Krankenversicherung

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Ich muss krankenversichert sein: entweder über Pflichtversicherung (automatisch über Beschäftigung/Einkommen), über eine Mitversicherung bei Angehörigen (Antrag!) oder über eine freiwillige Selbstversicherung (Antrag!).

  • Pflichtversicherung:
    ArbeitnehmerInnen und freie DienstnehmerInnen, die von  der ArbeitgeberIn ordnungsgemäß angemeldet sind und ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben, sind krankenversichert. BezieherInnen von Leistungen wie Pension, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierter Mindestsicherung sowie Kinderbetreuungsgeld, Wochen- oder Krankengeld sind automatisch krankenversichert.
  • Mitversicherung:
    Für Angehörige (PartnerIn, Kinder) ist eine Mitversicherung in der Krankenversicherung möglich - es können Zusatzbeiträge anfallen - Info/Antrag bei ÖGK.
  • Selbstversicherung:

Selbstversicherung ist möglich für Personen ohne Pflichtversicherung - Info/Antrag bei ÖGK.

  • Bei Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze ist eine freiwillige Selbstversicherung möglich. Geringfügig Beschäftigte können sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung versichern.
  • Studierende haben die Möglichkeit eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studierende abzuschließen.
  • Personen mit Werkvertrag oder neue Selbstständige müssen ihre Tätigkeit bei SVA melden. Ab einer bestimmten Höhe des Einkommens besteht eine Versicherungspflicht.


Welche Dokumente benötige ich?


Meldungspflicht bei Selbstversicherung: Änderungen von Angehörigenstatus, Wohnadresse, Aufnahme einer Arbeit etc. müssen der Kasse innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden!

EMPFEHLUNG: Bei Veränderungen der Lebenssituation - z. B. bei Wechsel von einem Beschäftigungsverhältnis in ein anderes - erkundigen, ob man nach wie vor versichert ist!


Was bekomme ich?

Ärztliche Versorgung bei VertragsärztInnen und -einrichtungen (Ambulatorien) der ÖGK; bei Wahlärzten teilweise Kostenerstattung (muss beantragt werden); kostenlose jährliche Vorsorgeuntersuchung; Kostenübernahme bei notwendigen Klinikaufenthalten (bei mitversicherten Angehörigen 90%). Achtung: Verpflegskostenbeitrag!

Bei Krankenanstalten ohne Vertrag mit ÖGK Dauer/Kosten des Aufenthalts vorher klären und vorher Kostenzusicherung bei ÖGK beantragen!

(Teilweise) Kostenübernahme für Heilmittel, Heilbehelfe, Brillen, Zahnspangen und -ersatz, Rehabilitations-Maßnahmen.

Bei längerer Krankheit: Krankengeld als (Teil-)Ersatz für den entfallenden Lohn.


Krankmeldung/Krankenstand 
DienstnehmerInnen sind verpflichtet, die ArbeitgeberIn im Krankheitsfall unverzüglich zu informieren: am 1. Tag Arzt aufsuchen (oder um Hausbesuch bitten) und krankschreiben lassen und bei der ArbeitgeberIn krankmelden! Es droht sonst Entgeltverlust.

EMPFEHLUNG: Wenn mehrere Krankheiten zusammenkommen und häufig Krankenstände eintreten, wird ein Beratungsgespräch bei Betriebsrat, Arbeiterkammer oder Case-Management der ÖGK empfohlen.

e-card: e-card zu jedem Arztbesuch mitnehmen, sie enthält alle wichtigen Daten zur Versicherung und zu evtl. Rezeptgebührenbefreiung. Möglichkeit, e-card zur Bürgerkarte freischalten zu lassen: www.buergerkarte.at