Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land: Behindertenhilfe
Wir untersützen in Fragen der Teilhabe für Menschen mit Behinderung.
In unsere Zusändigkeit fallen die Sachverständigentätigkeit und Beratung für Menschen mit Behinderung nach dem Tiroler Teilhabegesetz, sowie die Verfahrensabwicklung und Antragseinbringung.
Leistungsangebot
Beratung von NutzerInnen und Angehörigen:
- im Zusammenhang mit der Antragstellung für Maßnahmen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z.B. sozialarbeiterische Abklärung, Beratung über Angebote, Hilfe bei der Antragstellung, Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Überprüfung der Zielerreichung)
- für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen (z.B. Pflegegeld, Pension, finanzielle Probleme)
- im Amt und in Form von Haus- und Einrichtungsbesuchen
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land: Behindertenhilfe
Gilmstraße 2, 6020 InnsbruckTel.0512/5344
bh.innsbruck@tirol.gv.at
website: www.tirol.gv.at/innsbruck
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kriterien der Inanspruchnahme
Telefonische Terminvereinbarung erbeten oder Kontaktaufnahme per Mail