Arbeitslosengeld/Notstandshilfe

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? 
    • Sie müssen arbeitslos, arbeitswillig 
und arbeitsfähig sein. 
Das heißt: Sie wollen arbeiten 
und Sie können arbeiten. 
    • Sie müssen mindestens 
20 Stunden in der Woche arbeiten können. 
Wenn Sie Kinder bis 10 Jahre haben 
oder Kinder mit Behinderung haben, 
mindestens 16 Stunden in der Woche. 
In dem Fall müssen Sie nachweisen, 
dass keine längere Betreuung möglich ist. 
    • Damit sie Arbeitslosen-Geld bekommen können, 
müssen Sie vorher gearbeitet haben. 
Das sind die Zeiten, 
in denen Sie in die Arbeitslosen-Versicherung 
eingezahlt haben: 
Beim ersten Antrag müssen Sie 
innerhalb der letzten 24 Monate 
mindestens 52 Wochen gearbeitet haben. 
Personen unter 25 Jahren müssen in den letzten 12 Monaten 
26 Wochen gearbeitet haben. 
Bei weiteren Anträgen 
müssen Sie in den letzten 12 Monaten 
vor den Anträgen 28 Wochen gearbeitet haben. 
    • Sie müssen vorher 
mehr als geringfügig verdient haben. 
Im Jahr 2022 ist die Grenze 
bei 485,85 Euro brutto

Was muss ich tun? 
    • Sie müssen sich beim AMS 
arbeitslos und arbeitssuchend melden. 
Das geht persönlich, online 
oder mit eAMS-Zugangsdaten. 
Melden Sie die Arbeitslosigkeit 
so früh wie möglich. 
Sie können sich schon melden, auch wenn Ihr Arbeits-Verhältnis 
noch nicht zu Ende ist. 
    • Sie müssen einen Antrag 
auf Arbeitslosen-Geld stellen. 
Diesen Antrag können Sie nur persönlich 
oder über eAMS stellen. 
Das gilt auch für Anträge auf Notstands-Hilfe. 
Sie bekommen das Arbeitslosen-Geld 
frühestens mit dem Tag, 
an dem Sie den Antrag gestellt haben. 
Für die Zeit vor dem Antrag bekommen Sie kein Geld! 
Das heißt zum Beispiel: 
Sie sind ab 1. März arbeitslos. 
Den Antrag stellen Sie aber erst am 5. März. 
Dann bekommen Sie das Arbeitslosen-Geld 
erst ab 5. März. 
Für den 1. März bis 4. März 
bekommen Sie kein Geld. 
Stellen Sie also auf jeden Fall einen Antrag. 
Auch, wenn es nicht sicher ist, 
ob Sie überhaupt Arbeitslosen-Geld bekommen. 
Wenn das AMS den Antrag ablehnt, 
ist ein Einspruch nur gegen einen 
schriftlichen Bescheid möglich. 
Die Antrags-Formulare bekommen Sie 
direkt beim AMS oder online. 
Internet: www.ams.at 

Welche Dokumente brauche ich?
    • Nehmen Sie zu allen Terminen beim AMS 
Ihre e-Card mit. 
    • Personal-Dokumente, zum Beispiel: 
        ◦ amtlichen Lichtbild-Ausweis 
wie Reise-Pass, Personal-Ausweis 
oder Führerschein, 
        ◦ Nachweis der Staatsbürgerschaft 
oder den Aufenthalts-Titel, 
        ◦ Heirats-Urkunde, 
        ◦ Scheidungs-Urteil 
    • Wenn Sie Sorge-Pflicht für Kinder haben: 
        ◦ Geburts-Urkunden der Kinder, 
        ◦ Bestätigung über einen Schul-Besuch oder
        ◦ Inskriptions-Bestätigung 
einer Hochschule oder Universität oder 
        ◦ Lehr-Vertrag
        ◦ Nachweis über Anspruch auf Familien-Beihilfe
    • Wenn Sie Kinder haben, 
die nicht im gleichen Haushalt wohnen: 
        ◦ Nachweis, dass Sie der Vater oder die Mutter sind. 
        ◦ Gültiger Nachweis über den Unterhalt, 
den Sie zahlen. 
Dort muss auch stehen, 
wie viel Unterhalt Sie zahlen. 
    • Für die Notstands-Hilfe brauchen Sie unter Umständen 
noch weitere Dokumente. 
Das kann zum Beispiel die Bestätigung 
über Ihr Einkommen sein, 
wenn Sie eines haben. 
Auf dem Formular für den Antrag steht ein Termin. 
An diesem Termin müssen Sie 
diese Dokumente beim AMS abgeben. 
Halten Sie diesen Termin unbedingt ein! 
Wenn Sie noch nicht alle Dokumente haben, 
verlängern Sie den Termin. 
Telefon: 0043 50 90 47 40

Jede Veränderung melden
Wenn Sie Arbeitslosen-Geld 
oder Notstands-Hilfe bekommen, 
müssen Sie dem AMS jede Veränderung melden. 
Dazu gehören: 
    • Jede Arbeit, die Sie nebenbei machen, 
wenn Sie Arbeitslosen-Geld
oder Notstands-Hilfe bekommen. 
    • Alle Veränderungen bei Ihrem Einkommen. 
Das gilt für Ihr eigenes Einkommen und das Einkommen
von Partnerin oder Partner. 
    • Übersiedlungen 
    • Aufenthalt im Ausland 
    • Krankenstand oder Aufenthalt im Krankenhaus 
und so weiter. 

