Mindestsicherung

Die Mindest-Sicherung ist eine 
Hilfe-Leistung für Menschen 
in einer finanziellen Notlage. 
Das heißt: 
Die Mindest-Sicherung ist für Menschen, 
die ihren Lebens-Unterhalt 
und ihre Wohn-Kosten nicht vollständig 
selber bezahlen können. 
Außerdem kann die Mindest-Sicherung eine Hilfe 
bei außergewöhnlichen Schwierigkeiten 
im Leben eines Menschen sein. 
Das sind zum Beispiel Krankheit, Unfall, 
Trennung oder Tod eines Angehörigen. 
Sie können die Mindest-Sicherung bekommen, 
wenn es sonst keine anderen
Unterstützungs-Möglichkeiten mehr gibt. 
Oder wenn die Unterstützungs-Möglichkeiten 
nicht ausreichen. 
Sie müssen nachweisen, 
dass Sie sich um andere Unterstützungen 
bemüht haben. 
Hier finden Sie mehr Informationen: 
www.mindestsicherungtirol.at 

Welche Voraussetzungen gibt es für die Mindest-Sicherung?
    • Sie können Ihren Lebens-Unterhalt 
nicht oder nicht ganz bezahlen, 
zum Beispiel, weil Sie keine Arbeit finden 
oder weil Sie krank sind. 
    • Sie haben weniger Einkommen 
als die Mindest-Sicherungs-Sätze. 
"Mindest-Sicherungs-Sätze" heißt: 
Ihr Einkommen muss 
unter einem bestimmten Betrag sein, 
damit Sie die Mindest-Sicherung 
bekommen können. 
Wenn Sie mehr Einkommen haben, 
können Sie Ihren Lebens-Unterhalt 
selbst bezahlen. 
Der Betrag hängt davon ab, 
ob Sie allein leben oder mit anderen zusammen. 
    • Sie dürfen keine Ersparnisse 
über 4.889,70 Euro haben. 
    • Sie müssen bereit sein, 
arbeiten zu gehen. 
Sie müssen sich um eine Arbeit bemühen, 
die Ihnen zumutbar ist. 
Das kann auch ein Deutsch-Kurs sein. 
Es gibt die Möglichkeit, 
dass das Land Tirol die Kosten 
für Kurse und Ausbildungen bezahlt. 
Dazu gehören auch Fahrt-Kosten, Kurs-Kosten 
und Prüfungs-Kosten für Deutsch-Kurse. 
Es können auch Menschen 
ohne österreichische Staatsbürgerschaft 
die Mindest-Sicherung bekommen. 
Dafür gibt es eigene Regelungen. 

Wichtig! 
Für einen Aufenthalt in Österreich 
kann es eine Voraussetzung sein, 
dass Sie Ihren Aufenthalt selbst bezahlen können. 
Die Mindest-Sicherung bedeutet aber, 
dass Sie selbst zu wenig Geld 
für Ihren Lebens-Unterhalt haben. 
Wenn Sie die Mindest-Sicherung bekommen, 
kann das also Ihren Aufenthalt gefährden! 
Erkundigen Sie sich deshalb unbedingt, 
ob ein Antrag auf Mindest-Sicherung 
ein Problem für Ihren Aufenthalt in Österreich ist. 

