Unter der ambulanten Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die nicht stationär erbracht werden und nach denen man unmittelbar wieder nach Hause geht.
Neben Ambulanzen und Tageskliniken findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung durch Beratungsstellen, PsychotherapeutInnen und niedergelassenen ÄrztInnen statt.
Bezirkshauptmannschaft Landeck: Behindertenhilfe
Wir untersützen in Fragen der Teilhabe für Menschen mit Behinderung.
In unsere Zusändigkeit fallen die Sachverständigentätigkeit und Beratung für Menschen mit Behinderung nach dem Tiroler Teilhabegesetz, sowie die Verfahrensabwicklung und Antragseinbringung.
Leistungsangebot
Beratung von NutzerInnen und Angehörigen:
- im Zusammenhang mit der Antragstellung für Maßnahmen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z.B. sozialarbeiterische Abklärung, Beratung über Angebote, Hilfe bei der Antragstellung, Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Überprüfung der Zielerreichung)
- für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen (z.B. Pflegegeld, Pension, finanzielle Probleme)
- im Amt und in Form von Haus- und Einrichtungsbesuchen
Bezirkshauptmannschaft Landeck: Behindertenhilfe
Familie und SozialesInnstraße 5, 6500 Landeck
Tel.05442/6996
Fax. +43 5442 6996 745415
bh.la.familie@tirol.gv.at
website: https://www.tirol.gv.at/landeck/organisation/ref8/sozialhilfe-rehabilitation/
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kriterien der Inanspruchnahme
Telefonische Terminvereinbarung erbeten oder Kontaktaufnahme per Mail