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Aufsuchende Hilfen sollen Personen mit psychosozialen Problemen den Zugang zum Hilfesystem erleichtern.
​Ein aufsuchendes Angebot berücksichtigt die persönliche Situation, was bedeutet, dass die Hilfe auch zu Hause stattfinden kann bzw. dort wo man sich gerade aufhält.  

Bezirkshauptmannschaft Kufstein: Behindertenhilfe

Wir unterstützen in Fragen der Teilhabe für Menschen mit Behinderung. In unsere Zuständigkeit fallen die Sachverständigentätigkeit und Beratung für Menschen mit Behinderungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz, sowie die Verfahrensabwicklung und Antragseinbringung.

Leistungsangebot

Beratung von NutzerInnen und Angehörigen:

  • im Zusammenhang mit der Antragstellung für Maßnahmen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z.B. sozialarbeiterische Abklärung, Beratung über Angebote, Hilfe bei der Antragstellung, Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Überprüfung der Zielerreichung)
  • für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen (z.B. Pflegegeld, Pension, finanzielle Probleme)
  • im Amt und in Form von Haus- und Einrichtungsbesuchen

 

Öffnungszeiten

Mo:

08:00 - 12:00 Uhr  und nach Vereinbarung

Di:

08:00 - 12:00 Uhr  und nach Vereinbarung

Mi:

08:00 - 12:00 Uhr  und nach Vereinbarung

Do:

08:00 - 12:00 Uhr  und nach Vereinbarung

Fr:

08:00 - 12:00 Uhr  und nach Vereinbarung

Kriterien der Inanspruchnahme

Telefonische Terminvereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail erbeten 

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