Unter der ambulanten Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die nicht stationär erbracht werden und nach denen man unmittelbar wieder nach Hause geht.
Neben Ambulanzen und Tageskliniken findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung durch Beratungsstellen, PsychotherapeutInnen und niedergelassenen ÄrztInnen statt.
Stadtmagistrat Innsbruck - Abt.Behindertenhilfe
Vom Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe kann Ihnen die Finanzierung von Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gewährt werden.
Leistungsangebot
Beratung von NutzerInnen und Angehörigen:
- im Zusammenhang mit der Antragstellung für Maßnahmen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z.B. sozialarbeiterische Abklärung, Beratung über Angebote, Hilfe bei der Antragstellung, Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Überprüfung der Zielerreichung)
- für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen (z.B. Pflegegeld, Pension, finanzielle Probleme)
- im Amt und in Form von Haus- und Einrichtungsbesuchen
Stadtmagistrat Innsbruck - Abt.Behindertenhilfe
Maria Theresien Straße 18, 6020 InnsbruckTel.0512/53601122
post.gesundheitswesen@innsbruck.gv.at
website: https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=leben--soziales/menschen-mit-behinderungen/rehabilitation--und-behindertenhilfe
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr, von 8.00-11.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Telefonische Terminvereinbarung erbeten oder Kontaktaufnahme per E-Mail.
Kriterien der Inanspruchnahme
Behinderung im Sinne des Tiroler Teilhabe- Gesetzes