Befreiung von der Rezeptgebühr

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Personen mit besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit sind ohne Antrag befreit (etwa PensionsbezieherInnen mit Ausgleichszulage, Personen mit anzeigepflichtigen Krankheiten, Zivildienstleistende, AsylwerberInnen).

Antrag:
 
Einkommensgrenzen monatlich netto, Stand 2022: € 1.030,49 für Alleinstehende (€ 1.185,06 bei erhöhtem Medikamentenbedarf), € 1.625,71 für Ehepaare / Lebensgemeinschaften (€ 1.869,57 bei erhöhtem Medikamentenbedarf); pro mitversichertem Kind im gemeinsamen Haushalt zusätzlich € 159,-- je Kind.
Das Einkommen von PartnerIn und weiteren Haushaltsmitgliedern wird berücksichtigt.

Welche Dokumente brauche ich?

Antrag gilt auch für Befreiung von e-card-Gebühr.

HINWEIS: Wer von Rezeptgebühren befreit ist, kann auch die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühr (GIS) und den Zuschuss zu Fernsprechentgelt beantragen.