ich tun?
Für das Kinderbetreuungs-Geld 
müssen Sie einen Antrag 
bei Ihrer Kranken-Versicherung stellen. 
Sie können den Antrag frühestens 
am Tag der Geburt stellen. 
Mit dem Antrag entscheiden Sie sich 
für eine Art von Auszahlung des Kinderbetreuungs-Geldes. 
Sie bekommen das Kinderbetreuungs-Geld 
immer nur für das jüngste Kind. 
Sie müssen für das Kinderbetreuungs-Geld 
bei jeder Geburt einen neuen Antrag stellen! 
Sie können einen Antrag auf Kinderbetreuungs-Geld 
spätestens 182 Tage nach der Geburt stellen. 

Welche Voraussetzungen gibt es?
    • Der Lebens-Mittelpunkt muss in Österreich sein. 
Das heißt: 
Man muss vor allem in Österreich leben 
und in Österreich alle wichtigen 
persönlichen und beruflichen Beziehungen haben. 
    • Der Aufenthalt in Österreich muss rechtmäßig sein. 
    • Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt leben. 
    • Sie müssen Familien-Beihilfe bekommen. 
    • Nachweis von Untersuchungen für den Mutter-Kind-Pass. 
Wenn Sie diesen Nachweis nicht bringen, 
bekommen Sie weniger Kinderbetreuungs-Geld. 
    • Es gibt Grenzen, wie viel Sie dazu verdienen dürfen. 
Sie müssen diese Grenzen beachten. 
    • Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungs-Geld 
müssen Sie 182 Tage vor der Geburt ununterbrochen 
eine Arbeit gehabt haben. 
Bei dieser Arbeit müssen Sie eine Kranken-Versicherung 
und eine Pensions-Versicherung gehabt haben. 

Welche Dokumente brauche ich?
    • Geburts-Urkunde. 
    • Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen. 
    • Formular für den Antrag. 
Das Formular bekommen Sie im Internet: 
http://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.879630&portal=oegkportal)
    • Wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben: 
        ◦ Reise-Pass des Kindes und der Person, 
die den Antrag stellt. 
        ◦ Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich. 
        ◦ Asyl-Bescheid

Was bekomme ich?
Das Kinderbetreuungs-Geld ist unterschiedlich hoch. 
Es richtet sich nach der Art und der Höhe Ihres Einkommens. 
Hier können Sie ausrechnen, 
was für Sie die beste Möglichkeit ist: 
http://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html#willkommen
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungs-Geld:

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungs-Geld 
bekommen Sie höchstens 12 Monate lang. 
Wenn sich beide Eltern die Betreuungs-Zeit aufteilen, 
kommen noch 2 Monate dazu. 
Die Höhe hängt vom Einkommen vor der Geburt ab. 
Sie bekommen 80 Prozent vom Wochengeld. 
Sie bekommen höchstens 66 Euro pro Tag. 
Es gibt nicht mehr Geld, 
wenn Sie mehr als ein Kind bekommen. 
Also Zwillinge, Drillinge oder mehr Kinder. 
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungs-Geld 
wird für beide Eltern extra berechnet. 

Kinderbetreuungs-Geld-Konto: 
Die Höhe hängt davon ab, 
wie lange Sie das Kinderbetreuungs-Geld bekommen. 
Im Jahr 2022 bekommen Sie zwischen 
14,53 Euro und 33,88 Euro pro Tag. 
Bei der Geburt von mehr als einem Kind 
wird das Kinderbetreuungs-Geld höher. 
Sie bekommen pro Kind 50 Prozent mehr. 
Wenn Sie ein niedriges Einkommen haben, 
können Sie für höchstens 12 Monate 
um 6,06 Euro pro Tag mehr bekommen. 
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen! 

Für beide Arten von Kinderbetreuungs-Geld: 
    • Es gibt eine Kranken-Versicherung. 
Diese gibt es für das Kind und die Person, 
die das Kinderbetreuungs-Geld bekommt. 
    • Wenn sich die Eltern die Betreuungs-Zeit aufteilen, 
gibt es das Kinderbetreuungs-Geld länger. 
    • Für Alleinerziehende gilt: 
Wenn Sie wenig Geld haben, 
können Sie eine Veränderung bekommen. 
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen! 
    • Achten Sie darauf, 
wie viel Sie dazu verdienen dürfen!
Partnerschafts-Bonus: 
Der Partnerschafts-Bonus ist Geld, 
das Sie einmal bekommen können. 
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen! 
Der Partnerschafts-Bonus ist möglich, 
wenn sich beide Eltern die Betreuung 
ungefähr gleich aufteilen:
    • Von 50:50 bis 40:60
    • Jeder Elternteil muss mindestens 124 Tage lang 
Kinderbetreuungs-Geld bekommen haben. 
Jeder Elternteil kann den Antrag 
bei der ÖGK stellen. 
Pro Elternteil können Sie 
einmal 500,00 Euro bekommen. 
Sie müssen den Antrag spätestens 124 Tage 
nach dem letzten Kinderbetreuungs-Geld stellen. 

