Stadtmagistrat Innsbruck - Abt.Behindertenhilfe
Vom Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe kann Ihnen die Finanzierung von Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gewährt werden.
Leistungsangebot
Beratung von NutzerInnen und Angehörigen:
- im Zusammenhang mit der Antragstellung für Maßnahmen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z.B. sozialarbeiterische Abklärung, Beratung über Angebote, Hilfe bei der Antragstellung, Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Überprüfung der Zielerreichung)
- für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen (z.B. Pflegegeld, Pension, finanzielle Probleme)
- im Amt und in Form von Haus- und Einrichtungsbesuchen
Stadtmagistrat Innsbruck - Abt.Behindertenhilfe
Maria Theresien Straße 18, 6020 InnsbruckTel.0512/53601122
post.gesundheitswesen@innsbruck.gv.at
website: https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=leben--soziales/menschen-mit-behinderungen/rehabilitation--und-behindertenhilfe
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr, von 8.00-11.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Telefonische Terminvereinbarung erbeten oder Kontaktaufnahme per E-Mail.
Kriterien der Inanspruchnahme
Behinderung im Sinne des Tiroler Teilhabe- Gesetzes