ÖGK Untersützungsfonds
Der ÖGK-Unterstützungs-Fonds
ist Geld für versicherte Personen.
Die ÖGK unterstützt mit diesem Geld Personen,
die besonders hohe Kosten
für medizinische Leistungen haben.
Ein Unterstützung ist dann möglich,
wenn eine Person durch diese hohen Kosten
in eine Notlage kommt.
Es gibt kein Recht auf Geld
aus dem ÖGK-Unterstützungs-Fonds!
Es ist eine freiwillige Leistung der ÖGK.
Diese Leistung hängt davon ab,
wie viel Geld in einem Haushalt
zur Verfügung steht.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Sie können ohne Voraussetzungen
einen Antrag auf Geld aus dem
ÖGK-Unterstützungs-Fonds stellen.
Welche Dokumente brauche ich?
• Ein Formular für den Antrag.
Das Formular bekommen Sie
bei der ÖGK oder im Internet:
http://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870473&portal=oegkportal
• Die Original-Rechnung.
• Eine Bestätigung, dass Sie die Rechnung bezahlt haben.
Sie müssen die Rechnung zuerst selbst bezahlen.
• Eine Kopie von Ihrem Verordnungs-Schein.
Das ist ein Rezept für Heilbehelfe und Heilmittel.
Den Verordnungs-Schein bekommen Sie
von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
• Nachweis über das Einkommen
von allen Personen im Haushalt.
Was bekomme ich?
Wenn die ÖGK Geld aus dem
Unterstützungs-Fonds bewilligt,
zahlt die ÖGK die ganzen Kosten
oder Teile der Kosten für
• Heilbehelfe und Heilmittel,
• Hörgeräte bei Verlust oder Diebstahl,
• Krankenhaus-Aufenthalt für Angehörige,
• Zahnersatz, Zahnreparaturen oder Kiefer-Regulierung.
Sie bekommen schriftlich die Verständigung,
ob die ÖGK Kosten bezahlt oder nicht.
Schlichtungs-Stelle
Wenn die ÖGK Ihren Antrag ablehnt,
können Sie sich an die Ombuds-Stelle der ÖGK wenden.
Melden Sie sich bei Herrn Thomas Wackerle.
Telefon: +43 5 0766 18 17 10
Kontakt
Österreichische Gesundheitskasse Tirol
Klara-Pölt-Weg 2
6020 Innsbruck
Telefon: 0043 5 0766-18
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr
An Feiertagen können Sie uns nicht erreichen.