Untersützungfonds für Menschen mit Behinderung

Zusätzlich zu anderen finanziellen Hilfen kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden. Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können Personen gewährt werden, die in eine soziale Notlage geraten sind.  Mit der Unterstützung soll die Notlage gemildert oder beseitigt werden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen ?

  • die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen 
  • es muss eine soziale Notlage bestehen
  • dauernder Aufenthalt in Österreich
  • der Grad der Behinderung muss mindestens 50 %  sein

 Einkommensgrenze beträgt € 1680,-- netto (erhöht sich pro unterhaltsberechtigten/er (im Haushalt lebenden/er) Angehörigen/er (Lebensgefährten/in)), aktuelle Einkommensnachweise sind vorzulegen. Nicht angerechnet werden: Sonderzahlungen sowie soziale Leistungen wie z.B. Pflegegeld, Wohnbeihilfe etc. Antragstellung VOR Realisierung des Vorhabens, jedenfalls VOR Rechnungslegung

Was bekomme ich?

Zuschüsse zu:

  • bauliche Adaptierungsmaßnahmen (Barrierefreiheit)
  • (behinderungsbedingte) Hilfsmittel oder Heilbehelfe
  • mobilitätsfördernde Maßnahmen (z.B. Rollstuhlrampen)
  • Assistenzhunde
  • Ankauf/Adaption eines Kraftfahrzeuges (Kostenträger PVA) 

Grundsätzlich können Zuschüsse nur bis zu einer Höhe von maximal € 6.000,- gewährt werden. Die Antragstellung hat grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens zu erfolgen.  Auf die Gewährung von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

Online Antragstellung

Den Antrag können Sie auch online stellen. Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

Online Antrag auf Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung