Kinderbetreuungsbeihilfe vom AMS
Für die Betreuung Ihrer Kinder können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Untersützung über das AMS bekommen. Es besteht kein Rechtsanspruch!
Was muss ich tun?
Beantragung persönlich oder über Ihr eAMS Konto
Wenden Sie sich rechtzeitig bevor Sie ein neues Dienstverhältnis, einen Kurs oder ähnliches beginnen und vor Unterbringung des Kindes ans AMS.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Gemeinsamer Haushalt mit Kind
- Kind ist jünger als 15 (bei Behinderung jünger als 18).
- Betreuungsbedarf muss mit Berufstätigkeit begründet sein
z. B. durch Aufnahme einer neuen Arbeit, Teilnahme an arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahmen (z. B. Kurs), grundlegende Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse trotz Berufstätigkeit, Bedarf nach neuer Betreuungseinrichtung/-form wegen wesentlicher Veränderung der Arbeitszeit, Ausfall der bisherigen Betreuungsperson. - monatliches Bruttoeinkommen ist nicht mehr als € 2.700,00.
Was bekomme ich?
Gefördert werden kann die Betreuung in Kindergarten, Hort, Kinderkrippe, Kindergruppe, oder durch Tagesmutter/-vater, nicht durch Familienangehörige/Au-Pair.
Die Höhe der Beihilfe ist abhängig von Familieneinkommen, den Betreuungskosten und ob Sie für Ihr Kind Kinderbetreuungsgeld erhalten.
HINWEIS
Eltern, die vom AMS keine Kinderbetreuungsbeihilfe erhalten und die Voraussetzungen erfüllen, können in der Abteilung Gesellschaft und Arbeit um Kinderbetreuungszuschuss vom Land Tirol ansuchen! Näher Informationen hier.
Kontakt
AMS - Arbeitsmarktservice Tirol, Geschäftsstelle Innsbruck (& Innsbruck Land)
Schöpfstr. 5, 6010 Innsbruck
Öffnungszeiten: Mo-Do 08:00-16:00, Fr 08:00-13:00
Tel. +43 50904740
www.ams.at