Befreiung von der Rezeptgebühr
Welche Voraussetzungen gibt es?
Personen, die besonders schutzbedürftig sind,
müssen keinen Antrag stellen.
Das gilt zum Beispiel für
• Personen, die eine Pension
mit Ausgleichs-Zulage bekommen.
• Personen mit Krankheiten,
die sie melden müssen.
Das sind zum Beispiel einige
sehr ansteckende Krankheiten.
• Zivildiener.
• Asylwerberinnen und Asylwerber.
Antrag:
Für die Befreiung von der Rezeptgebühr
müssen Sie einen Antrag stellen.
Es gibt außerdem Einkommens-Grenzen.
Das heißt,
das gesamte Einkommen in Ihrem Haushalt
darf nicht höher sein als ein bestimmter Betrag.
Im Jahr 2022 gelten diese Einkommens-Grenzen:
• Im Haushalt lebt eine Person alleine: 1.030,49 Euro pro Monat.
Wenn diese Person sehr hohe Kosten
wegen einer Krankheit
oder einer Einschränkung hat: 1.185,06 Euro pro Monat.
• Für Ehepaare und Lebens-Gemeinschaften: 1.869,57 Euro pro Monat.
• Bei mitversicherten Kindern,
die im gemeinsamen Haushalt leben:
Zusätzlich für jedes Kind 159,00 Euro pro Monat.
Es zählt das Einkommen von allen Personen mit,
die in einem Haushalt leben.
Welche Dokumente brauche ich?
• Ein Formular für den Antrag.
Das Formular bekommen Sie
bei der ÖGK oder online:
http://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870471&portal=oegkportal
• Ein Nachweis der Einkommen
von allen Personen im Haushalt.
• Eine ärztliche Bestätigung für hohe Kosten
wegen einer Krankheit oder für Medikamente.
• Nachweis, wenn eine Person im Haushalt
Geld für den Unterhalt bekommt.
• Nachweis, wenn es eine Scheidung gegeben hat.
Dieser Antrag gilt auch
für die Befreiung von der
Rundfunk- und Fernseh-Gebühr - GIS.
Hinweis:
Sie haben eine Befreiung von der Rezept-Gebühr?
Dann können Sie auch
einen Antrag auf Befreiung
von der Rundfunk- und Fernseh-Gebühr - GIS stellen.
Sie können außerdem einen Zuschuss
zu Ihren Telefon-Gebühren bekommen.
Das heißt "Zuschuss-Leistung zum Fernsprech-Entgelt".
Früher war das die "Befreiung von der Telefon-Grundgebühr".