Familienbeihilfe
Was muss ich tun?
Wenn Sie in Österreich ein Kind bekommen,
bekommen die Eltern Familien-Beihilfe.
Sie bekommen die Familien-Beihilfe ohne Antrag.
Sie bekommen die Familien-Beihilfe auf jeden Fall.
Sie hängt nicht von Ihrem Einkommen ab.
Sie bekommen die Familien-Beihilfe auch,
wenn Sie keine Arbeit haben.
Welche Voraussetzungen gibt es?
• Ihr Wohnsitz muss in Österreich sein.
• Der Lebens-Mittelpunkt muss in Österreich sein.
Das heißt:
Man muss vor allem in Österreich leben
und in Österreich alle wichtigen
persönlichen und beruflichen Beziehungen haben.
• Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft haben
oder rechtmäßig in Österreich leben.
• Eltern und Kind müssen im gleichen Haushalt leben.
Das gilt auch für Adoptiv-Kinder, Pflege-Kinder,
Stief-Kinder und Enkel-Kinder.
• Das Kind muss minderjährig sein.
In Österreich sind Kinder
bis zum 18. Geburtstag minderjährig.
• Es kann auch Familien-Beihilfe
nach dem 18. Geburtstag geben.
Das ist in manchen Fällen
bis zum 24. Geburtstag möglich,
zum Beispiel bei Behinderung
oder bei einer Berufs-Ausbildung
oder einem Studium.
Es gibt Ausnahmen bis zum 25. Geburtstag.
• Wenn das Kind Präsenz-Dienst,
Ausbildungs-Dienst oder Zivil-Dienst macht,
gibt es keine Familien-Beihilfe.
Das sind die Zeiten,
in denen das Kind eine Ausbildung beim Militär macht
oder einen Dienst für unsere Gesellschaft leistet.
• Wenn das Kind ein Studium macht,
gibt es eigene Voraussetzungen.
Informationen bekommen Sie hier:
Familienbeihilfe für Studierende
Die Familien-Beihilfe bekommt die Mutter.
Es kann auch der Vater die Familien-Beihilfe bekommen.
Dann muss er nachweisen,
dass vor allem er den Haushalt führt.
Oder die Mutter verzichtet auf ihren Anspruch.
Was bekomme ich?
Sie bekommen die Familien-Beihilfe
monatlich frühestens am 6. des Monats.
Wie viel Familien-Beihilfe Sie bekommen,
hängt ab
• vom Alter der Kinder und
• wie viele Kinder Sie haben.
Sie bekommen im Monat:
• ab der Geburt: 114,00 Euro
• ab 3 Jahren: 121,90 Euro
• ab 10 Jahren: 141,50 Euro
• ab 19 Jahren: 165,10 Euro
Wenn Sie mehr als 1 Kind haben,
bekommen Sie mehr Familien-Beihilfe:
• Für 2 Kinder: 7,10 Euro mehr pro Kind
• Für 3 Kinder: 17,40 Euro mehr pro Kind
• Für 4 Kinder: 26,50 Euro mehr pro Kind
• Für 5 Kinder: 32,00 Euro mehr pro Kind
• Für 6 Kinder: 35,70 Euro mehr pro Kind
• Für 7 und mehr Kinder: 52,00 Euro mehr pro Kind
Schulstart-Geld:
Im September bekommen Sie
für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren
100 Euro Schulstart-Geld.
Sie bekommen das Schulstart-Geld
gemeinsam mit der Familien-Beihilfe für September.
Sie müssen keinen Antrag für das Schulstart-Geld stellen.
Erhöhte Familien-Beihilfe:
Sie können mehr Familien-Beihilfe bekommen,
wenn Ihr Kind
• eine Behinderung hat und
der Grad der Behinderung
mindestens 50 Prozent ist,
• das Kind auf Dauer nicht selbst
Geld für sein Leben verdienen kann.
In diesen Fällen bekommen Sie monatlich
155,90 Euro zusätzlich zur Familien-Beihilfe.
Mehrkind-Zuschlag:
Sie können den Mehrkind-Zuschlag bekommen,
wenn Sie
• 3 oder mehr Kinder haben und
• im Jahr nicht mehr als 55.000 Euro verdienen.
Sie bekommen für das 3. Kind und jedes weitere Kind
20 Euro mehr im Monat.
Sie müssen für den Mehrkind-Zuschlag
jedes Jahr neu einen Antrag stellen.
Sie bekommen den Mehrkind-Zuschlag
nicht mit der Familien-Beihilfe.
Der Mehrkind-Zuschlag wird mit der Arbeitnehmer-Veranlagung ausgezahlt
oder bei der Einkommens-Steuer-Erklärung berücksichtigt.
Das heißt: Sie bekommen das Geld über die Steuer zurück.
Kontakt
Finanzamt Innsbruck
Innrain 32
6020 Innsbruck
Telefon: 050 233 233