Parkausweis

Die Ausstellung der  Parkausweise erfolgt gebührenfrei durch das Sozialministeriumservice. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" oder "Blindheit". Wenn Sie keinen Behindertenpass mit dieser Zusatzeintragung haben, müssen Sie diesen vor der Antragstellung auf einen Parkausweis bei Ihrer Landesstelle beantragen.

Was muss ich tun?
Ein Parkausweis muss beim Sozialministeriumservice beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular kann von der Homepage (www.sozialministeriumservice.at) heruntergeladen werden. Alternativ erhalten sie den Antrag auch direkt beim Sozialministeriumservice Landesstelle Tirol.

Welche Dokumente brauche ich?

  • ein färbiges EU-Passbild nach den geltenden ICAO Vorschriften
  • aktuelle medizinische Unterlagen z.B. Befunde in Kopie
  • Meldezettel in Kopie

Sollten Sie bereits einen Behindertenpass mit dem Zusatzvermerk "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" besitzen ist dem Antrag lediglich ein färbiges EU-Passbild nach den geltenden ICAO Vorschriften beizulegen.

Welche Vorteile bringt mir der Parkausweis?

  • Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
  • Mitgliedsermäßigungen bei ARBÖ und ÖAMTC
  • Euro-Key (ein Schlüssel zur Benützung von z. B. WC-Anlagen, die behinderten Menschen vorbehalten sind)
  • die Inanspruchnahme diverser Erleichterungen beim Parken (genaue Regelungen § 29b StVO)