Befreiung von der Rezeptgebühr

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Personen mit besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit sind ohne Antrag befreit (etwa PensionsbezieherInnen mit Ausgleichszulage, Personen mit anzeigepflichtigen Krankheiten, Zivildienstleistende, AsylwerberInnen).

Welche Dokumente brauche ich?

Antrag gilt auch für Befreiung von e-card-Gebühr.

HINWEIS: Wer von Rezeptgebühren befreit ist, kann auch die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühr (GIS) und den Zuschuss zu Fernsprechentgelt beantragen.