ÖGK Untersützungsfonds

Hier besteht kein Rechtsanspruch!

Finanzielle Unterstützung für Versicherte, die z. B. wegen besonders hoher Kosten für Arztleistungen in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der ÖGK, abhängig von den individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Unterstützungsfonds können uneingeschränkt beantragt werden.

Welche Dokumente brauche ich?

Was bekomme ich?

Bei Bewilligung (teilweiser) Ersatz der Kosten z. B. für Heilbehelfe und Heilmittel, für Hörgeräte (bei Verlust oder Diebstahl), für Spitalsaufenthalt von Angehörigen, für Zahnersatz, Reparaturen, Kieferregulierung etc.; schriftliche Verständigung, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Schlichtungsstelle:

Ombudsstelle ÖGK, z. Hd. Thomas Wackerle (+43 5 0766-181710) 

Kontakt
Österreichische Gesundheitskasse Tirol
Klara-Pölt-Weg 2, 6020 Innsbruck
+43 5 0766-18
Öffnungszeiten: Mo-Fr (werktags): 07:00-16:00