Krankenversicherung

Österreichische Gesundheits-Kasse - ÖGK 

Welche Voraussetzungen gibt es?
Für Leistungen der ÖGK 
müssen Sie krankenversichert sein. 
Diese Möglichkeiten gibt es: 
    • Pflicht-Versicherung 
Sie haben eine Pflicht-Versicherung, 
wenn Sie Arbeit haben und 
mehr als geringfügig verdienen. 
Im Jahr 2022 ist dafür die Grenze 
bei 485,85 Euro brutto.
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber 
muss Sie richtig anmelden, 
dann haben Sie eine Kranken-Versicherung. 
Sie haben auch eine Kranken-Versicherung, 
wenn Sie bestimmte Leistungen bekommen. 
dazu gehören zum Beispiel 
        ◦ Pension, 
        ◦ Arbeitslosen-Geld, 
        ◦ Notstands-Hilfe, 
        ◦ Mindest-Sicherung, 
        ◦ Kinderbetreuungs-Geld, 
        ◦ Wochen-Geld 
        ◦ oder Krankengeld. 
    • Mit-Versicherung
Angehörige können eine 
Mit-Versicherung bekommen. 
Das gilt für Partnerin oder Partner und Kinder. 
Es kann sein, 
dass Sie für diese Personen 
zusätzliche Gebühren zahlen müssen. 
Informationen und das Formular für den Antrag 
bekommen Sie bei der ÖGK. 
    • Selbst-Versicherung
Personen ohne Pflicht-Versicherung 
können eine Selbst-Versicherung abschließen. 
Informationen und das Formular für den Antrag 
bekommen Sie bei der ÖGK. 
Wenn Sie weniger als geringfügig verdienen, 
können Sie eine freiwillige 
Selbst-Versicherung abschließen. 
Im Jahr 2022 kostet diese 464,42 Euro. 
Im Jahr 2022 ist die Grenze 
für die Geringfügigkeit bei 485,85 Euro brutto.
Wenn Sie mehr als geringfügig verdienen, 
können Sie freiwillig eine 
Kranken- und Pensions-Versicherung abschließen. 
Im Jahr 2022 kostet das 68,59 Euro im Monat. 
Studierende können eine 
Selbst-Versicherung für Studierende abschließen. 
Im Jahr 2022 kostet das 64,78 Euro im Monat. 
Personen mit Werk-Vertrag 
oder neue Selbstständige 
müssen sich bei der SVS melden. 
Sie müssen sich ab 
einem bestimmten Einkommen versichern. 

Welche Dokumente brauche ich? 
    • Pflicht-Versicherung 

Für die Pflicht-Versicherung 
brauchen Sie keine Dokumente. 
Die Versicherung geht automatisch 
über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber. 
Achtung, wenn Sie mehrere 
geringfügige Jobs haben: 
Wenn Sie mit allen Jobs zusammen 
mehr als geringfügig verdienen, 
müssen Sie im folgenden Jahr 
rückwirkend die Beiträge bezahlen. 
Sie können aber monatlich vorauszahlen. 
    • Mit-Versicherung
Wenn Sie Angehörige mitversichern wollen, 
müssen Sie einen Antrag stellen. 
Außerdem müssen Sie einen 
Fragebogen von der ÖGK ausfüllen.
Den Fragebogen gibt es auch im Internet. 
Mehr dazu finden Sie hier: 
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867502&portal=oegkportal 
    • Freiwillige Selbst-Versicherung
    • Antrags-Formular von der ÖGK. 
Das Formular gibt es auch im Internet. 
Es sind noch weitere Dokumente nötig. 
Welche das sind, hängt von Ihrer Situation ab. 
Informationen darüber finden Sie auf dem Formular. 
Achtung! 
Es kann eine Wartezeit geben, 
bis die freiwillige Selbst-Versicherung gültig ist. 
Mehr dazu finden Sie hier: http://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867314&portal=oegkportal 
Meldungs-Pflicht bei Selbst-Versicherung:
Wenn es Änderungen Ihrer Situation gibt, 
müssen Sie das der ÖGK 
innerhalb von 7 Tagen melden! 
Das gilt zum Beispiel, 
    • wenn sich Ihre Adresse ändert, 
    • wenn Sie eine Arbeit anfangen, 
    • wenn es Änderungen beim Angehörigen-Status gibt. 
Zum Beispiel, wenn Sie nicht mehr 
bei den Eltern oder Ihrer Partnerin 
oder Ihrem Partner mitversichert sind. 
Hinweis 
Wenn sich Ihre Lebens-Situation verändert: 
Fragen Sie, ob Sie weiter versichert sind. 
Zum Beispiel, wenn Sie von einer Arbeit 
zu einer anderen wechseln. 

Was bekomme ich?
    • Ärztliche Versorgung bei Ärztinnen und Ärzten, 
die einen Vertrag mit der ÖGK haben. 
Das gilt auch für Ambulatorien
die einen Vertrag mit der ÖGK haben. 
Bei Wahl-Ärztinnen und Wahl-Ärzten 
bekommen Sie einen Teil der Kosten zurück. 
Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. 
    • Einmal im Jahr eine kostenlose Vorsorge-Untersuchung. 
    • Die ÖGK zahlt die Kosten, 
wenn Sie ins Krankenhaus müssen. 
Bei mitversicherten Angehörigen 
bezahlt die ÖGK 90 Prozent der Kosten. 
Achtung: 
Sie müssen einen Beitrag für das Essen zahlen. 
Wenn Sie in ein Krankenhaus gehen, 
das keinen Vertrag mit der ÖGK hat, 
fragen Sie vorher nach den Kosten. 
Fragen Sie auch, 
wie lange Sie in diesem Krankenhaus sein werden. 
Stellen Sie vorher bei der ÖGK einen Antrag, 
damit Sie die Kosten zurückbekommen. 
    • Teilweise zahlt die ÖGK Heilmittel, Heilbehelfe, 
Brillen, Zahnspangen oder Zahnersatz. 
    • Kosten für Rehabilitations-Maßnahmen. 
Das sind Heil-Behandlungen 
nach einer Krankheit oder einem Unfall. 
    • Wenn Sie sehr lange krank sind, 
bekommen Sie keinen Lohn mehr, 
sondern Kranken-Geld. 
Das ist nicht so viel 
wie Ihr normaler Lohn, 
aber ein teilweiser Ersatz. 

Krankmeldung und Krankenstand
Sie müssen Ihrer Arbeitgeberin 
oder Ihrem Arbeitgeber sofort melden, 
wenn Sie krank sind. 
Sie müssen am 1. Tag zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen 
oder um einen Hausbesuch bitten. 
Sie müssen sich krankschreiben lassen. 
Sonst kann es sein, 
dass Sie für diese Tage keinen Lohn bekommen. 

Empfehlung: 
Wenn mehrere Krankheiten zusammenkommen 
oder eine Person oft krank ist, 
empfehlen wir ein Beratungs-Gespräch 
mit dem Betriebsrat, mit der Arbeiterkammer 
oder mit der ÖGK. 

e-Card
Im Jahr 2020 kostet die e-card 12,70 Euro im Jahr. 
Nehmen Sie die e-card immer mit, 
wenn Sie zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen. 
Auf der e-card sind alle 
wichtigen Daten zu Ihrer Versicherung. 
Außerdem ist auf der e-Card gespeichert, 
wenn Sie keine Rezept-Gebühren zahlen müssen. 
Sie können die e-Card 
zur Bürger-Karte freischalten lassen. 
Das ist ein elektronischer Ausweis. 
Damit können Sie im Internet gültig unterschreiben. 
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
www.buergerkarte.at