Unter der ambulanten Versorgung verstehen wir alle Versorgungsleistungen, nach denen die Klient:innen umgehend - ohne Nächtigung und Verpflegung - wieder nach Hause gehen können.
Neben der Versorgung an Spitalsambulanzen findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung an Beratungsstellen sowie in Praxen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeut:innen und Psycholog:innen statt. Zudem gibt es Vereine, die Hilfe zur Selbsthilfe sowie Betroffenen- und Angehörigenarbeit anbieten.
Bezirkshauptmannschaft Kufstein: Behindertenhilfe
Wir unterstützen in Fragen der Teilhabe für Menschen mit Behinderung. In unsere Zuständigkeit fallen die Sachverständigentätigkeit und Beratung für Menschen mit Behinderungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz, sowie die Verfahrensabwicklung und Antragseinbringung.
Leistungsangebot
Beratung von NutzerInnen und Angehörigen:
- im Zusammenhang mit der Antragstellung für Maßnahmen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z.B. sozialarbeiterische Abklärung, Beratung über Angebote, Hilfe bei der Antragstellung, Begleitung der Maßnahmenumsetzung, Überprüfung der Zielerreichung)
- für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen (z.B. Pflegegeld, Pension, finanzielle Probleme)
- im Amt und in Form von Haus- und Einrichtungsbesuchen
Bezirkshauptmannschaft Kufstein: Behindertenhilfe
Boznerplatz 1, 6330 KufsteinTel. +43 5372 60 60
bh.ku.behindertenhilfe@tirol.gv.at
website: https://www.tirol.gv.at/kufstein/organisation-referate/bezirkshauptmann-behoerdenleiter/behindertenhilfe/
Öffnungszeiten
Mo: |
08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung |
Di: |
08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung |
Mi: |
08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung |
Do: |
08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung |
Fr: |
08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung |
Kriterien der Inanspruchnahme
Telefonische Terminvereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail erbeten