Untersützungfonds für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung bekommen 
bestimmte finanzielle Hilfen. 
Das ist Geld für das Leben. 
Zusätzlich kann es für bestimmte Ausgaben 
Geld aus dem "Unterstützungs-Fonds" geben. 
Dieses Geld ist für Menschen mit Behinderung, 
die in eine Notlage gekommen sind. 
Das Geld soll die Notlage leichter machen 
oder ganz beseitigen. 

Welche Voraussetzungen gibt es? 
    • Sie müssen wegen Ihrer Behinderung etwas kaufen. 
    • Sie sind in einer Notlage. 
    • Sie leben dauerhaft in Österreich. 
    • Der Grad der Behinderung 
muss mindesten 50 Prozent sein. 
    • Ihr Netto-Einkommen darf nicht höher 
als 1.680 Euro sein. 
Das erhöht sich pro Person im Haushalt, 
die Unterhalt bekommen kann. 
Sie müssen Nachweise über Ihr Einkommen bringen. 
Nicht zum Einkommen zählen 
        ◦ Sonder-Zahlungen wie Weihnachts-Geld 
oder Urlaubs-Geld, 
        ◦ Soziale Leistungen wie Pflege-Geld 
oder Wohn-Beihilfe. 
Stellen Sie den Antrag, 
bevor Sie etwas kaufen. 
Stellen Sie den Antrag, 
bevor Sie eine Rechnung bekommen. 

Was bekomme ich? 
Sie bekommen Zuschüsse 
zu folgenden Ausgaben: 
    • Umbau von Wohnraum für Barrierefreiheit
    • Hilfsmittel oder Heilbehelfe, 
die Sie wegen einer Behinderung brauchen. 
    • Maßnahmen, damit Sie sich besser 
in Ihrer Umwelt bewegen können, 
zum Beispiel Rampen für Rollstühle. 
    • Assistenz-Hunde. 
    • Kauf und behindertengerechter Umbau 
von einem Auto. 
Grundsätzlich können Sie 
höchstens 6.000 Euro bekommen. 
Sie müssen den Antrag stellen, 
bevor Sie etwas kaufen. 
Sie haben keinen rechtlichen Anspruch 
auf diese Förderung. 

Antrag im Internet
Sie können den Antrag im Internet stellen. 
Dafür brauchen Sie eine Bürger-Karte 
oder eine Handy-Signatur. 

Hier kommen Sie zum Antrag: 
Online Antrag auf Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung