Behindertenpass
Der Behinderten-Pass ist ein Lichtbild-Ausweis.
Er gilt als Nachweis,
dass Sie eine Behinderung haben.
Sie bekommen damit verschiedene Dinge billiger.
Der Behinderten-Pass ist kostenlos.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Sie können einen Behinderten-Pass bekommen,
wenn Sie
• einen Grad der Behinderung
von mindestens 50 Prozent haben oder
• eine "Minderung der Erwerbs-Fähigkeit"
von mindestens 50 Prozent haben,
• in Österreich Ihren Wohnsitz haben oder
• sich vor allem in Österreich aufhalten.
Was muss ich tun?
Stellen Sie einen Antrag beim
• Sozialministerium-Service,
• Sozialministerium-Service,
Landes-Stelle Tirol
• oder im Internet:
www.sozialministeriumservice.at
Welche Dokumente brauche ich?
• Ein gültiges, farbiges EU-Passbild.
• Aktuelle medizinische Berichte,
zum Beispiel Kopien von Befunden.
• Eine Kopie von Ihrem Meldezettel.
Welche Vorteile habe ich durch den Behinderten-Pass?
• Sie bekommen eine Ermäßigung für Fahrpreise
bei der ÖBB und Verkehrs-Verbünden.
Das geht ab einem Grad der Behinderung von 70 Prozent.
• Ab 25 Prozent Behinderung
und/oder Diät-Verpflegung
haben Sie einen Steuer-Freibetrag.
Den Steuer-Freibetrag bekommen Sie aber nicht,
wenn Sie das ganze Jahr Pflegegeld bekommen.
Bei Diät-Verpflegung brauchen Sie
einen Eintrag im Behinderten-Pass.
• Ermäßigte Preise bei einigen
Freizeit-Einrichtungen und Kultur-Einrichtungen.
Fragen Sie bitte nach,
bevor Sie Karten kaufen!
• Unter Umständen zahlen Sie
keine Studien-Gebühren.
Fragen Sie bei Ihrer Ausbildungs-Einrichtung nach.
Wenn Sie dauerhaft in Ihrer
Bewegung eingeschränkt sind,
können Sie unter Umständen
keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
Das können Sie in den Behinderten-Pass
eintragen lassen.
Das hat zusätzliche Vorteile:
• Sie zahlen keine
motorbezogene Versicherungs-Steuer
für Ihr Fahrzeug.
• Sie zahlen weniger Mitglieds-Beitrag
bei den Autofahrer-Clubs ÖAMTC und ARBÖ.
• Sie bekommen den Euro-Key.
Das ist ein Schlüssel,
mit dem Sie Behinderten-WCs benutzen können.
• Sie bekommen die Autobahn-Vignette gratis.
Achtung!
Das Fahrzeug muss auf den
Menschen mit Behinderung zugelassen sein.