Unter der ambulanten Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die nicht stationär erbracht werden und nach denen man unmittelbar wieder nach Hause geht.
​Neben Ambulanzen und Tageskliniken findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung durch Beratungsstellen, PsychotherapeutInnen und niedergelassenen ÄrztInnen statt.

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land: Behindertenhilfe

Wir untersützen in Fragen der Teilhabe für Menschen mit Behinderung. In unsere Zusändigkeit fallen die Sachverständigentätigkeit und Beratung für Menschen mit Behinderung nach dem Tiroler Teilhabegesetz, sowie die Verfahrensabwicklung und Antragseinbringung.

Leistungsangebot

Beratung von NutzerInnen und Angehörigen:

  • im Zusammenhang mit der Antragstellung für Maßnahmen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z.B. sozialarbeiterische Abklärung, Beratung über Angebote, Hilfe bei der Antragstellung, Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Überprüfung der Zielerreichung)
  • für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen (z.B. Pflegegeld, Pension, finanzielle Probleme)
  • im Amt und in Form von Haus- und Einrichtungsbesuchen

 

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land: Behindertenhilfe

Gilmstraße 2, 6020 Innsbruck
Tel. +43 512 53 44
bh.innsbruck@tirol.gv.at
website: www.tirol.gv.at/innsbruck

Öffnungszeiten

Mo:

08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Di:

08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Mi:

08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Do:

08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Fr:

08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Kriterien der Inanspruchnahme

Telefonische Terminvereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail erbeten 

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