Welche Dokumente brauche ich? 
Für einen Antrag auf Mindest-Sicherung 
brauchen Sie bestimmte Dokumente. 
Sie müssen Kopien 
der originalen Dokumente mitbringen. 
Folgende Dokumente brauchen Sie: 
    • Einen Lichtbild-Ausweis, 
zum Beispiel Reise-Pass, 
Personal-Ausweis oder Führerschein. 
    • Konto-Auszüge der letzten 3 Monate. 
    • Unterlagen über Ihr Einkommen und 
außerdem Unterlagen über das Einkommen 
von allen Personen in Ihrem Haushalt, 
die Unterhalt bekommen oder bezahlen. 
Zum Beispiel 
        ◦ Lohn-Zettel, 
        ◦ AMS-Nachweise, 
        ◦ Pensions-Bescheide
        ◦ Nachweise, wenn Sie Unterhalt 
bekommen oder bezahlen, 
        ◦ Mietzins-Beihilfe, 
        ◦ Wohn-Beihilfe, 
        ◦ Kranken-Geld, 
        ◦ Kinderbetreuungs-Geld, 
        ◦ Rehabilitations-Geld
        ◦ und ähnliche Nachweise. 
    • Miet-Vertrag und die letzte Miet-Vorschreibung. 
Miete und Betriebs-Kosten 
müssen extra stehen. 
    • Unterlagen über Ihre persönlichen Ausgaben 
und über Ihren Besitz. 
Zum Beispiel 
        ◦ Scheidungs-Unterlagen, 
        ◦ Sparbuch, 
        ◦ Lebens-Versicherung, 
        ◦ Bauspar-Vertrag, 
        ◦ KFZ-Zulassungs-Schein
        ◦ und ähnliche Nachweise. 
    • Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen 
nicht arbeiten können, 
brauchen Sie ärztliche Bestätigungen. 
    • Wenn Sie arbeiten können, 
brauchen Sie Nachweise, 
dass Sie sich um Arbeit bemühen. 
Das sind zum Beispiel die Terminkarte vom AMS 
oder Bestätigungen über Vorstellungs-Gespräche. 
    • Für anerkannte Flüchtlinge: 
        ◦ Nachweise über Bemühungen zur Integration, 
zum Beispiel Bestätigungen über Deutsch-Kurse 
oder Bestätigungen über Arbeits-Suche. 
        ◦ Nachweis über die Höhe der Grund-Versorgung. 
    • Für Bürgerinnen und Bürger der EU und der Schweiz: 
Ab dem 4. Monat des Aufenthaltes: 
Nachweis über den 
rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich. 

Was bekomme ich? 
Die Mindest-Sicherung soll Ihren Lebens-Unterhalt 
und Ihre Wohn-Kosten sichern. 
In Tirol gibt es einen monatlichen Mindest-Betrag, 
den man für den Lebens-Unterhalt braucht. 
Dazu gehören auch Kosten für
Strom und Bekleidung. 
Wenn Sie weniger verdienen, 
kann die Mindest-Sicherung aushelfen. 
Für die Wohn-Kosten 
gibt es außerdem zusätzliche Leistungen. 
Die Höhe der Mindest-Sicherung ist kein fixer Betrag. 
Er hängt von Ihrem Einkommen 
und Ihren Ausgaben ab. 
Bestimmte Arten von Einkommen 
zählen dabei nicht mit. 
Dazu gehören zum Beispiel 
    • Familien-Beihilfe, 
    • Pflege-Geld, 
    • Teile Ihres Arbeits-Einkommens, 
wenn Sie 
        ◦ nicht voll arbeitsfähig sind oder 
        ◦ alleinerziehend Kinder 
im Pflichtschul-Alter betreuen müssen.

Mindest-Sicherungs-Sätze 
für den Lebens-Unterhalt im Jahr 2022

"Mindest-Sicherungs-Sätze" heißt: 
Ihr monatliches Einkommen muss 
unter einem bestimmten Betrag sein, 
damit Sie die Mindest-Sicherung 
bekommen können. 
Wenn Sie mehr Einkommen haben, 
können Sie Ihren Lebens-Unterhalt 
selbst bezahlen. 
Der Betrag hängt davon ab, 
ob Sie allein leben oder mit anderen zusammen. 
    • Alleinstehende und Alleinerziehende: 733,46 Euro pro Monat. 
    • Alleinstehende und Alleinerziehende 
in einer betreuten Wohngemeinschaft: 733,46 Euro pro Monat. 
    • Personen, die mit Ehegatten oder Lebens-Gefährten 
in Familien-Gemeinschaft leben: 550,09 Euro pro Monat. 
    • Alleinstehende und Alleinerziehende 
in einer Wohn-Gemeinschaft: 550,09 Euro pro Monat. 
    • Alleinstehende Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren, 
die nicht im gemeinsamen Haushalt 
mit den Eltern leben: 550,09 Euro pro Monat. 
    • Minderjährige im gemeinsamen Haushalt: 
Je nach Anzahl der Kinder zwischen 
242,04 Euro und 156,47 Euro pro Kind pro Monat.

Sonderzahlung
Wenn Sie Anspruch auf Mindest-Sicherung haben 
können Sie zusätzlich im März, Juni, 
September und Dezember 88,01 Euro bekommen. 
Das ist dann möglich, 
wenn Sie vor der Sonder-Zahlung 
3 volle Monate ohne Unterbrechung 
die Mindest-Sicherung bekommen haben. 

