Unter der ambulanten Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die nicht stationär erbracht werden und nach denen man unmittelbar wieder nach Hause geht.
Neben Ambulanzen und Tageskliniken findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung durch Beratungsstellen, PsychotherapeutInnen und niedergelassenen ÄrztInnen statt.
Bezirkshauptmannschaft Schwaz: Behindertenhilfe
Wir untersützen in Fragen der Teilhabe für Menschen mit Behinderung.
In unsere Zusändigkeit fallen die Sachverständigentätigkeit und Beratung für Menschen mit Behinderung nach dem Tiroler Teilhabegesetz, sowie die Verfahrensabwicklung und Antragseinbringung.
Leistungsangebot
Beratung von NutzerInnen und Angehörigen:
- im Zusammenhang mit der Antragstellung für Maßnahmen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z.B. sozialarbeiterische Abklärung, Beratung über Angebote, Hilfe bei der Antragstellung, Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Überprüfung der Zielerreichung)
- für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen (z.B. Pflegegeld, Pension, finanzielle Probleme)
- im Amt und in Form von Haus- und Einrichtungsbesuchen
Bezirkshauptmannschaft Schwaz: Behindertenhilfe
Franz-Josef-Straße 25, 6130 SchwazTel.+43 5242 6931
Fax. +43 5242 6931 745805
bh.schwaz@tirol.gv.at
website: https://www.tirol.gv.at/schwaz/organisation/soziales-gesundheits-und-fremdenrecht/behindertenhilfe/
Öffnungszeiten
Montag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Kriterien der Inanspruchnahme
Telefonische Terminvereinbarung erbeten oder Kontaktaufnahme per Mail