Wie lange bekomme ich Arbeitslosen-Geld?
Das hängt davon ab, 
wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit gearbeitet haben. 
Und es hängt von Ihrem Alter ab. 
Möglich sind 20 bis 52 Wochen. 
Wenn Sie bestimmte Schulungen machen, 
können Sie das Arbeitslosen-Geld 
auch länger bekommen. 
Wenn Sie kein Arbeitslosen-Geld 
mehr bekommen können, 
können Sie einen Antrag auf Notstands-Hilfe stellen. 

Was bekomme ich? 
    • Arbeitslosen-Geld oder Notstands-Hilfe
    • Kranken-Versicherung und Pensions-Versicherung 
über das AMS
    • Versicherungs-Schutz für Angehörige, 
die keine eigene Kranken-Versicherung haben. 

Wie viel Arbeitslosen-Geld bekomme ich? 
    • Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen ab, 
das Sie in den letzten 12 Monaten gehabt haben. 
Der Grund-Betrag sind 55 Prozent 
des täglichen Netto-Einkommens
    • Es gibt zusätzliches Geld für Kinder 
und Partnerinnen und Partner, 
die kein eigenes Einkommen haben. 
Diese dürfen aber geringfügig verdienen, 
das zählt nicht dazu. 
Im Jahr 2022 ist die Grenze dafür
bei 485,85 Euro brutto
    • Möglich sind außerdem 
        ◦ Befreiung von der Rezept-Gebühr, 
        ◦ Befreiung von dem Entgelt für die e-Card, 
        ◦ Befreiung von der Rundfunk-Gebühr GIS 
        ◦ und Mietzins-Beihilfe. 
    • Wenn Sie selber kündigen, 
bekommen Sie 4 Wochen 
nach Ende der Arbeit kein Geld. 
Das ist aber keine Verkürzung der Zeit, 
in der Sie Arbeitslosen-Geld bekommen. 
Sie bekommen das Geld später. 
Das gilt auch, 
wenn Sie entlassen werden. 
Entlassung bedeutet, 
dass Sie selbst schuld sind, 
dass Sie Ihre Arbeit verloren haben. 
Das kann zum Beispiel sein, 
weil Sie ohne Entschuldigung 
nicht zur Arbeit gekommen sind. 
Sie müssen Arbeits-Stellen annehmen, 
die man Ihnen zumuten kann. 
Sie müssen Kurse und Schulungen besuchen, 
die Ihnen das AMS zuweist. 
Wenn Sie das nicht machen, 
bekommen Sie 6 bis 8 Wochen kein Geld. 
Es kann auch passieren, 
dass Sie weniger lang Arbeitslosen-Geld bekommen. 
Halten Sie Ihre Termine 
für die Kontroll-Meldung unbedingt ein! 
Es kann sonst passieren, 
dass Sie kein Geld bekommen oder 
dass Sie weniger lang Arbeitslosen-Geld bekommen. 

Wie lange bekomme ich Notstands-Hilfe?
Wenn Sie in einer Notlage sind, 
bekommen Sie die Notstands-Hilfe unbegrenzt. 
Sie müssen aber nach spätestens 52 Wochen 
einen neuen Antrag stellen. 
Bei einem Antrag prüft die Behörde, 
ob Sie in einer Notlage sind. 
Dazu zählt auch jedes Einkommen, 
das Sie außer der Notstands-Hilfe haben. 

Wie viel Notstands-Hilfe bekomme ich? 
Das hängt vom Arbeitslosen-Geld ab, 
das Sie bekommen haben. 
Die Notstands-Hilfe ist zwischen 
92 Prozent und 95 Prozent 
vom Grund-Betrag des Arbeitslosen-Geldes. 
Nach 6 Monaten gibt es eine Obergrenze. 
Sie dürfen geringfügig verdienen, 
wenn Sie Notstands-Hilfe bekommen. 
Im Jahr 2022 ist die Grenze dafür
bei 485,85 Euro brutto
Sie müssen auch eine 
geringfügige Beschäftigung melden! 
Sie müssen außerdem jede Veränderung 
von Vermögen oder Einkommen melden. 

Selbstständige
Wenn Sie keine Anstellung haben, 
sondern selbstständig sind, 
können Sie unter Umständen freiwillig 
bei der Arbeitslosen-Versicherung sein. 
Informationen dazu bekommen Sie bei der 
Sozialversicherungs-Anstalt der Selbstständigen. 
Internet: https://www.svs.at/cdscontent/ 

Vorschuss auf die Pension
Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, 
können Sie früher um Alters-Pension 
oder Sonder-Ruhegeld ansuchen. 
Dabei gelten die gleichen Voraussetzungen 
wie bei Arbeitslosen-Geld und Notstands-Hilfe. 
Ausnahme: 
Sie müssen dann nicht mehr arbeiten gehen. 
Sie bekommen den Vorschuss auf die Pension so lange,
wie Sie Arbeitslosen-Geld 
oder Notstands-Hilfe bekommen würden. 
Auch die Höhe ist gleich. 
Kontakt
AMS - Arbeitsmarkt-Service Tirol
Geschäfts-Stelle Innsbruck und Innsbruck Land
Schöpfstraße 5 
6010 Innsbruck
Telefon: 0043 50 90 47 40