Wohn-Kosten
Zu den Wohn-Kosten gehören Miete, 
Betriebs-Kosten und Heiz-Kosten. 
Für die Wohn-Kosten 
gibt es in Tirol eine Höchst-Grenze. 
Das heißt: 
Wenn die Miete höher ist 
als diese Höchst-Grenze, 
müssen Sie den Rest selbst bezahlen. 
Diese Höchst-Grenze ist je nach Bezirk 
und Personen-Zahl in der Wohnung unterschiedlich. 
Die Höchst-Grenzen für Mieten in Innsbruck 
waren im Jahr 2021
    • für eine Person 581 Euro, 
    • für 2 Personen 726 Euro. 
Wenn die tatsächliche Miete höher ist, 
müssen Sie den Rest 
vom Lebens-Unterhalt bezahlen. 
Wenn es Kosten bei der Anmietung einer Wohnung gibt, 
zahlt das Land Tirol nur einen Teil dazu. 
Zum Beispiel gibt es keinen Anspruch darauf, 
dass das Land Tirol die Kosten 
für eine Maklerin oder einen Makler bezahlt. 
Sie können einmal Geld 
für die wichtigsten Dinge in der Wohnung bekommen. 
Das sind zum Beispiel Möbel 
oder Haushalts-Gegenstände. 
Sie können auch Unterstützung für Reparaturen 
oder Arbeiten in der Wohnung bekommen, 
zum Beispiel für neue Böden, 
eine Waschmaschine oder einen Herd. 
Das müssen Sie aber vorher 
mit dem Amt besprechen. 
Wichtig! 
Besprechen Sie alle Ausgaben für das Wohnen 
vorher mit dem Sozial-Amt. 
Holen Sie sich unbedingt die Zustimmung! 

Zuweisungsrecht
Die Behörde kann Sie in eine "Unterkunft" zuweisen. 
Das muss keine Wohnung sein. 
Es kann auch ein Platz in einem Heim 
oder in einer Wohn-Gemeinschaft sein! 
Sie können deswegen eine Beschwerde einreichen. 
Aber eine Beschwerde schiebt es nicht hinaus, 
dass Sie die Unterkunft annehmen müssen. 
Sie müssen innerhalb von 4 Wochen 
in die Unterkunft ziehen, 
die Ihnen die Behörde zugewiesen hat. 
Wenn Sie das nicht tun, 
bekommen Sie 6 Monate lang 
keine Unterstützung für die Wohn-Kosten. 
Erkundigen Sie sich bei Beratungs-Stellen. 

Kranken-Versicherung
Wenn Sie die Mindest-Sicherung bekommen, 
bekommen Sie auch eine Kranken-Versicherung. 
Sie bekommen eine e-card. 
Sie bezahlen keine Rezept-Gebühr für Medikamente. 

Antrag und Bescheid
Sie möchten um Mindest-Sicherung ansuchen? 
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag. 
Formulare bekommen Sie beim Sozial-Amt 
und bei Beratungs-Stellen. 
Schreiben Sie so genau wie möglich, 
warum Sie die Mindest-Sicherung brauchen. 
Verlangen Sie unbedingt 
einen schriftlichen Bescheid
Sie können innerhalb von 4 Wochen 
eine Beschwerde gegen den Bescheid einlegen. 
Zum Beispiel: 
Wenn Sie weniger Mindest-Sicherung bekommen sollen, 
als Sie in den Antrag geschrieben haben. 
Oder wenn die Behörde schreibt, 
dass Sie gar keine Mindest-Sicherung bekommen. 

Einschränkung der Mindest-Sicherung
Unter bestimmten Umständen 
kann die Behörde die Mindest-Sicherung 
auf ein Minimum kürzen. 
Zum Beispiel, 
    • wenn Sie absichtlich in eine Notlage geraten sind, 
    • wenn Sie sich grob fahrlässig verhalten haben 
und deshalb kein Geld haben. 
    • wenn Sie sich nicht an die Vorgaben halten, 
zum Beispiel, 
wenn Sie nicht zu den Kursen gehen. 

Rückzahlung
Sie müssen eine Mindest-Sicherung 
nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückzahlen. 
Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie plötzlich 
zu einer größeren Summe Geld kommen, 
zum Beispiel, wenn Sie etwas erben. 
Das kann aber auch sein, 
wenn Sie falsche Angaben gemacht haben 
oder etwas verschweigen. 
Melden Sie deshalb jede Änderung sofort! 
Eine Rückzahlung ist nur dann möglich, 
wenn Sie dadurch nicht wieder in eine Notlage kommen. 
Eine Rückzahlung ist bis zu 3 Jahre
nach dem Bezug der Mindest-Sicherung möglich.