Unter der ambulanten Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die nicht stationär erbracht werden und nach denen man unmittelbar wieder nach Hause geht.
Neben Ambulanzen und Tageskliniken findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung durch Beratungsstellen, PsychotherapeutInnen und niedergelassenen ÄrztInnen statt.
Freizeitassistenz & Familienentlastung + Ferienbegleitung, Reutte
Die Freizeitassistenz & Familienentlastung und Ferienbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche ab der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der individuellen Gestaltung ihrer Freizeit nach ihren Vorlieben und Interessen und/oder begleitet diese bei ihren Freizeitaktivitäten. Die Assistenz wird im häuslichen Umfeld des Kindes/Jugendlichen oder im Rahmen von diversen Aktivitäten außerhalb des häuslichen Umfeldes erbracht.
Ganzjähriges Angebot auch in Ferienzeiten, an Feiertagen….
Durch die Freizeitassistenz ihres Kindes wird die Familie und/oder pflegende Angehörige im Alltag entlastet, sie ermöglicht Zeiten der Erholung und dient zur Unterstützung des familiären Umfelds.
Leistungsangebot
- Kostenlose Beratung und Unterstützung bei Antragstellung für die Familie
- Einzelbegleitung des Kindes/Jugendlichen bei der selbstbestimmten Freizeitgestaltung
- Begleitung zu diversen gesellschaftlichen, kulturellen und Bildungsveranstaltungen
- Begleitung bei Aufbau und Erhalt/Pflege von Kontakten und Beziehungen
- Begleitung/Unterstützung bei Freizeitaktivitäten mit Familie
Freizeitassistenz & Familienentlastung + Ferienbegleitung, Reutte
Untere Gasse 15, im "Notburgahaus" , 6600 BreitenwangTel.0676/88509125
reutte@fruehfoerdern.at
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: Termine nach Vereinbarung
Öffentlich erreichbar mit:
Regionalbus 2, 100, 110;
Haltestelle Veranstaltungszentrum
Kriterien der Inanspruchnahme
Voraussetzung für die Kostenübernahme der Freizeitassistenz & Familienentlastung + Ferienbegleitung durch das Land Tirol ist das Vorliegen einer Behinderung bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 0-18 Jahren.
Für die Inanspruchnahme der Ferienbegleitung ist zudem das Vorliegen eines Anspruches auf erhöhte Familienbeihilfe und/oder Pflegegeldbezug für Kinder oder Jugendliche notwendig.
Bei Berufstätigkeit der Eltern oder AlleinerzieherInnen werden zusätzliche Stunden für die Ferienbegleitung bewilligt.