Mutterschutz/Wochengeld

Sie müssen Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber 
eine Schwangerschaft melden. 
Sie müssen die Schwangerschaft melden, 
sobald Sie davon wissen. 
Ab dieser Meldung gelten für Sie 
die Schutz-Bestimmungen nach dem Mutterschutz-Gesetz. 

Welche Dokumente brauche ich?
    • Für die ärztliche Versorgung:

Ihre e-Card. 
Wenn Sie keine Kranken-Versicherung haben, 
melden Sie sich bei der 
Österreichischen Gesundheits-Kasse - ÖGK. 
Sie bekommen dort eine Ersatz e-Card. 
Damit können Sie die Untersuchungen 
für den Mutter-Kind-Pass machen. 
    • Für den Arbeits-Platz: 
Eine ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft. 
Wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber es wünscht: 
Außerdem eine Bestätigung über den Geburts-Termin. 

Mutterschutz
Wenn Sie die Schwangerschaft melden, 
haben Sie sofort Schutz 
vor Kündigung und Entlassung. 
Sie dürfen auch keine Arbeit mehr machen, 
die Ihre Gesundheit gefährden kann. 

Achtung! 
Es gibt andere Bestimmungen für 
befristete Dienst-Verhältnisse, 
freie Dienst-Verhältnisse und 
wenn Sie in der Probezeit sind. 
Erkundigen Sie sich in diesen Fällen 
bei der AK Tirol. 
Melden Sie sich bei der AK Tirol, 
bevor Sie Ihre Schwangerschaft 
Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber melden. 
Telefon: 0800-22 55 22
Es gibt eigene Bestimmungen für 
    • Unternehmerinnen, 
    • neue Selbstständige und 
    • Bäuerinnen. 
Informationen bekommen diese Frauen 
von der Sozial-Versicherungs-Anstalt für Selbstständige. 
Internet: https://www.svs.at 

Schutzfrist: 
Die Schutzfrist beginnt 8 Wochen 
vor dem wahrscheinlichen Geburts-Termin. 
Das heißt: 
8 Wochen vor dem Geburts-Termin 
und mindestens 8 Wochen nach der Geburt 
dürfen Sie nicht arbeiten gehen. 
Bei einer Frühgeburt, 
einer Geburt von mehreren Kindern 
und einem Kaiserschnitt 
gilt die Schutzfrist 12 bis 16 Wochen nach der Geburt. 
In der Schutzfrist bekommen Sie Wochengeld. 

Mutter-Kind-Pass: 
Jede schwangere Frau 
kann den Mutter-Kind-Pass bekommen. 
Für den Mutter-Kind-Pass müssen Sie 
regelmäßig zu Untersuchungen gehen. 
Bei Ärztinnen und Ärzten, 
die einen Vertrag mit der ÖGK haben, 
sind diese Untersuchungen kostenlos. 

Achtung! 
Sie müssen diese Untersuchungen nachweisen, 
damit Sie das volle Kinderbetreuungs-Geld bekommen! 
Sie müssen die erste Untersuchung 
spätestens bis zum Ende der 
16. Woche der Schwangerschaft machen. 

Wochengeld
Das Wochengeld ist eine Unterstützung, 
weil Sie im Mutterschutz kein Einkommen haben. 

Was muss ich tun?
Sie müssen für das Wochengeld 
einen Antrag bei Ihrer Kranken-Versicherung stellen. 
Sie können den Antrag persönlich 
oder mit der Post stellen. 
Sie können den Antrag 
ab Beginn der Schutzfrist stellen. 

Welche Voraussetzungen gibt es?
Sie müssen am Beginn der Schutzfrist 
eine gültige Kranken-Versicherung haben. 
Es gibt eigene Bestimmungen für 
    • Unternehmerinnen, 
    • neue Selbstständige und 
    • Bäuerinnen. 
Informationen bekommen Sie hier: 
http://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816826&portal=svsportal

Welche Dokumente brauche ich?

Vor der Geburt: 

    • Ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft
    • Bestätigung über den wahrscheinlichen Geburts-Termin
    • Arbeits-Bestätigung und 
Bestätigung über Ihr Einkommen 
    • oder Nachweis von Arbeitslosen-Geld oder Notstands-Hilfe

Nach der Geburt: 
    • Geburts-Urkunde
    • Bei einer Frühgeburt, 
einer Geburt von mehreren Kindern 
oder einem Kaiserschnitt: 
Bestätigung vom Krankenhaus
    • Bestätigung über den Aufenthalt im Krankenhaus

Was bekomme ich?
Sie bekommen Wochengeld. 
Das Wochengeld bekommen Sie 
8 Wochen vor der Geburt 
und 8 Wochen nach der Geburt. 
Bei einer Frühgeburt, 
einer Geburt von mehreren Kindern 
und einem Kaiserschnitt 
bekommen Sie das Wochengeld 
nach der Geburt 12 bis 16 Wochen. 
Wie viel Wochengeld Sie bekommen, 
hängt von Ihrem Einkommen ab. 
Es gelten die letzten 3 Monate vor der Schutzfrist. 
Sonderzahlungen wie Weihnachts-Geld 
oder Urlaubs-Geld zählen teilweise dazu. 
Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind 
und eine Selbst-Versicherung haben, 
bekommen Sie im Jahr 2022 pro Tag 9,78 Euro. 
Im Jahr 2022 ist die Grenze 
für die Geringfügigkeit bei 485,85 Euro brutto
Wenn Sie Arbeitslosen-Geld 
oder Notstands-Hilfe bekommen, 
bekommen Sie 180 Prozent 
des letzten Bezuges. 

Hinweis: 
Wenn Sie neben dem Wochengeld 
noch ein anderes Einkommen haben, 
bekommen Sie das Wochengeld 
möglicherweise teilweise nicht. 
Sie haben dann auch nicht länger 
Anspruch auf Wochengeld.