Unter der ambulanten Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die nicht stationär erbracht werden und nach denen man unmittelbar wieder nach Hause geht.
​Neben Ambulanzen und Tageskliniken findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung durch Beratungsstellen, PsychotherapeutInnen und niedergelassenen ÄrztInnen statt.

Bezirkshauptmannschaft Schwaz: Behindertenhilfe

Wir untersützen in Fragen der Teilhabe für Menschen mit Behinderung.
In unsere Zusändigkeit fallen die Sachverständigentätigkeit und Beratung für Menschen mit Behinderung nach dem Tiroler Teilhabegesetz, sowie die Verfahrensabwicklung und Antragseinbringung.

Leistungsangebot

Beratung von NutzerInnen und Angehörigen:

  • im Zusammenhang mit der Antragstellung für Maßnahmen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z.B. sozialarbeiterische Abklärung, Beratung über Angebote, Hilfe bei der Antragstellung, Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Überprüfung der Zielerreichung)
  • für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen (z.B. Pflegegeld, Pension, finanzielle Probleme)
  • im Amt und in Form von Haus- und Einrichtungsbesuchen

 

Bezirkshauptmannschaft Schwaz: Behindertenhilfe

Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz
Tel.+43 5242 6931
Fax. +43 5242 6931 745805
bh.schwaz@tirol.gv.at
website: https://www.tirol.gv.at/schwaz/organisation/soziales-gesundheits-und-fremdenrecht/behindertenhilfe/

Öffnungszeiten

Montag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Kriterien der Inanspruchnahme

Telefonische Terminvereinbarung erbeten oder Kontaktaufnahme per Mail

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