Mutterschutz/Wochengeld
Sie müssen Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber
eine Schwangerschaft melden.
Sie müssen die Schwangerschaft melden,
sobald Sie davon wissen.
Ab dieser Meldung gelten für Sie
die Schutz-Bestimmungen nach dem Mutterschutz-Gesetz.
Welche Dokumente brauche ich?
• Für die ärztliche Versorgung:
Ihre e-Card.
Wenn Sie keine Kranken-Versicherung haben,
melden Sie sich bei der
Österreichischen Gesundheits-Kasse - ÖGK.
Sie bekommen dort eine Ersatz e-Card.
Damit können Sie die Untersuchungen
für den Mutter-Kind-Pass machen.
• Für den Arbeits-Platz:
Eine ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft.
Wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber es wünscht:
Außerdem eine Bestätigung über den Geburts-Termin.
Mutterschutz
Wenn Sie die Schwangerschaft melden,
haben Sie sofort Schutz
vor Kündigung und Entlassung.
Sie dürfen auch keine Arbeit mehr machen,
die Ihre Gesundheit gefährden kann.
Achtung!
Es gibt andere Bestimmungen für
befristete Dienst-Verhältnisse,
freie Dienst-Verhältnisse und
wenn Sie in der Probezeit sind.
Erkundigen Sie sich in diesen Fällen
bei der AK Tirol.
Melden Sie sich bei der AK Tirol,
bevor Sie Ihre Schwangerschaft
Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber melden.
Telefon: 0800-22 55 22
Es gibt eigene Bestimmungen für
• Unternehmerinnen,
• neue Selbstständige und
• Bäuerinnen.
Informationen bekommen diese Frauen
von der Sozial-Versicherungs-Anstalt für Selbstständige.
Internet: https://www.svs.at
Schutzfrist:
Die Schutzfrist beginnt 8 Wochen
vor dem wahrscheinlichen Geburts-Termin.
Das heißt:
8 Wochen vor dem Geburts-Termin
und mindestens 8 Wochen nach der Geburt
dürfen Sie nicht arbeiten gehen.
Bei einer Frühgeburt,
einer Geburt von mehreren Kindern
und einem Kaiserschnitt
gilt die Schutzfrist 12 bis 16 Wochen nach der Geburt.
In der Schutzfrist bekommen Sie Wochengeld.
Mutter-Kind-Pass:
Jede schwangere Frau
kann den Mutter-Kind-Pass bekommen.
Für den Mutter-Kind-Pass müssen Sie
regelmäßig zu Untersuchungen gehen.
Bei Ärztinnen und Ärzten,
die einen Vertrag mit der ÖGK haben,
sind diese Untersuchungen kostenlos.
Achtung!
Sie müssen diese Untersuchungen nachweisen,
damit Sie das volle Kinderbetreuungs-Geld bekommen!
Sie müssen die erste Untersuchung
spätestens bis zum Ende der
16. Woche der Schwangerschaft machen.
Wochengeld
Das Wochengeld ist eine Unterstützung,
weil Sie im Mutterschutz kein Einkommen haben.
Was muss ich tun?
Sie müssen für das Wochengeld
einen Antrag bei Ihrer Kranken-Versicherung stellen.
Sie können den Antrag persönlich
oder mit der Post stellen.
Sie können den Antrag
ab Beginn der Schutzfrist stellen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Sie müssen am Beginn der Schutzfrist
eine gültige Kranken-Versicherung haben.
Es gibt eigene Bestimmungen für
• Unternehmerinnen,
• neue Selbstständige und
• Bäuerinnen.
Informationen bekommen Sie hier:
http://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816826&portal=svsportal
Welche Dokumente brauche ich?
Vor der Geburt:
• Ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft
• Bestätigung über den wahrscheinlichen Geburts-Termin
• Arbeits-Bestätigung und
Bestätigung über Ihr Einkommen
• oder Nachweis von Arbeitslosen-Geld oder Notstands-Hilfe
Nach der Geburt:
• Geburts-Urkunde
• Bei einer Frühgeburt,
einer Geburt von mehreren Kindern
oder einem Kaiserschnitt:
Bestätigung vom Krankenhaus
• Bestätigung über den Aufenthalt im Krankenhaus
Was bekomme ich?
Sie bekommen Wochengeld.
Das Wochengeld bekommen Sie
8 Wochen vor der Geburt
und 8 Wochen nach der Geburt.
Bei einer Frühgeburt,
einer Geburt von mehreren Kindern
und einem Kaiserschnitt
bekommen Sie das Wochengeld
nach der Geburt 12 bis 16 Wochen.
Wie viel Wochengeld Sie bekommen,
hängt von Ihrem Einkommen ab.
Es gelten die letzten 3 Monate vor der Schutzfrist.
Sonderzahlungen wie Weihnachts-Geld
oder Urlaubs-Geld zählen teilweise dazu.
Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind
und eine Selbst-Versicherung haben,
bekommen Sie im Jahr 2022 pro Tag 9,78 Euro.
Im Jahr 2022 ist die Grenze
für die Geringfügigkeit bei 485,85 Euro brutto.
Wenn Sie Arbeitslosen-Geld
oder Notstands-Hilfe bekommen,
bekommen Sie 180 Prozent
des letzten Bezuges.
Hinweis:
Wenn Sie neben dem Wochengeld
noch ein anderes Einkommen haben,
bekommen Sie das Wochengeld
möglicherweise teilweise nicht.
Sie haben dann auch nicht länger
Anspruch auf Wochengeld.