Arbeitslosengeld/Notstandshilfe

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • arbeitslos, arbeitswillig, arbeitsfähig,
  • verfügbar sein für den Arbeitsmarkt, für zumindest 20 Wochenstunden (bei Betreuung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr oder Kindern mit Behinderung: 16 Wochenstunden, wenn nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht).
  • Mindestbeschäftigungsdauer (= notwendige Einzahlungszeiten in Arbeitslosenversicherung): bei erstem Antrag 52 Wochen innerhalb der letzten 24 Monate (bei unter 25-Jährigen: 26 Wochen in den letzten 12 Monaten); bei weiteren Anträgen: 28 Wochen in den letzten 12 Monaten.
  • bisheriges Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von brutto 485,85 Euro (Stand 2022)

Was muss ich tun?
  • Beim AMS als arbeitslos und arbeitssuchend melden
    persönlich, online oder mit eAMS-Zugangsdaten; die Meldung ans AMS ist auch schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit/Ende der Beschäftigung möglich - und wird empfohlen.
  • Arbeitslosengeld beantragen
    Der Antrag ist nur persönlich beim AMS oder im eAMS-Konto* möglich (Anträge auf Notstandshilfe: ebenfalls persönlich oder über eAMS-Konto). Keine rückwirkende Antragsstellung möglich. Das Arbeitslosengeld wird Ihnen frühestens mit dem Tag der An­trag­stell­ung zuerkannt -  Daher ist es ratsam, das Arbeitslosengeld auch zu beantragen, wenn Zweifel über den Anspruch bestehen. Nur gegen einen schriftlichen Bescheid ist im Falle einer Ablehnung ein Einspruch möglich. Die Antragsformulare gibt es beim AMS oder online.

Welche Dokumente brauche ich?
  • e-Card zu allen AMS-Terminen mitnehmen.
  • Personaldokumente (z.B. amtl. Lichtbildausweis, Nachweis der Staatsbürgerschaft/Aufenthaltstitel, Heiratsurkunde/Scheidungsurteil/Vergleichsausfertigung) und Nachweise wie im Formular angegeben;
  • bei Sorgepflicht für Kinder: deren Geburtsurkunde, Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung/Lehrvertrag, Nachweis über Familienbeihilfeanspruch;
  • bei Kindern, die nicht im selben Haushalt leben: Vaterschafts-/Mutterschaftsnachweis, aktueller Nachweis über Unterhaltszahlung und Höhe des Unterhalts.
  • Zusätzliche Dokumente (wenn vorhanden) für Notstandshilfe je nach persönlicher Situation: z. B. Einkommensbestätigung über ein eigenes Einkommen.

Der auf dem Antragsformular angegebene Rückgabetermin ist unbedingt einzuhalten, auch wenn Sie noch nicht alle nötigen Unterlagen zur Verfügung haben - in diesem Fall den Rückgabetermin bei der Serviceline +43 50904740 verlängern lassen.


Meldeverpflichtung bei Veränderungen
Alle Beschäftigungen neben Arbeitslosengeld/Notstandshilfe müssen sofort ans AMS gemeldet werden; ebenso alle Veränderungen der Einkommenssituation (eigene wie auch von EhepartnerIn/LebensgefährtIn), Übersiedlungen, Auslandsaufenthalt, Krankenstand/Spitalsaufenthalt etc.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Abhängig von Alter und Beschäftigungsdauer vor der Arbeitslosigkeit 20-52 Wochen, bei Besuch von bestimmten Schulungsmaßnahmen auch länger.
Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft ist, kann Notstandshilfe beantragt werden. 

Was bekomme ich?
Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe; und damit einhergehend Kranken- und Pensionsversicherung über AMS.
Der Versicherungsschutz gilt auch für An­ge­hörige, die keine eigene Krankenversicherung haben.

Höhe Arbeitslosengeld
  • abhängig vom Nettoeinkommen der letzten 12 Monate
    der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens
  • Familienzuschläge für Kinder bzw. PartnerIn ohne eigenes bzw. geringfügiges Einkommen; Befreiung von Rezeptgebühr/e-Card-Serviceentgelt, GIS-Befreiung sowie Mietzinsbeihilfe sind möglich.
  • Bei Selbstkündigung oder Entlassung (Eigenverschulden)
    ​4 Wochen ab Ende der Beschäftigung kein Geld (Bezug verschiebt sich, keine Verkürzung der Bezugsdauer).

Zumutbare Arbeitsstellen müssen angenommen werden, zugeteilte Kurse/Schulungen müssen besucht werden, sonst bekommt man kein Geld für 6-8 Wochen und es kann eine Verkürzung der Bezugsdauer geben. Termine für Kontrollmeldung unbedingt einhalten, sonst droht eine Sperre des Bezugs bis zur Meldung und Verkürzung der Bezugsdauer.

Notstandshilfe
Wenn eine Notlage vorliegt erhalten Sie Notstandshilfe  zeitlich unbegrenzt, sie wird aber jeweils längstens für 52 Wochen bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag notwendig.
Bei der Prüfung der Notlage, wird auch ihr eigenes sonstiges Einkommen berücksichtigt.

Höhe Notstandshilfe
Ist abhängig vom Arbeitslosengeld, zwischen 92% - 95%  des Grund­be­trags des Ar­beits­los­en­geldes
Nach 6-monatiger Bezugsdauer wird eine Obergrenze bei der Höhe der Notstandshilfe eingezogen. 

Geringfügiger Zuverdienst bis zur Höhe der Ge­ring­fügig­keits­grenze  ist möglich (max. € 485,85 brutto/Monat, Stand 2022) - Zuverdienst und jede Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse müssen gemeldet werden!


Selbständig Erwerbstätige …
können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in die Arbeitslosenversicherung miteinbeziehen lassen. Informationen dazu bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft:  https://www.svs.at/cdscontent/

Pensionsvorschuss …
ist möglich bei Pensionsansuchen aufgrund geminderter Arbeitsfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit, Ansuchen um Alterspension oder  Sonderruhegeld.  Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Arbeitslosengeld/Notstandshilfe (außer Arbeitswilligkeit/-fähigkeit/-bereitschaft). Die Bezugsdauer und -höhe entspricht jener des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe.


Kontakt
AMS - Arbeitsmarktservice Tirol
Geschäftsstelle Innsbruck (& Innsbruck Land)
Schöpfstr. 5, 6010 Innsbruck
+43 50904740