Befreiung Rundfunk und Fernsehgebühren

In Österreich müssen Sie Geld bezahlen, 
wenn Sie mit einem Gerät 
Radio oder Fernsehen empfangen können. 
Das sind die Rundfunk-Gebühren und Fernseh-Gebühren. 
Sie können einen Antrag stellen, 
dass Sie keine Rundfunk-Gebühren zahlen müssen. 
Das ist möglich, 
wenn Sie aus bestimmten Gründen 
Unterstützung brauchen. 

Welche Voraussetzungen gibt es?
    • Sie müssen volljährig sein. 
Das sind Sie in Österreich ab dem 18. Geburtstag. 
    • Ihr Haupt-Wohnsitz muss in Österreich sein. 
Sie können den Antrag auf Befreiung 
für diesen Haupt-Wohnsitz stellen. 
    • Sie müssen eine der 
folgenden Unterstützungen bekommen: 
        ◦ Mindest-Sicherung, 
        ◦ Pension, 
        ◦ Pflege-Geld, 
        ◦ Arbeitslosen-Geld, 
        ◦ Studien-Beihilfe, 
        ◦ Beihilfe zum Kinderbetreuungs-Geld 
        ◦ und ähnliche Leitungen. 
    • Die Gebühren-Befreiung gibt es auch für 
gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen. 
    • Das Einkommen in Ihrem Haushalt 
darf nicht höher als ein bestimmter Betrag sein. 
Es zählt das Netto-Einkommen
Für das Jahr 2022 gilt: 
Einkommen für eine Person: 
höchstens 1.154,14 Euro pro Monat. 
Einkommen für 2 Personen: 
höchstens 1.829,80 Euro pro Monat. 
Für jede weitere Person kommen 178,08 Euro pro Monat dazu. 
Das heißt zum Beispiel: 
Wenn in Ihrem Haushalt 3 Personen leben, 
darf das Netto-Einkommen 
höchstens 2.007,88 Euro pro Monat sein. 
Wenn Sie einen Antrag 
auf Gebühren-Befreiung stellen, 
müssen Sie vorher Fernseher oder Radio 
angemeldet haben. 
Sie müssen schon Gebühren bezahlt haben. 

Welche Dokumente brauche ich? 
    • Anmelde-Formular
    • Melde-Bestätigung und Einkommens-Nachweise 
von allen Personen, die im Haushalt leben. 
    • Alle Dokumente, 
die den Grund für Ihren Antrag bestätigen. 
Zum Beispiel 
        ◦ Pensions-Nachweis, 
        ◦ Nachweis für die Mindest-Sicherung, 
        ◦ Nachweis über Pflege-Geld, 
        ◦ Nachweis vom AMS über Arbeitslosigkeit. 
Den Antrag und weitere Informationen 
bekommen Sie im Internet unter www.gis.at, 
außerdem bei allen Raiffeisen-Banken 
und bei den Gemeinde-Ämtern. 

Was bekomme ich? 
Wenn Ihr Antrag auf Gebühren-Befreiung bewilligt wird, 
bezahlen Sie für eine bestimmte Zeit keine Rundfunk-Gebühren. 
Sie müssen danach einen neuen Antrag stellen. 
Sie können auch einen Zuschuss 
zu Ihren Telefon-Gebühren bekommen. 
Das heißt "Zuschuss-Leistung zum Fernsprech-Entgelt". 
Früher war das die "Befreiung von der Telefon-Grundgebühr". 
Dafür müssen Sie einen eigenen Antrag stellen. 
Wenn der Antrag bewilligt wird, 
bekommen Sie einen Gutschein. 
Diesen Gutschein müssen Sie 
Ihrem Telefon-Anbieter schicken. 

Achtung! 
Der Gutschein ist nicht ewig gültig. 
Beachten Sie die Gültigkeits-Dauer! 
Kontakt: 
ORF Gebühren Info Service (GIS)
Telefon: 0810-00 10 80 
Dort können Sie zu folgenden Zeiten anrufen: 
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr 
Samstag: 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
Internet: www.gis.at