Heilpädagogische Familien Kufstein, Schwaz
Die Heilpädagogische Familien gemeinnützige GmbH ist ein freier Träger des Landes Tirol und bietet an:
1. Für die Abteilung Soziales/Behindertenhilfe:
- Mobile Frühförderung für Kinder von 0-6 Jahren sowie
- Mobile Förderung für Kinder/Jugendliche von 6 bis 18 Jahren.
2. Für die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe:
- Aufsuchende Familienarbeit und sozialpädagogische Betreuung bzw. Unterstützung der Erziehung
Leistungsangebot
- Mobile Förderung und Frühförderung für Kinder/ Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und Behinderung:
Entwicklungsförderung in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Kognition, Emotion, Interaktion nach einem individuellen Förderkonzept. Die Förderung findet ein- bis zweimal wöchentlich beim Kind/Jugendlichen zuhause bzw. im häuslichen Umfeld statt.
Wichtig sind dabei ein ganzheitlicher, ressourcenorientierter Ansatz und das Eingehen auf die Anliegen und Bedürfnisse des Kindes und der Familie. Ziel ist es, das Kind in seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu stärken, seine Handlungskompetenzen zu erweitern und zur bestmöglichen Teilhabe und Inklusion beizutragen. - Aufsuchende Familienarbeit bzw. Unterstützung der Erziehung wird angeboten für:
- Familien in Überforderungs- und Belastungssituationen, z.B. mit Konflikten im Familiensystem, mit psychischer oder physischer Erkrankung bzw. Beeinträchtigung der Eltern, in/nach Trennungssituationen, mit schwieriger Flucht- bzw. Migrationsgeschichte, mit prekären sozioökonomischen Verhältnissen etc.
- Familien, wo gemeinsam ausreichende Rahmenbedingungen für das Kindeswohl geschaffen werden müssen und die Bewältigung des Alltags unterstützt werden soll.
- Kinder/Jugendliche mit psychoemotionalen oder sozialen Problemen bzw. Verhaltensauffälligkeiten.
Heilpädagogische Familien Kufstein, Schwaz
Marktstraße 12, 6230 BrixleggTel.05337/64466
brixlegg@hpfamilien.at
website: www.hpfamilien.at
Öffnungszeiten
Erstgespräche nach Vereinbarung,
Öffnungszeiten Büro:
Mo-Fr. 8.30-9.30 (außer Mittwoch)
Kriterien der Inanspruchnahme
Als anerkannte Einrichtung des Landes Tirol können wir die Kosten der erbrachten Leistungen zur Gänze mit dem Land verrechnen:
- Beim Vorliegen einer Beeinträchtigung im Sinne des Tiroler Teilhabegesetzes kann ein Antrag auf Mobile (Früh-)Förderung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. Eine Empfehlung mit Zuweisungsdiagnostik durch eine Fachstelle (Klinik, niedergelassene FachärztInnen, psychologische DiagnostikerInnen u.a.) ist erforderlich. Eltern können sich bei der zuständigen Regionalstelle melden und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Im Rahmen dieses Gesprächs kann gemeinsam der Antrag ausgefüllt und eingereicht werden.
- Bei allgemeinen familiären Problemen bzw. dem Wunsch nach Unterstützung der Erziehung ist erste Ansprechpartnerin die zuständige Kinder- und Jugendhilfe. Diese kann nach ihrer fachlichen Einschätzung eine aufsuchende Betreuung initiieren bzw. befürworten und die Kosten übernehmen