Unter der ambulanten Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die nicht stationär erbracht werden und nach denen man unmittelbar wieder nach Hause geht.
​Neben Ambulanzen und Tageskliniken findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung durch Beratungsstellen, PsychotherapeutInnen und niedergelassenen ÄrztInnen statt.

Jugendarbeitsassistenz Arbas

Wir beraten Jugendliche mit Unterstützungsbedarf im Alter von 15 bis 24 Jahren bei der Lehrstellensuche, bei der Suche nach einem Dienstverhältnis und bei Schwierigkeiten in der Arbeit.

Wir unterstützen beim Kennenlernen von Berufsbildern, beim Checken von Praktikumsplätzen, beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen, bei der Suche nach dem passenden Betrieb oder der Vorbereitung von Bewerbungsgesprächen. Wir fördern deine Potentiale und beraten dich individuell - mit persönlichen Terminen oder mittels Onlineberatung.

Arbeitest du schon und es tauchen Schwierigkeiten auf, dann suchen wir gemeinsam nach Lösungen. Wir bestärken dich in dem was du kannst und suchen mit allen Beteiligten nach passenden Ideen für die Zukunft, damit es für dich in der Arbeit wieder gut läuft.

Wir haben Beratungsstellen in Innsbruck, Imst, Landeck, Wörgl, Lienz und Schwaz.

Leistungsangebot

Wenn es um Jobsuche geht:
z.B. Bewerbungsmaterialien erstellen, Bewerbungstraining, Lehrstellenakquise, Praktika vereinbaren, Kompetenztraining, Selbstwertstärkung.

Wenn es um Probleme im Job geht:
z.B. Problemanalyse, Lösungsschritte vereinbaren, nötige Rahmenbedingungen klären, Kompetenztraining, Lernhilfe organisieren, Termine in der Firma, Jobcoaching installieren.

Jugendarbeitsassistenz Arbas

Fürstenweg 80, 6020 Innsbruck
Tel.05 996 99
office@arbas.at
website: https://www.arbas.at/angebot/arbeitsassistenz-fuer-jugendliche

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 08:00 – 12:00

Termine am Nachmittag und am Abend sind auch nach Absprache möglich!

Kriterien der Inanspruchnahme

  • Alle Jugendlichen zwischen 15 und 24 mit Unterstützungsbedarf (Behinderung, Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule, Lernbeeinträchtigung, erhöhte Familienbeihilfe, Reha-Bescheid).
  • Jugendliche, die vom Jugendcoaching zugewiesen werden.
  • Jugendliche, die das Projekt „AusbildungsFit“ besuchen oder besucht haben.
  • Delinquente Jugendliche.
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