Unter der ambulanten Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die nicht stationär erbracht werden und nach denen man unmittelbar wieder nach Hause geht.
Neben Ambulanzen und Tageskliniken findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung durch Beratungsstellen, PsychotherapeutInnen und niedergelassenen ÄrztInnen statt.
Bezirkshauptmannschaft Kufstein: Behindertenhilfe
Wir unterstützen in Fragen der Teilhabe für Menschen mit Behinderung.
In unsere Zuständigkeit fallen die Sachverständigentätigkeit und Beratung für Menschen mit Behinderungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz, sowie die Verfahrensabwicklung und Antragseinbringung.
Leistungsangebot
Beratung von NutzerInnen und Angehörigen:
- im Zusammenhang mit der Antragstellung für Maßnahmen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z.B. sozialarbeiterische Abklärung, Beratung über Angebote, Hilfe bei der Antragstellung, Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Überprüfung der Zielerreichung)
- für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen (z.B. Pflegegeld, Pension, finanzielle Probleme)
- im Amt und in Form von Haus- und Einrichtungsbesuchen
Bezirkshauptmannschaft Kufstein: Behindertenhilfe
Boznerplatz 1, 6330 KufsteinTel.+43 5372 6060
Fax. +43 5372 606 746045
bh.ku.behindertenhilfe@tirol.gv.at
website: https://www.tirol.gv.at/kufstein/organisation-referate/bezirkshauptmann-behoerdenleiter/behindertenhilfe/
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Kriterien der Inanspruchnahme
Telefonische Terminvereinbarung erbeten oder Kontaktaufnahme per Mail