Alternativer Text kommt hier

Freizeitassistenz & Familienentlastung Imst und Innsbruck-Land West

Die Freizeitassistenz begleitet Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und/oder Entwicklungsverzögerungen von Geburt bis zum 18. Lebensjahr, damit sie ihre Freizeit nach ihren Vorlieben und Interessen gestalten können. Zeitgleich entlasten sie die Familie.

Leistungsangebot

Die Freizeitassistenz erkundet mit dem Kind den inklusiven Raum und bieten so die Chance, auch Neues kennenzulernen. Die Familien und die pflegenden Angehörigen erfahren in der Zeit der Begleitung des Kindes selbst Entlastung und die Möglichkeit, eigene Freiräume neu zu entdecken. Sie stärken die Kinder und Jugendlichen in ihrer Kompetenz und Rolle und ermutigen sie zu einer selbstverständlichen Teilhabe an der Gesellschaft.

Sie begleiten Kinder und Jugendliche:

  • bei diversen gesellschaftlichen, kulturellen und Bildungsveranstaltungen (z. B. Sportverein, Theateraufführung, Theaterverein, VHS-Kurs, Treffen im regionalen Verein)
  • bei Aktivitäten, die einfach Spaß machen
  • bei Freizeitaktivitäten mit der Familie (z. B. beim Skifahren…)
  • in ihrer Mobilität: Begleitung bei Arztbesuchen, Therapien, Spaziergängen…
  • bei der Suche nach geeigneten bestehenden öffentlichen und regionalen Angeboten (Sportvereine, Interessengruppen, sonstige Vereine, kulturelle Veranstaltungen, etc.)

Die Begleitung im Rahmen der Freizeitassistenz und Familienentlastung ist ganzjährig (auch an Wochenenden) verfügbar.
Ferienbegleitung wird in den Ferienzeiten und an schulfreien Tagen angeboten.

Freizeitassistenz & Familienentlastung Imst und Innsbruck-Land West

Ötztaler Höhe 11, 6430 Ötztal Bahnhof
Tel. +43 676 885 09 125
fafe.imst@fruehfoerdern.at
website: https://www.fruehfoerdern.at/

Öffnungszeiten

Mo - Fr:

Termine nach Vereinbarung

Kriterien der Inanspruchnahme

  • Voraussetzung für die Kostenübernahme der Freizeitassistenz & Familienentlastung durch das Land Tirol ist das Vorliegen einer Behinderung bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 0 und 18 Jahren.
  • Für die Inanspruchnahme der Ferienbegleitung ist zudem das Vorliegen eines Anspruches auf erhöhte Familienbeihilfe und/oder Pflegegeldbezug für Kinder oder Jugendliche notwendig.
  • Bei Berufstätigkeit der Eltern oder AlleinerzieherInnen werden zusätzliche Stunden für die Ferienbegleitung bewilligt.
Zurück