Unter der ambulanten Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die nicht stationär erbracht werden und nach denen man unmittelbar wieder nach Hause geht.
Neben Ambulanzen und Tageskliniken findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung durch Beratungsstellen, PsychotherapeutInnen und niedergelassenen ÄrztInnen statt.
Stadtmagistrat Innsbruck - Rehabilitation & Behindertenhilfe
Das Referat "Rehabilitation & Behindertenhilfe" unterstützt Finanzierungen von Maßnahmen für Menschen mit jeder Art geistiger, körperlicher, psychischer oder Sinnesbehinderung und für Suchterkrankte.
Leistungsangebot
Beratung von NutzerInnen und Angehörigen:
- im Zusammenhang mit der Antragstellung für Maßnahmen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z. B. sozialarbeiterische Abklärung, Beratung über Angebote, Hilfe bei der Antragstellung, Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Überprüfung der Zielerreichung)
- für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen (z. B. Pflegegeld, Pension, finanzielle Probleme)
- im Amt und in Form von Haus- und Einrichtungsbesuchen
Stadtmagistrat Innsbruck - Rehabilitation & Behindertenhilfe
Fallmerayerstraße 1/1. Stock, 6020 InnsbruckTel. +43 512 5360-8183
post.rehabilitation@innsbruck.gv.at
website: https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=leben--soziales/menschen-mit-behinderungen/rehabilitation--und-behindertenhilfe
Öffnungszeiten
Parteienverkehr
Mo - Do: |
07:30 - 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung |
Telefonische Auskunft:
Mo - Do: |
07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr |
Kriterien der Inanspruchnahme
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Menschen mit jeder Art geistiger, körperlicher, psychischer oder Sinnesbehinderung mit einer dauernden wesentlichen Beeinträchtigung
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suchtkranke Menschen nach Abschluss der Krankenbehandlung