Befreiung Rundfunk und Fernsehgebühren
In Österreich müssen Sie Geld bezahlen,
wenn Sie mit einem Gerät
Radio oder Fernsehen empfangen können.
Das sind die Rundfunk-Gebühren und Fernseh-Gebühren.
Sie können einen Antrag stellen,
dass Sie keine Rundfunk-Gebühren zahlen müssen.
Das ist möglich,
wenn Sie aus bestimmten Gründen
Unterstützung brauchen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
• Sie müssen volljährig sein.
Das sind Sie in Österreich ab dem 18. Geburtstag.
• Ihr Haupt-Wohnsitz muss in Österreich sein.
Sie können den Antrag auf Befreiung
für diesen Haupt-Wohnsitz stellen.
• Sie müssen eine der
folgenden Unterstützungen bekommen:
◦ Mindest-Sicherung,
◦ Pension,
◦ Pflege-Geld,
◦ Arbeitslosen-Geld,
◦ Studien-Beihilfe,
◦ Beihilfe zum Kinderbetreuungs-Geld
◦ und ähnliche Leitungen.
• Die Gebühren-Befreiung gibt es auch für
gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen.
• Das Einkommen in Ihrem Haushalt
darf nicht höher als ein bestimmter Betrag sein.
Es zählt das Netto-Einkommen.
Für das Jahr 2022 gilt:
Einkommen für eine Person:
höchstens 1.154,14 Euro pro Monat.
Einkommen für 2 Personen:
höchstens 1.829,80 Euro pro Monat.
Für jede weitere Person kommen 178,08 Euro pro Monat dazu.
Das heißt zum Beispiel:
Wenn in Ihrem Haushalt 3 Personen leben,
darf das Netto-Einkommen
höchstens 2.007,88 Euro pro Monat sein.
Wenn Sie einen Antrag
auf Gebühren-Befreiung stellen,
müssen Sie vorher Fernseher oder Radio
angemeldet haben.
Sie müssen schon Gebühren bezahlt haben.
Welche Dokumente brauche ich?
• Anmelde-Formular
• Melde-Bestätigung und Einkommens-Nachweise
von allen Personen, die im Haushalt leben.
• Alle Dokumente,
die den Grund für Ihren Antrag bestätigen.
Zum Beispiel
◦ Pensions-Nachweis,
◦ Nachweis für die Mindest-Sicherung,
◦ Nachweis über Pflege-Geld,
◦ Nachweis vom AMS über Arbeitslosigkeit.
Den Antrag und weitere Informationen
bekommen Sie im Internet unter www.gis.at,
außerdem bei allen Raiffeisen-Banken
und bei den Gemeinde-Ämtern.
Was bekomme ich?
Wenn Ihr Antrag auf Gebühren-Befreiung bewilligt wird,
bezahlen Sie für eine bestimmte Zeit keine Rundfunk-Gebühren.
Sie müssen danach einen neuen Antrag stellen.
Sie können auch einen Zuschuss
zu Ihren Telefon-Gebühren bekommen.
Das heißt "Zuschuss-Leistung zum Fernsprech-Entgelt".
Früher war das die "Befreiung von der Telefon-Grundgebühr".
Dafür müssen Sie einen eigenen Antrag stellen.
Wenn der Antrag bewilligt wird,
bekommen Sie einen Gutschein.
Diesen Gutschein müssen Sie
Ihrem Telefon-Anbieter schicken.
Achtung!
Der Gutschein ist nicht ewig gültig.
Beachten Sie die Gültigkeits-Dauer!
Kontakt:
ORF Gebühren Info Service (GIS)
Telefon: 0810-00 10 80
Dort können Sie zu folgenden Zeiten anrufen:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag: 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Internet: www.gis.at