Geburt

Geburts-Urkunde und Melde-Bestätigung

Was muss ich tun?

    • Melden Sie die Geburt beim Standesamt oder Magistrat. 
Melden Sie sich möglichst spätestens 
3 Tage nach der Geburt. 
Sie bekommen dann die Geburts-Urkunde. 
    • Melden Sie den Wohnsitz des Kindes 
beim Meldeamt oder Magistrat. 
Den Meldezettel bekommen Sie im Internet, 
im Krankenhaus, beim Meldeamt 
oder beim Standesamt. 
Sie können den Wohnsitz gleich melden, 
wenn Sie die Geburt melden. 
Das ist gleich im Krankenhaus möglich. 
Sonst melden Sie sich bitte spätestens 3 Tage, 
nachdem Sie wieder zu Hause sind. 
    • Vaterschaft anerkennen.
Bei unehelichen oder außerehelichen Kindern 
kann der Vater die Vaterschaft 
beim Standesamt anerkennen. 
Das geht persönlich mit Unterschrift. 
Dafür gibt es keine Frist. 
    • Gemeinsame Obsorge. 
Bei unehelichen oder außerehelichen Kindern 
können die Eltern die gemeinsame Obsorge 
festlegen lassen. 
Das geht persönlich mit Unterschrift. 
Dafür gibt es keine Frist.
Hinweis: 
Bei einer Geburt im Krankenhaus 
ist die Meldung der Geburt oft automatisch. 
Manchmal müssen die Eltern aber 
die Unterlagen für die Geburts-Urkunde 
zum Standesamt bringen. 
Fragen Sie bitte im Krankenhaus nach! 

Welche Dokumente brauche ich?

Für die Meldung der Geburt 
und die Geburts-Urkunde: 

    • Dokumente von beiden Eltern: 
        ◦ Geburts-Urkunde, 
        ◦ Meldezettel, 
        ◦ Staatsbürgerschafts-Nachweis. 
Bei ausländischer Staatsbürgerschaft: 
Reise-Pass oder Nachweis der Staatsbürgerschaft 
        ◦ Heirats-Urkunde. 
Bei Scheidung oder Todesfall eines Elternteils: 
Scheidungs-Urkunde oder Sterbe-Urkunde. 
        ◦ Wenn nötig: Nachweis über die 
Anerkennung der Vaterschaft. 
        ◦ Nachweis über akademische Grade 
        ◦ Formular "Anzeige der Geburt". 
    • Bei unehelichen oder außerehelichen Kindern 
ohne Anerkennung der Vaterschaft: 
Dokumente der Mutter. 
Für die Melde-Bestätigung: 
    • Gültiger Meldezettel. 
Den Meldezettel bekommen Sie 
im Internet, im Krankenhaus oder beim Magistrat. 

Achtung!
Wenn Ihre Dokumente nicht auf Deutsch sind:
Sie müssen die Originale vorlegen und 
zusätzlich eine gültige Übersetzung.
Erkundigen Sie sich nach den Vorschriften. 

Hinweis: 
Wenn Sie mit Babys oder Kindern 
über eine Grenze fahren wollen, 
brauchen diese einen eigenen Reise-Pass. 
In EU-Ländern ist auch ein Personal-Ausweis möglich. 
Für einen Reise-Pass oder einen Personal-Ausweis 
muss das Kind selbst dabei sein. 
Das gilt auch für Neugeborene. 

Zuschuss für die Geburt von mehreren Kindern
Wenn Sie mehr als ein Kind bekommen, 
gibt es einmal eine Förderung, 
zum Beispiel für Zwillinge oder Drillinge. 
Das gilt für Familien, 
die durch die Geburt von mehreren Kindern 
eine höhere Belastung haben. 

Welche Voraussetzungen gibt es?
    • Leben im gleichen Haushalt. 
    • Der Haupt-Wohnsitz muss in Tirol sein. 
    • Sie müssen Familien-Beihilfe bekommen. 

Was muss ich tun?
Sie müssen für die Förderung einen Antrag stellen. 
Stellen Sie den Antrag im 1. Lebensjahr der Kinder. 
Stellen Sie den Antrag mit dem Online-Formular. 
Hier kommen Sie zu dem Formular: 
 Online-Formular 
Außerdem brauchen Sie Kopien der 
Geburts-Urkunden der Kinder. 

Was bekomme ich?
Zwillinge: 600,00 Euro
Drillinge: 900,00 Euro
Für jedes weitere Kind: 300,00 Euro