Arbeitslosengeld
Antrag auf Arbeitslosengeld stellen
Mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld sind Sie dann beim AMS arbeitslos gemeldet.
- Das AMS prüft anhand Ihres Antrags, ob Sie Geld vom AMS erhalten können.
- Außerdem geben Sie dem AMS wichtige Daten zur Arbeitssuche bekannt, damit das AMS Ihnen freie Stellen zusenden kann. Das AMS unterstützt Sie dabei, eine neue Arbeit oder Lehrstelle zu finden.
Wann können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen?
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben und
- bereits arbeitslos sind oder
- 3 Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, wenn Sie den Tag kennen, an dem Ihre Beschäftigung endet.
Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?
- Sie stellen einen Antrag auf Arbeitslosengeld und sind damit auch für die Arbeitssuche beim AMS registriert.
- Sie sind arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos.
- Sie sind am Arbeitsmarkt vermittelbar.
- Sie sind bereit, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche aufzunehmen.
Ausnahme: Sie haben Betreuungspflichten für ein Kind unter 10 Jahren oder für ein Kind mit Behinderung und es gibt nachweislich keine Betreuung, die es Ihnen ermöglicht, mindestens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten: Dann reicht es, wenn Sie bereit sind, eine Arbeit von mindestens 16 Stunden pro Woche aufzunehmen. - Sie haben für eine gewisse Zeit arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet (Anwartschaft siehe Arbeitslosengeld in Österreich » alle Informationen | AMS) oder
- Sie haben noch Restanspruche auf Arbeitslosengeld.
Wie können Sie den Antrag stellen?
Wenn Sie bereits einen Zugang zu MeinAMS haben - über MeinAMS.
Persönlich in Ihrer AMS-Geschäftsstelle.
Bis wann müssen Sie den Antrag auf Geld vom AMS stellen?
Sie müssen das Geld vom AMS spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim AMS beantragen und die Daten für die Vermittlung bekanntgeben.
Ist der 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit ein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag, dann stellen Sie den Antrag spätestens am darauffolgenden Werktag.
Wenn Sie sich erst später melden oder nicht alle Daten bekannt geben, können Lücken in Ihrer Kranken- und Pensionsversicherung entstehen und Sie erhalten erst ab einem späteren Tag Geld.
Damit Sie Geldleistungen erhalten können, benötigt das AMS folgende Daten
- Sozialversicherungsnummer
- Name (Nachname, Vorname)
- vollständige Adresse
- Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail Adresse)
Für die Vermittlung hin zu einer neuen Beschäftigung benötigt das AMS folgende Informationen
- letzte ausgeübte Tätigkeit
- erlernter Beruf
- wichtige Ausbildungen
- Ende der letzten Beschäftigung
- gewünschter Arbeitsort
- gewünschte Arbeitszeiten
- gewünschte Tätigkeit
- Qualifikationen und Kenntnisse, die Sie für die gewünschte Beschäftigung
- und mehr
Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie unter: Service für Arbeitsuchende » online informieren | AMS
Weitere Informationen zur Notstandshilfe finden Sie unter: Notstandshilfe | Psychosoziale Angebote
Informationen zum Familien-Zuschlag erhalten Sie unter: Familien-Zuschlag | Psychosoziale Angebote
Stand: 19.05.2026