Unter einem stationären Angebot versteht man die Versorgung und das Verweilen in einem Krankenhaus, einer  Wohneinrichtung oder Notunterkunft über zumindest eine Nacht. 

Vinzengemeinschaften Tirol

Die Vinzenzgemeinschaften sind Vereine für Jung und Alt. Sie kümmern sich um Mitmenschen in seelischer oder materieller Not, unabhängig ihrer Herkunft oder ihres Religionsbekenntnisses.

Die Leistungen der Vinzenzgemeinschaften lassen sich in drei Bereiche gliedern und umfassen die eigenen Hilfs- und Beratungsangebote, die Vermittlungstätigkeit und die gemeinsamen Aktivitäten mit anderen Einrichtungen. Bei den eigenen Hilfs- und Beratungsangeboten, wie z.B. rasche unbürokratische Finanzhilfen, kommt es besonders auf den persönlichen Kontakt zu den Hilfebedürftigen an. Bei den Vermittlungsdiensten in Fachbereichen, wie z.B. Alkohol- und Drogenbereich, ist auch die Kenntnis über bestehende und für die Region erreichbare externe Experten, Gruppen und Einrichtungen wichtig. Bei den gemeinsamen Leistungen mit anderen Trägern kommt es darauf an, gut zu koordinieren und gemeinsame Projekte effektiv und effizient abzuwickeln.

Leistungsangebot

Hilfs- und Beratungsangebot

  • VINZIBus - warme Mahlzeit für bedürftige und obdachlose Menschen
  • VINZIWort - Besuchsdienste im Senioren- und Pflegeheim St. Josef am Inn
  • VINZIHerberge - bietet wohnungslosen, notleidende Menschen vorübergehend eine kostenfreie Unterkunft
  • VINZIHand - Beschäftigungsinitiative, die Hilfestellung im Haushalt anbietet
  • VINZIHilfe - Kleinschuldnerberatung und Begleitung
  • VINZIBett - Schlafstelle für obdachlose Menschen

 

Öffnungszeiten

Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch

Kriterien der Inanspruchnahme

Über die Anlaufstelle der Vinzenzgemeinschaft werden die Ansuchen um Hilfe weitergeleitet. Ein Mitglied der Vinzenzgemeinschaft klärt die Situation (wenn notwendig durch Hausbesuch) ab und leitet die notwendigen Maßnahmen ein. Bei Bedarf werden rasche unbürokratische Finanzhilfen geleistet. In den regelmäßigen Sitzungen („Vinzenzkonferenzen«) werden die Betreuungsfälle besprochen und Aufgaben an die Mitglieder verteilt. Die Vergabe von Finanzmitteln erfolgt durch Kollegialbeschluss.

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