Mietzeinsbeihilfe/Wohnbeihilfe

  • Mietzinsbeihilfe
    Mietzins-Beihilfen sind monatliche Zuschüsse zum Wohnungs-Aufwand für Miet-Wohnungen.
  • Annuitätenbeihilfe
    sind monatliche Zuschüsse zum Wohnungs-Aufwand für Eigentums-Wohnungen.

    Die Mietzins-Beihilfe und die Annuitäten-Beihilfe sind Förderungen vom Land Tirol und von den Gemeinden. Sie müssen diese Beihilfen nicht zurückzahlen, aber sie müssen die Beihilfen für den Wohnungs-Aufwand verwenden. Diese Beihilfen gibt es grundsätzlich nur für Wohnungen, die nicht mit Mitteln aus der Wohnbau-Förderung gefördert sind.  Antrag beim zuständigen Gemeinde(Stadt)amt, im Bereich der Stadt Innsbruck beim Stadtmagistrat Innsbruck
  • Wohnbeihilfe:
    Beihilfe zur Bezahlung der Miete (bzw. der Annuitäten) von wohnbaugeförderten Miet-/Eigentumswohnungen bzw. Objekten in verdichteter Bauweise (z. B. Reihenhaus, Doppelhaus, Gruppenwohnhaus). Keine Beihilfe für Dienstnehmerwohnungen, Heime sowie für Wohnungen, die durch Wohnbauscheck und die im Rahmen der Erwerbs-Förderung (mindestens 10 Jahre alte Wohnungen) gefördert wurden. Antrag bei Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung bzw. bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft

Welche Voraussetzungen?

Mietzinsbeihilfe 

  • Österreichische StaatsbürgerInnen und gleichgestellte Personen (z.B. EU-BürgerInnen)
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde seit mindestens 2 Jahren  
  • Es muss eine in sich abgeschlossene Wohnung sein (keine Einzelzimmer, oder Wohn-Heime)
  • Haupt-Wohnsitz in der jeweiligen Wohnung 
  • Die Wohnung muss mindestens ein Zimmer,eine Küche oder Kochnische,einen Vorraum und eine Toilette haben.

Wohnbeihilfe
  • Österreichische Staatsbürger (bzw. gleichgestellt) oder mind. 5 Jahre Hauptwohnsitz in Tirol)
  • regelmäßige Benutzung der Wohnung durch Beihilfe-BezieherIn
  • Wohnungseigentum bzw. direkt von EigentümerIn gemietet.

Welche Dokumente brauche ich?
  • Antragsformular (online erhältlich, siehe Link unten),
  • Nachweise über alle Einkommen im Haushalt (alle Haushaltsmitglieder): Lohnsteuerbescheid/Jahreslohnzettel bzw. Einkommenssteuerbescheid Vorjahr; je nach Situation Bestätigung/Bescheid (Kopie) über Arbeitslosengeld,  Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltszahlungen oder sonstige Einnahmen.
  • Nachweise zum Wohnaufwand: vergebührter Mietvertrag (bei Erstansuchen, Kopie), Bestätigung Miete bzw. Annuitäten (laut Antrag; Formblatt), Einzahlungsbeleg für Miete (Dauerauftrag/Kontoauszug), Meldezettel (Kopie),  Angaben zur Wohnsituation laut Antrag; evtl. Kopie Behindertenausweis.
  • Weitere Dokumente je nach individueller Situation siehe Antragsformular.

Rechtzeitig ansuchen!

Wenn spätestens bis zum 3. Werktag des Monats angesucht wird, gilt der Antrag für den Monat. Sonst erst für den Monat nach der Antragstellung! Auszahlung zum Monatsende. 
Der Antrag auf Wohnbeihilfe kann frühestens 3 Monate vor der voraussichtlichen Fertigstellung des Bauvorhabens gestellt werden. Folgeansuchen müssen für eine kontinuierlich gewährte Beihilfe spätestens 3 Monate nach Ablaufen des bewilligten Zeitraums gestellt werden.


Was bekomme ich?
Monatliche Beihilfe. Höhe richtet sich nach Einkommen, Personenzahl, Wohnungsgröße und der zumutbaren Wohnungsaufwandsbelastung (einkommensabhängig). Die Beihilfe bekommt man grundsätzlich ein Jahr lang, danach muss ein Folgeantrag gestellt werden.

Meldepflicht
Änderungen der Familien- und Einkommensverhältnisse sofort melden, sonst kann die Beihilfe eingestellt werden. Zu Unrecht empfangene Beihilfen sind zurückzuzahlen. Neuer Antrag bei Wohnungswechsel.

HINWEISE: Abweichende Bestimmungen für Studierende 


Kontakt:
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung,
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 4. Stock
0512/508-2732