Unter der ambulanten Versorgung verstehen wir alle Versorgungsleistungen, nach denen die Klient:innen umgehend - ohne Nächtigung und Verpflegung - wieder nach Hause gehen können. 
​Neben der Versorgung an Spitalsambulanzen findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung an Beratungsstellen sowie in Praxen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeut:innen und Psycholog:innen statt. Zudem gibt es Vereine, die Hilfe zur  Selbsthilfe sowie Betroffenen- und Angehörigenarbeit anbieten. 

Weisser Ring - Verbrechensopferhilfe

Der WEISSE RING begleitet seit 1978 Opfer von Straftaten und kämpft für deren Rechte. Der gemeinnützige Verein ist gesetzlich als allgemeine Opferhilfe-Einrichtung anerkannt. Es stehen in allen Bundesländern Anlaufstellen zur Verfügung.
Der WEISSE RING steht allen Opfern strafbarer Handlungen jeglicher Form - ohne Unterschied von Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit bzw. religiöser, politischer oder sexueller Ausrichtung - offen. Opfer von Straftaten erhalten professionelle Beratung und Betreuung, psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, Unterstützung im Kontakt mit Behörden sowie materielle Hilfe zur Bewältigung der Opfersituation.
Der WEISSE RING betreibt außerdem im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz den Opfer-Notruf 0800 112 112.

Leistungsangebot

  • Beratung zu Opferrechten und zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten. Diese reichen – je nach Art des Verbrechens – von Schadensersatzansprüchen bis zur psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung. Daneben wird sofortige Unterstützung durch Krisenintervention und Vermittlung an erfahrene Psycholog*innen bzw. Psychotherapeut*innen geboten.
  • Prozessbegleitung: Unter klar definierten Bedingungen haben Opfer Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Das heißt, dass sie im Falle einer Gerichtsverhandlung nicht allein vor Gericht erscheinen bzw. dem Täter gegenüberstehen müssen. Sie werden durch Expert*innen für Opferschutz (Psycholog*innen und Anwält*innen) begleitet und betreut.
  • Materielle Unterstützung: Tritt aufgrund des Verbrechens eine finanzielle Notlage ein, kann der WEISSE RING auch finanzielle Unterstützung anbieten.
  • Organisatorische Hilfe: Im Falle eines Raubes, Diebstahls, einer Körperverletzung oder einer anderen kriminellen Tat ist neben dem Schock und der körperlichen Beeinträchtigung auch sehr vieles zu organisieren. Dabei kann der WEISSE RING ebenfalls unterstützen.
  • Psychologische und anwaltliche Beratung am Opfer-Notruf 0800 112 112 – kostenlos und anonym

Weisser Ring - Verbrechensopferhilfe

Adamgasse 11, 6020 Innsbruck
Tel.050 50 16 17 oder 0699 1343 4006
tirol@weisser-ring.at
website: www.weisser-ring.at

Öffnungszeiten

Der WEISSE RING ist über den Opfer-Notruf 0800 112 112 von überall her erreichbar und erbringt seine Leistungen auch in allen Bezirken Tirols – unabhängig vom eigenen Büro-Standort, der sich in Innsbruck befindet.
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Öffentlich erreichbar mit Verkehrsmitteln der IVB, ÖBB: Station Hauptbahnhof

Kriterien der Inanspruchnahme

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, kann sich direkt an den WEISSEN RING wenden. Die Leistungen des WEISSEN RINGS sind für Betroffene grundsätzlich kostenlos.

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