Kinderbetreuungsbeihilfe vom AMS
Sie können unter Umständen vom AMS
Geld für die Betreuung Ihrer Kinder bekommen.
Sie haben kein Recht auf dieses Geld.
Sie können das Geld
unter bestimmten Voraussetzungen bekommen.
Was muss ich tun?
Sie müssen einen Antrag stellen,
entweder persönlich beim AMS
oder über Ihr eAMS-Konto.
Wenden Sie sich rechtzeitig an das AMS:
• Bevor Sie an einem neuen Arbeits-Platz anfangen.
• Bevor Sie einen Kurs oder eine Ausbildung anfangen.
• Bevor Sie Ihr Kind in eine Betreuungs-Einrichtung geben.
Welche Voraussetzungen gibt es?
• Sie müssen mit dem Kind
in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
• Das Kind muss jünger als 15 Jahre sein.
Kinder mit Behinderung müssen jünger als 18 Jahre sein.
• Der Grund für den Betreuungs-Bedarf
muss mit dem Beruf zu tun haben.
Zum Beispiel:
◦ Sie beginnen eine neue Arbeit.
◦ Sie machen einen Kurs oder eine Ausbildung,
weil Sie das für einen Beruf brauchen können.
◦ Sie haben weniger Geld,
obwohl Sie arbeiten gehen.
◦ Sie brauchen eine neue Betreuung,
weil sich Ihre Arbeits-Zeiten
stark geändert haben.
◦ Bis jetzt hat eine Person Ihr Kind betreut,
die jetzt ausgefallen ist.
◦ Sie verdienen höchstens
2.700 EURO brutto im Monat.
Was bekomme ich?
Kinderbetreuungs-Hilfe kann es für
folgende Arten von Betreuung geben:
• Kindergarten,
• Hort,
• Kinderkrippe,
• Kindergruppe,
• Tagesmutter oder Tagesvater.
Für Betreuung durch Familien-Angehörige
gibt es keine Kinderbetreuungs-Hilfe.
Das gilt auch für Au Pair.
Au Pair spricht man "O Pea" aus.
Au Pair ist der Name für junge Menschen,
die für eine andere Familie arbeiten,
zum Beispiel im Haushalt oder als Kinder-Betreuung.
Dafür bekommen Au Pairs ein Taschengeld, Essen
und wohnen bei der Familie.
Wie viel Kinderbetreuungs-Hilfe Sie bekommen,
hängt von diesen Punkten ab:
• Wie hoch das Einkommen der ganzen Familie ist.
• Wie viel die Betreuung kostet.
• Ob Sie für Ihr Kind Betreuungs-Geld bekommen.
Der höchste mögliche Betrag ist 300,00 Euro im Monat.
Sie bekommen die Kinderbetreuungs-Hilfe
für höchstens 156 Wochen pro Kind.
Hinweis:
Sie bekommen keine Kinderbetreuungs-Hilfe vom AMS,
obwohl Sie die Voraussetzungen haben?
Dann können Sie beim Land Tirol
um Kinderbetreuungs-Zuschuss ansuchen.
Sie können den Antrag bei der
Abteilung Gesellschaft und Arbeit stellen.
Mehr Informationen bekommen Sie hier.
Kontakt
AMS - Arbeitsmarktservice Tirol
Geschäftsstelle Innsbruck und Innsbruck Land
Schöpfstraße 5
6010 Innsbruck
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis16.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis13.00 Uhr
Telefon: 0043 50 90 47 40
Internet: www.ams.at