Befreiung von der Rezeptgebühr
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Personen mit besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit sind ohne Antrag befreit (etwa PensionsbezieherInnen mit Ausgleichszulage, Personen mit anzeigepflichtigen Krankheiten, Zivildienstleistende, AsylwerberInnen).
Welche Dokumente brauche ich?
- Antragsformular (bei ÖGK oder online http://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870471&portal=oegkportal)
- Einkommensnachweis (aller Haushaltsmitglieder)
- ärztliche Bestätigung von Mehrkosten durch Krankheit/Medikamente
- Belege über den Bezug von Unterhalt
- Gerichtsbeschluss und Vergleichsausfertigung einer Scheidung
Antrag gilt auch für Befreiung von e-card-Gebühr.
HINWEIS: Wer von Rezeptgebühren befreit ist, kann auch die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühr (GIS) und den Zuschuss zu Fernsprechentgelt beantragen.