Familienbeihilfe

Was muss ich tun?
Wenn Sie in Österreich ein Kind bekommen, 
bekommen die Eltern Familien-Beihilfe. 
Sie bekommen die Familien-Beihilfe ohne Antrag. 
Sie bekommen die Familien-Beihilfe auf jeden Fall. 
Sie hängt nicht von Ihrem Einkommen ab. 
Sie bekommen die Familien-Beihilfe auch, 
wenn Sie keine Arbeit haben. 

Welche Voraussetzungen gibt es? 
    • Ihr Wohnsitz muss in Österreich sein. 
    • Der Lebens-Mittelpunkt muss in Österreich sein. 
Das heißt: 
Man muss vor allem in Österreich leben 
und in Österreich alle wichtigen 
persönlichen und beruflichen Beziehungen haben.
    • Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft haben 
oder rechtmäßig in Österreich leben. 
    • Eltern und Kind müssen im gleichen Haushalt leben. 
Das gilt auch für Adoptiv-Kinder, Pflege-Kinder, 
Stief-Kinder und Enkel-Kinder. 
    • Das Kind muss minderjährig sein. 
In Österreich sind Kinder 
bis zum 18. Geburtstag minderjährig. 
    • Es kann auch Familien-Beihilfe 
nach dem 18. Geburtstag geben. 
Das ist in manchen Fällen 
bis zum 24. Geburtstag möglich, 
zum Beispiel bei Behinderung 
oder bei einer Berufs-Ausbildung 
oder einem Studium. 
Es gibt Ausnahmen bis zum 25. Geburtstag. 
    • Wenn das Kind Präsenz-Dienst, 
Ausbildungs-Dienst oder Zivil-Dienst macht, 
gibt es keine Familien-Beihilfe. 
Das sind die Zeiten, 
in denen das Kind eine Ausbildung beim Militär macht 
oder einen Dienst für unsere Gesellschaft leistet. 
    • Wenn das Kind ein Studium macht, 
gibt es eigene Voraussetzungen. 
Informationen bekommen Sie hier: 
Familienbeihilfe für Studierende 
Die Familien-Beihilfe bekommt die Mutter. 
Es kann auch der Vater die Familien-Beihilfe bekommen. 
Dann muss er nachweisen, 
dass vor allem er den Haushalt führt. 
Oder die Mutter verzichtet auf ihren Anspruch. 

Was bekomme ich?
Sie bekommen die Familien-Beihilfe 
monatlich frühestens am 6. des Monats. 
Wie viel Familien-Beihilfe Sie bekommen, 
hängt ab 
    • vom Alter der Kinder und 
    • wie viele Kinder Sie haben. 
Sie bekommen im Monat: 
    • ab der Geburt: 114,00 Euro
    • ab 3 Jahren: 121,90 Euro
    • ab 10 Jahren: 141,50 Euro 
    • ab 19 Jahren: 165,10 Euro
Wenn Sie mehr als 1 Kind haben, 
bekommen Sie mehr Familien-Beihilfe: 
    • Für 2 Kinder: 7,10 Euro mehr pro Kind
    • Für 3 Kinder: 17,40 Euro mehr pro Kind
    • Für 4 Kinder: 26,50 Euro mehr pro Kind
    • Für 5 Kinder: 32,00 Euro mehr pro Kind
    • Für 6 Kinder: 35,70 Euro mehr pro Kind
    • Für 7 und mehr Kinder: 52,00 Euro mehr pro Kind
Schulstart-Geld: 
Im September bekommen Sie 
für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren 
100 Euro Schulstart-Geld. 
Sie bekommen das Schulstart-Geld
gemeinsam mit der Familien-Beihilfe für September. 
Sie müssen keinen Antrag für das Schulstart-Geld stellen. 

Erhöhte Familien-Beihilfe: 
Sie können mehr Familien-Beihilfe bekommen, 
wenn Ihr Kind
    • eine Behinderung hat und 
der Grad der Behinderung 
mindestens 50 Prozent ist, 
    • das Kind auf Dauer nicht selbst 
Geld für sein Leben verdienen kann. 
In diesen Fällen bekommen Sie monatlich 
155,90 Euro zusätzlich zur Familien-Beihilfe. 

Mehrkind-Zuschlag:
Sie können den Mehrkind-Zuschlag bekommen, 
wenn Sie 
    • 3 oder mehr Kinder haben und 
    • im Jahr nicht mehr als 55.000 Euro verdienen. 
Sie bekommen für das 3. Kind und jedes weitere Kind 
20 Euro mehr im Monat. 
Sie müssen für den Mehrkind-Zuschlag 
jedes Jahr neu einen Antrag stellen. 
Sie bekommen den Mehrkind-Zuschlag 
nicht mit der Familien-Beihilfe. 
Der Mehrkind-Zuschlag wird mit der Arbeitnehmer-Veranlagung ausgezahlt 
oder bei der Einkommens-Steuer-Erklärung berücksichtigt. 
Das heißt: Sie bekommen das Geld über die Steuer zurück. 

Kontakt
Finanzamt Innsbruck
Innrain 32 
6020 Innsbruck
Telefon: 050 233 233