Befreiung von der Rezeptgebühr

Welche Voraussetzungen gibt es? 
Personen, die besonders schutzbedürftig sind, 
müssen keinen Antrag stellen. 
Das gilt zum Beispiel für 
    • Personen, die eine Pension 
mit Ausgleichs-Zulage bekommen. 
    • Personen mit Krankheiten, 
die sie melden müssen.
Das sind zum Beispiel einige 
sehr ansteckende Krankheiten. 
    • Zivildiener. 
    • Asylwerberinnen und Asylwerber. 

Antrag: 
Für die Befreiung von der Rezeptgebühr 
müssen Sie einen Antrag stellen. 
Es gibt außerdem Einkommens-Grenzen. 
Das heißt, 
das gesamte Einkommen in Ihrem Haushalt 
darf nicht höher sein als ein bestimmter Betrag. 
Im Jahr 2022 gelten diese Einkommens-Grenzen: 
    • Im Haushalt lebt eine Person alleine: 1.030,49 Euro pro Monat.
Wenn diese Person sehr hohe Kosten 
wegen einer Krankheit 
oder einer Einschränkung hat: 1.185,06 Euro pro Monat.
    • Für Ehepaare und Lebens-Gemeinschaften: 1.869,57 Euro pro Monat.
    • Bei mitversicherten Kindern, 
die im gemeinsamen Haushalt leben: 
Zusätzlich für jedes Kind 159,00 Euro pro Monat. 
Es zählt das Einkommen von allen Personen mit, 
die in einem Haushalt leben. 

Welche Dokumente brauche ich? 
    • Ein Formular für den Antrag. 
Das Formular bekommen Sie 
bei der ÖGK oder online: 
http://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870471&portal=oegkportal 
    • Ein Nachweis der Einkommen 
von allen Personen im Haushalt. 
    • Eine ärztliche Bestätigung für hohe Kosten 
wegen einer Krankheit oder für Medikamente. 
    • Nachweis, wenn eine Person im Haushalt 
Geld für den Unterhalt bekommt. 
    • Nachweis, wenn es eine Scheidung gegeben hat. 
Dieser Antrag gilt auch 
für die Befreiung von der 
Rundfunk- und Fernseh-Gebühr - GIS. 

Hinweis:
Sie haben eine Befreiung von der Rezept-Gebühr?
Dann können Sie auch 
einen Antrag auf Befreiung 
von der Rundfunk- und Fernseh-Gebühr - GIS stellen. 
Sie können außerdem einen Zuschuss 
zu Ihren Telefon-Gebühren bekommen. 
Das heißt "Zuschuss-Leistung zum Fernsprech-Entgelt". 
Früher war das die "Befreiung von der Telefon-Grundgebühr".