Arbeitslosengeld/Notstandshilfe
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
• Sie müssen arbeitslos, arbeitswillig
und arbeitsfähig sein.
Das heißt: Sie wollen arbeiten
und Sie können arbeiten.
• Sie müssen mindestens
20 Stunden in der Woche arbeiten können.
Wenn Sie Kinder bis 10 Jahre haben
oder Kinder mit Behinderung haben,
mindestens 16 Stunden in der Woche.
In dem Fall müssen Sie nachweisen,
dass keine längere Betreuung möglich ist.
• Damit sie Arbeitslosen-Geld bekommen können,
müssen Sie vorher gearbeitet haben.
Das sind die Zeiten,
in denen Sie in die Arbeitslosen-Versicherung
eingezahlt haben:
Beim ersten Antrag müssen Sie
innerhalb der letzten 24 Monate
mindestens 52 Wochen gearbeitet haben.
Personen unter 25 Jahren müssen in den letzten 12 Monaten
26 Wochen gearbeitet haben.
Bei weiteren Anträgen
müssen Sie in den letzten 12 Monaten
vor den Anträgen 28 Wochen gearbeitet haben.
• Sie müssen vorher
mehr als geringfügig verdient haben.
Im Jahr 2022 ist die Grenze
bei 485,85 Euro brutto.
Was muss ich tun?
• Sie müssen sich beim AMS
arbeitslos und arbeitssuchend melden.
Das geht persönlich, online
oder mit eAMS-Zugangsdaten.
Melden Sie die Arbeitslosigkeit
so früh wie möglich.
Sie können sich schon melden, auch wenn Ihr Arbeits-Verhältnis
noch nicht zu Ende ist.
• Sie müssen einen Antrag
auf Arbeitslosen-Geld stellen.
Diesen Antrag können Sie nur persönlich
oder über eAMS stellen.
Das gilt auch für Anträge auf Notstands-Hilfe.
Sie bekommen das Arbeitslosen-Geld
frühestens mit dem Tag,
an dem Sie den Antrag gestellt haben.
Für die Zeit vor dem Antrag bekommen Sie kein Geld!
Das heißt zum Beispiel:
Sie sind ab 1. März arbeitslos.
Den Antrag stellen Sie aber erst am 5. März.
Dann bekommen Sie das Arbeitslosen-Geld
erst ab 5. März.
Für den 1. März bis 4. März
bekommen Sie kein Geld.
Stellen Sie also auf jeden Fall einen Antrag.
Auch, wenn es nicht sicher ist,
ob Sie überhaupt Arbeitslosen-Geld bekommen.
Wenn das AMS den Antrag ablehnt,
ist ein Einspruch nur gegen einen
schriftlichen Bescheid möglich.
Die Antrags-Formulare bekommen Sie
direkt beim AMS oder online.
Internet: www.ams.at
Welche Dokumente brauche ich?
• Nehmen Sie zu allen Terminen beim AMS
Ihre e-Card mit.
• Personal-Dokumente, zum Beispiel:
◦ amtlichen Lichtbild-Ausweis
wie Reise-Pass, Personal-Ausweis
oder Führerschein,
◦ Nachweis der Staatsbürgerschaft
oder den Aufenthalts-Titel,
◦ Heirats-Urkunde,
◦ Scheidungs-Urteil
• Wenn Sie Sorge-Pflicht für Kinder haben:
◦ Geburts-Urkunden der Kinder,
◦ Bestätigung über einen Schul-Besuch oder
◦ Inskriptions-Bestätigung
einer Hochschule oder Universität oder
◦ Lehr-Vertrag
◦ Nachweis über Anspruch auf Familien-Beihilfe
• Wenn Sie Kinder haben,
die nicht im gleichen Haushalt wohnen:
◦ Nachweis, dass Sie der Vater oder die Mutter sind.
◦ Gültiger Nachweis über den Unterhalt,
den Sie zahlen.
Dort muss auch stehen,
wie viel Unterhalt Sie zahlen.
• Für die Notstands-Hilfe brauchen Sie unter Umständen
noch weitere Dokumente.
Das kann zum Beispiel die Bestätigung
über Ihr Einkommen sein,
wenn Sie eines haben.
Auf dem Formular für den Antrag steht ein Termin.
An diesem Termin müssen Sie
diese Dokumente beim AMS abgeben.
Halten Sie diesen Termin unbedingt ein!
Wenn Sie noch nicht alle Dokumente haben,
verlängern Sie den Termin.
Telefon: 0043 50 90 47 40
Jede Veränderung melden
Wenn Sie Arbeitslosen-Geld
oder Notstands-Hilfe bekommen,
müssen Sie dem AMS jede Veränderung melden.
Dazu gehören:
• Jede Arbeit, die Sie nebenbei machen,
wenn Sie Arbeitslosen-Geld
oder Notstands-Hilfe bekommen.
• Alle Veränderungen bei Ihrem Einkommen.
Das gilt für Ihr eigenes Einkommen und das Einkommen
von Partnerin oder Partner.
