Mietzeinsbeihilfe/Wohnbeihilfe

    • Mietzins-Beihilfe
Die Mietzins-Beihilfe ist Geld, 
das man monatlich für die Kosten 
einer Miet-Wohnung bekommen kann. 
    • Annuitäten-Beihilfe
Die Annuitäten-Beihilfe ist Geld, 
das man monatlich für die Kosten 
einer Eigentums-Wohnung bekommen kann. 
Die Mietzins-Beihilfe und die Annuitäten-Beihilfe 
sind Förderungen vom Land Tirol und von den Gemeinden. 
Sie müssen diese Förderungen nicht zurückzahlen. 
Aber Sie müssen das Geld 
für Ihre Wohn-Kosten verwenden. 
Diese Beihilfen gibt es nur für Wohnungen, 
die nicht von der Wohnbau-Förderung gefördert sind. 
Wenn Sie so eine Beihilfe bekommen wollen, 
müssen Sie einen Antrag stellen. 
Stellen Sie den Antrag 
bei Ihrem zuständigen Gemeinde-Amt. 
In Innsbruck stellen Sie den Antrag 
beim Stadt-Magistrat Innsbruck. 
    • Wohn-Beihilfe
Die Wohn-Beihilfe ist eine Beihilfe 
für die Wohn-Kosten 
von Wohnungen oder Häusern, 
die eine Wohnbau-Förderung haben. 
Das gilt für Miet-Wohnungen 
und Eigentums-Wohnungen. 
Das gilt auch für Häuser in "verdichteter Bauweise". 
Das sind zum Beispiel Reihen-Häuser, 
Doppel-Häuser oder Gruppen-Wohnhäuser. 
Keine Wohn-Beihilfe gibt es für 
        ◦ Dienstnehmer-Wohnungen
        ◦ Heime
        ◦ Wohnungen, die durch den Wohnbau-Scheck 
oder durch die Erwerbs-Förderung 
gefördert worden sind. 
Das gilt für Wohnungen, 
die mindestens 10 Jahre alt sind. 
Stellen Sie den Antrag auf Wohn-Beihilfe beim 
Amt der Tiroler Landesregierung, 
Abteilung Wohnbau-Förderung 
oder bei Ihrer zuständigen Bezirks-Hauptmannschaft. 

Welche Voraussetzungen gibt es?
Mietzins-Beihilfe

    • Österreichische Staatbürgerschaft 
oder gleichgestellte Personen. 
Das sind zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger 
aus anderen EU-Ländern. 
    • Der Haupt-Wohnsitz 
muss seit mindestens 2 Jahren 
in der Gemeinde sein. 
    • Es muss eine in sich 
abgeschlossene Wohnung sein. 
Also kein Einzelzimmer 
oder ein Zimmer in einem Wohn-Heim. 
    • Der Haupt-Wohnsitz muss in der Wohnung sein, 
für die Sie die Beihilfe wollen. 
    • Die Wohnung muss mindestens ein Zimmer, 
eine Küche oder Kochnische, 
einen Vorraum und eine Toilette haben. 
Wohn-Beihilfe 
    • Österreichische Staatbürgerschaft 
oder gleichgestellte Personen. 
Das sind zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger 
aus anderen EU-Ländern. 
Oder Sie haben seit mindestens 5 Jahren 
Ihren Haupt-Wohnsitz in Tirol. 
    • Sie müssen die Wohnung regelmäßig benutzen. 
    • Es muss eine Eigentums-Wohnung sein 
oder Sie haben die Wohnung direkt 
von der Besitzerin oder dem Besitzer gemietet. 

Welche Dokumente brauche ich?
    • Antrags-Formular. 
Das Formular bekommen Sie im Internet. 
Den Link finden Sie am Ende dieser Seite. 
    • Nachweise über alle Einkommen 
in Ihrem Haushalt. 
Das gilt für alle Personen, 
die in diesem Haushalt wohnen. 
Dazu gehören 
        ◦ Lohnsteuer-Bescheid oder 
        ◦ Jahres-Lohnzettel oder 
        ◦ der Einkommens-Steuer-Bescheid vom Vorjahr, 
        ◦ Bestätigung über Arbeitslosen-Geld, 
        ◦ Bestätigung über Mindest-Sicherung, 
        ◦ Bestätigung über Kinderbetreuungs-Geld, 
        ◦ Bestätigung über Unterhalts-Zahlungen, 
        ◦ Bestätigung über sonstiges Einkommen. 
    • Nachweise über die Kosten für das Wohnen. 
Dazu gehören
        ◦ Miet-Vertrag, 
        ◦ Bestätigung über Miete oder Kredit-Zahlungen, 
        ◦ Einzahlungs-Bestätigung für die Miete, 
Konto-Auszug, 
        ◦ Kopie vom Melde-Zettel, 
        ◦ Angaben zu Ihrer Wohn-Situation, 
wie es im Antrag steht, 
        ◦ Kopie vom Behinderten-Ausweis, 
wenn Sie einen haben. 
    • Vielleicht brauchen Sie noch weitere Dokumente. 
Das sehen Sie auf dem Antrags-Formular. 
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig! 
Stellen Sie den Antrag spätestens 
am 3. Werktag eines Monats. 
Dann gilt der Antrag für diesen Monat. 
Sonst gilt er erst für den nächsten Monat. 
Sie bekommen das Geld am Ende des Monats. 
Den Antrag auf Wohn-Beihilfe 
können Sie auch stellen, 
wenn die Wohnung oder das Haus 
noch nicht fertig ist. 
Möglich ist das frühestens 3 Monate, 
bevor der Bau voraussichtlich fertig ist. 
Sie bekommen die Beihilfe 
für eine bestimmte Zeit bewilligt. 
Dann müssen Sie wieder einen Antrag stellen. 
Diesen neuen Antrag müssen Sie spätestens 
3 Monate nach dem Ende 
des ersten Zeitraumes stellen. 

Was bekomme ich? 
Sie bekommen monatlich Geld 
für Ihre Wohn-Kosten. 
Wie viel Geld es gibt, ist unterschiedlich. 
Das ist abhängig von 
    • Einkommen im Haushalt, 
    • wie viele Personen im Haushalt leben, 
    • wie groß die Wohnung ist, 
    • wie viel Wohn-Kosten 
für Sie zumutbar sind. 
Das hängt vom Einkommen im Haushalt ab. 
Sie bekommen die Beihilfe 1 Jahr lang. 
Dann müssen Sie wieder einen Antrag stellen. 
Meldepflicht
Sie müssen es sofort melden, 
wenn sich das Einkommen 
in Ihrem Haushalt ändert. 
Wenn Sie das nicht tun, 
bekommen Sie unter Umständen 
keine Beihilfe mehr. 
Wenn Sie Beihilfen zu Unrecht bekommen haben, 
müssen Sie das Geld zurückzahlen. 
Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, 
müssen Sie einen neuen Antrag stellen. 
Hinweise
Für Studierende gibt es eigene Bestimmungen. 
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung, 
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 4. Stock
Telefon: 0512 - 508 27 32
Internet:
https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfe/mietzins-und-annuitaetenbeihilfe/