Unter der ambulanten Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die nicht stationär erbracht werden und nach denen man unmittelbar wieder nach Hause geht.
​Neben Ambulanzen und Tageskliniken findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung durch Beratungsstellen, PsychotherapeutInnen und niedergelassenen ÄrztInnen statt.

Bezirkshauptmannschaft Kufstein: Behindertenhilfe

Wir unterstützen in Fragen der Teilhabe für Menschen mit Behinderung. In unsere Zuständigkeit fallen die Sachverständigentätigkeit und Beratung für Menschen mit Behinderungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz, sowie die Verfahrensabwicklung und Antragseinbringung.

Leistungsangebot

Beratung von NutzerInnen und Angehörigen:

  • im Zusammenhang mit der Antragstellung für Maßnahmen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z.B. sozialarbeiterische Abklärung, Beratung über Angebote, Hilfe bei der Antragstellung, Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Überprüfung der Zielerreichung)
  • für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen (z.B. Pflegegeld, Pension, finanzielle Probleme)
  • im Amt und in Form von Haus- und Einrichtungsbesuchen

 

Öffnungszeiten

Mo:

08:00 - 12:00 Uhr  und nach Vereinbarung

Di:

08:00 - 12:00 Uhr  und nach Vereinbarung

Mi:

08:00 - 12:00 Uhr  und nach Vereinbarung

Do:

08:00 - 12:00 Uhr  und nach Vereinbarung

Fr:

08:00 - 12:00 Uhr  und nach Vereinbarung

Kriterien der Inanspruchnahme

Telefonische Terminvereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail erbeten 

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