• Übersiedlungen
• Aufenthalt im Ausland
• Krankenstand oder Aufenthalt im Krankenhaus
und so weiter.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosen-Geld?
Das hängt davon ab,
wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit gearbeitet haben.
Und es hängt von Ihrem Alter ab.
Möglich sind 20 bis 52 Wochen.
Wenn Sie bestimmte Schulungen machen,
können Sie das Arbeitslosen-Geld
auch länger bekommen.
Wenn Sie kein Arbeitslosen-Geld
mehr bekommen können,
können Sie einen Antrag auf Notstands-Hilfe stellen.
Was bekomme ich?
• Arbeitslosen-Geld oder Notstands-Hilfe
• Kranken-Versicherung und Pensions-Versicherung
über das AMS
• Versicherungs-Schutz für Angehörige,
die keine eigene Kranken-Versicherung haben.
Wie viel Arbeitslosen-Geld bekomme ich?
• Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen ab,
das Sie in den letzten 12 Monaten gehabt haben.
Der Grund-Betrag sind 55 Prozent
des täglichen Netto-Einkommens.
• Es gibt zusätzliches Geld für Kinder
und Partnerinnen und Partner,
die kein eigenes Einkommen haben.
Diese dürfen aber geringfügig verdienen,
das zählt nicht dazu.
Im Jahr 2022 ist die Grenze dafür
bei 485,85 Euro brutto.
• Möglich sind außerdem
◦ Befreiung von der Rezept-Gebühr,
◦ Befreiung von dem Entgelt für die e-Card,
◦ Befreiung von der Rundfunk-Gebühr GIS
◦ und Mietzins-Beihilfe.
• Wenn Sie selber kündigen,
bekommen Sie 4 Wochen
nach Ende der Arbeit kein Geld.
Das ist aber keine Verkürzung der Zeit,
in der Sie Arbeitslosen-Geld bekommen.
Sie bekommen das Geld später.
Das gilt auch,
wenn Sie entlassen werden.
Entlassung bedeutet,
dass Sie selbst schuld sind,
dass Sie Ihre Arbeit verloren haben.
Das kann zum Beispiel sein,
weil Sie ohne Entschuldigung
nicht zur Arbeit gekommen sind.
Sie müssen Arbeits-Stellen annehmen,
die man Ihnen zumuten kann.
Sie müssen Kurse und Schulungen besuchen,
die Ihnen das AMS zuweist.
Wenn Sie das nicht machen,
bekommen Sie 6 bis 8 Wochen kein Geld.
Es kann auch passieren,
dass Sie weniger lang Arbeitslosen-Geld bekommen.
Halten Sie Ihre Termine
für die Kontroll-Meldung unbedingt ein!
Es kann sonst passieren,
dass Sie kein Geld bekommen oder
dass Sie weniger lang Arbeitslosen-Geld bekommen.
Wie lange bekomme ich Notstands-Hilfe?
Wenn Sie in einer Notlage sind,
bekommen Sie die Notstands-Hilfe unbegrenzt.
Sie müssen aber nach spätestens 52 Wochen
einen neuen Antrag stellen.
Bei einem Antrag prüft die Behörde,
ob Sie in einer Notlage sind.
Dazu zählt auch jedes Einkommen,
das Sie außer der Notstands-Hilfe haben.
Wie viel Notstands-Hilfe bekomme ich?
Das hängt vom Arbeitslosen-Geld ab,
das Sie bekommen haben.
Die Notstands-Hilfe ist zwischen
92 Prozent und 95 Prozent
vom Grund-Betrag des Arbeitslosen-Geldes.
Nach 6 Monaten gibt es eine Obergrenze.
Sie dürfen geringfügig verdienen,
wenn Sie Notstands-Hilfe bekommen.
Im Jahr 2022 ist die Grenze dafür
bei 485,85 Euro brutto.
Sie müssen auch eine
geringfügige Beschäftigung melden!
Sie müssen außerdem jede Veränderung
von Vermögen oder Einkommen melden.
Selbstständige
Wenn Sie keine Anstellung haben,
sondern selbstständig sind,
können Sie unter Umständen freiwillig
bei der Arbeitslosen-Versicherung sein.
Informationen dazu bekommen Sie bei der
Sozialversicherungs-Anstalt der Selbstständigen.
Internet: https://www.svs.at/cdscontent/
Vorschuss auf die Pension
Wenn Sie nicht mehr arbeiten können,
können Sie früher um Alters-Pension
oder Sonder-Ruhegeld ansuchen.
Dabei gelten die gleichen Voraussetzungen
wie bei Arbeitslosen-Geld und Notstands-Hilfe.
Ausnahme:
Sie müssen dann nicht mehr arbeiten gehen.
Sie bekommen den Vorschuss auf die Pension so lange,
wie Sie Arbeitslosen-Geld
oder Notstands-Hilfe bekommen würden.
Auch die Höhe ist gleich.
Kontakt
AMS - Arbeitsmarkt-Service Tirol
Geschäfts-Stelle Innsbruck und Innsbruck Land
Schöpfstraße 5
6010 Innsbruck
Telefon: 0043 50 90 47 40