Krankenversicherung

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Ich muss krankenversichert sein: entweder über Pflichtversicherung (automatisch über Beschäftigung/Einkommen), über eine Mitversicherung bei Angehörigen (Antrag!) oder über eine freiwillige Selbstversicherung (Antrag!).

  • Pflichtversicherung:
    ArbeitnehmerInnen und freie DienstnehmerInnen, die von  der ArbeitgeberIn ordnungsgemäß angemeldet sind und ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (€ 485,85 monatlich, Stand 2022) haben, sind krankenversichert. BezieherInnen von Leistungen wie Pension, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierter Mindestsicherung sowie Kinderbetreuungsgeld, Wochen- oder Krankengeld sind automatisch krankenversichert.
  • Mitversicherung:
    Für Angehörige (PartnerIn, Kinder) ist eine Mitversicherung in der Krankenversicherung möglich - es können Zusatzbeiträge anfallen - Info/Antrag bei ÖGK.
  • Selbstversicherung:
    Selbstversicherung ist möglich für Personen ohne Pflichtversicherung - Info/Antrag bei ÖGK. Bei Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze ist eine freiwillige Selbstversicherung möglich (Kosten: € 464,42 monatlich, Stand 2022). Geringfügig Beschäftigte können sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung versichern (Kosten € 68,59, Stand 2022). Studierende haben die Möglichkeit eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studierende abzuschließen (Kosten € 64,78, Stand 2022). Personen mit Werkvertrag oder neue Selbstständige müssen ihre Tätigkeit bei SVA melden - ab bestimmter Höhe des Einkommens besteht Versicherungspflicht.


Welche Dokumente benötige ich?


Meldungspflicht bei Selbstversicherung: Änderungen von Angehörigenstatus, Wohnadresse, Aufnahme einer Arbeit etc. müssen der Kasse innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden!

EMPFEHLUNG: Bei Veränderungen der Lebenssituation - z. B. bei Wechsel von einem Beschäftigungsverhältnis in ein anderes - erkundigen, ob man nach wie vor versichert ist!


Was bekomme ich?

Ärztliche Versorgung bei VertragsärztInnen und -einrichtungen (Ambulatorien) der ÖGK; bei Wahlärzten teilweise Kostenerstattung (muss beantragt werden); kostenlose jährliche Vorsorgeuntersuchung; Kostenübernahme bei notwendigen Klinikaufenthalten (bei mitversicherten Angehörigen 90%). Achtung: Verpflegskostenbeitrag!

Bei Krankenanstalten ohne Vertrag mit ÖGK Dauer/Kosten des Aufenthalts vorher klären und vorher Kostenzusicherung bei ÖGK beantragen!

(Teilweise) Kostenübernahme für Heilmittel, Heilbehelfe, Brillen, Zahnspangen und -ersatz, Rehabilitations-Maßnahmen.

Bei längerer Krankheit: Krankengeld als (Teil-)Ersatz für den entfallenden Lohn.


Krankmeldung/Krankenstand 
DienstnehmerInnen sind verpflichtet, die ArbeitgeberIn im Krankheitsfall unverzüglich zu informieren: am 1. Tag Arzt aufsuchen (oder um Hausbesuch bitten) und krankschreiben lassen und bei der ArbeitgeberIn krankmelden! Es droht sonst Entgeltverlust.

EMPFEHLUNG: Wenn mehrere Krankheiten zusammenkommen und häufig Krankenstände eintreten, wird ein Beratungsgespräch bei Betriebsrat, Arbeiterkammer oder Case-Management der ÖGK empfohlen.

e-card (Jahresgebühr € 12,70; Stand 2022): e-card zu jedem Arztbesuch mitnehmen, sie enthält alle wichtigen Daten zur Versicherung und zu evtl. Rezeptgebührenbefreiung. Möglichkeit, e-card zur Bürgerkarte freischalten zu lassen: www.buergerkarte.at