Unter der ambulanten Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die nicht stationär erbracht werden und nach denen man unmittelbar wieder nach Hause geht.
​Neben Ambulanzen und Tageskliniken findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung durch Beratungsstellen, PsychotherapeutInnen und niedergelassenen ÄrztInnen statt.

Stadtmagistrat Innsbruck - Abt.Behindertenhilfe

Vom Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe kann Ihnen die Finanzierung von Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gewährt werden.

Leistungsangebot

Beratung von NutzerInnen und Angehörigen:

  • im Zusammenhang mit der Antragstellung für Maßnahmen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z.B. sozialarbeiterische Abklärung, Beratung über Angebote, Hilfe bei der Antragstellung, Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Überprüfung der Zielerreichung)
  • für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen (z.B. Pflegegeld, Pension, finanzielle Probleme)
  • im Amt und in Form von Haus- und Einrichtungsbesuchen

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr, von 8.00-11.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Telefonische Terminvereinbarung erbeten oder Kontaktaufnahme per E-Mail.

Kriterien der Inanspruchnahme

Behinderung im Sinne des Tiroler Teilhabe- Gesetzes

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