Befreiung Rundfunk und Fernsehgebühren
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Volljährigkeit,
- Hauptwohnsitz in Österreich, an dem Standort für den Sie die Befreiung beantragen
- Bezug von Mindestsicherung, Pension, Pflegegeld, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz, Studienbeihilfe, Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld o. ä.,
- außerdem gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen
- Haushaltsnettoeinkommen darf maximal € 1.154,15 (für eine Person) bzw. € 1.829,80 (für zwei Personen) zuzüglich € 178,08 für jede weitere Person, betragen. (Stand 2022)
Antrag auf GIS-Befreiung: TV/Radio muss vorher angemeldet gewesen und Gebühren müssen bezahlt worden sein!
Welche Dokumente brauche ich?
- Antragsformular
- Meldebestätigung und Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt
- weitere Dokumente je nach Grundlage des Antrags (PensionistInnen, BMS-BezieherInnen, Pflegegeld-BezieherInnen, AMS etc.). Antrag und Informationen gibt es online unter www.gis.at sowie in allen Raiffeisenbanken und Gemeindeämtern.
Was bekomme ich?
Befreiung von GIS-Gebühren für Radio/TV (befristet, danach neuer Antrag und Nachweis nötig);
für den Zuschuss: Gutschein, der an den Telefonanbieter weitergeleitet werden muss (Gültigkeitsdauer beachten!).
Kontakt: ORF Gebühren Info Service (GIS)
Service-Hotline 0810/00 10 80 (Mo-Fr 08:00-21:00, Sa 09:00-17:00)
www.gis.at