Familien-Zuschlag
Für wen erhalten Sie einen Familien-Zuschlag?
Sie erhalten vom AMS einen Familienzuschlag für Ihr Kind, zu dessen Unterhalt Sie wesentlich beitragen – vorausgesetzt, für das Kind besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe. Dies gilt auch für Ihr Stiefkind, Wahlkind, Pflegekind oder Enkelkind.
Zusätzlich erhalten Sie grundsätzlich einen Familienzuschlag für Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner, Ihre Lebensgefährtin oder ihren Lebensgefährten, Ihre eingetragene Partnerin oder Ihren eingetragenen Partner, wenn
- bereits ein Anspruch auf einen Familienzuschlag für ein minderjähriges Kind oder ein Kind mit Behinderung besteht
- diese Partnerin oder dieser Partner gar kein oder nur ein geringfügiges Einkommen hat und
- Sie zum Unterhalt dieser Partnerin oder diesem Partner wesentlich beitragen.
Stand: 19.05.2026