Unterschied zwischen "Kinderbetreuungs-Geld" und "Karenz":
    • Das Kinderbetreuungs-Geld 
ist eine Leistung für die Familien. 
Es ist Geld, das Sie für die Betreuung bekommen, 
wenn Sie einen Antrag 
bei Ihrer Kranken-Versicherung stellen. 
    • Die Karenz steht im Arbeits-Recht. 
Sie müssen höchstens bis zum 
2. Geburtstag Ihres Kindes nicht arbeiten gehen. 
In dieser Zeit darf es keine Kündigung geben. 
Sie müssen die Karenz schriftlich 
bei Ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber melden. 
Wenn Sie Fragen haben oder wenn es Probleme gibt, 
können Sie sich an die Ombuds-Stelle der ÖGK wenden. 
Melden Sie sich bei Herrn Thomas Wackerle.
Telefon: 0043 5 0766 18 17 10
Linkhttp://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870541&portal=oegkportal 

Familienzeit-Bonus: 
Der Familienzeit-Bonus ist Geld als Unterstützung 
für den Vater oder den 2. Elternteil. 
Sie soll helfen, 
dass diese Person direkt nach der Geburt 
zu Hause bei der Familie bleiben kann. 
Das heißt auch "Familienzeit". 

Dafür gibt es Voraussetzungen: 
    • Sie müssen Familienbeihilfe bekommen. 
    • Der Lebens-Mittelpunkt muss in Österreich sein. 
Das heißt: 
Man muss vor allem in Österreich leben 
und in Österreich alle wichtigen 
persönlichen und beruflichen Beziehungen haben. 
    • Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind 
und dem anderen Elternteil. 
    • Sie müssen in den letzten 182 Tagen 
vor dem Familienzeit-Bonus 
ununterbrochen eine Arbeit gehabt haben. 
Bei dieser Arbeit müssen Sie eine Kranken-Versicherung 
und eine Pensions-Versicherung gehabt haben. 
    • Sie müssen direkt nach der Familienzeit 
wieder arbeiten gehen. 
    • Sie bekommen den Familienzeit-Bonus 
nur während der Familienzeit. 
    • Sie dürfen in der Familienzeit 
kein anderes Einkommen haben. 
    • Sie müssen den Antrag auf Familienzeit 
bei der ÖGK stellen. 
    • Sie müssen den Antrag auf Familienzeit 
in den ersten 91 Tagen nach der Geburt stellen. 
In dieser Zeit müssen Sie die Familienzeit auch nehmen. 
Sie können den Familienzeit-Bonus 
28 bis 31 Tage lang bekommen. 
Sie bekommen 22,60 Euro pro Tag. 
Sie können den Familienzeit-Bonus 
nicht zusätzlich zum Kinderbetreuungs-Geld bekommen. 
Wenn der Vater oder der 2. Elternteil 
später Kinderbetreuungs-Geld bekommt, 
wird der Familienzeit-Bonus davon abgezogen. 
Sie haben kein Recht auf den Familienzeit-Bonus. 
Sie müssen ihn mit Ihrer Arbeitgeberin 
oder Ihrem Arbeitgeber ausmachen. 
Für manche Berufs-Gruppen gibt es 
eine Freistellung nach der Geburt eines Kindes. 
Das steht in den Kollektiv-Verträgen. 
Sprechen Sie mit Ihrem Betriebsrat, 
mit der Arbeiterkammer oder mit der Gewerkschaft. 
Im Internet finden Sie genaue Informationen 
zu Leistungen und Ansprüchen:
www.gesundheitskasse.at 

Kontakt
Österreichische Gesundheitskasse 
Mutterschaftsleistungen 
Klara-Pölt-Weg 2
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Telefon: 0043 50 766 -181062 bis 181066
Internet: www.gesundheitskasse.at