Unter der ambulanten Versorgung verstehen wir alle Versorgungsleistungen, nach denen die Klient:innen umgehend - ohne Nächtigung und Verpflegung - wieder nach Hause gehen können.
Neben der Versorgung an Spitalsambulanzen findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung an Beratungsstellen sowie in Praxen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeut:innen und Psycholog:innen statt. Zudem gibt es Vereine, die Hilfe zur Selbsthilfe sowie Betroffenen- und Angehörigenarbeit anbieten.
Jugendarbeitsassistenz Arbas
Wir beraten Jugendliche mit Unterstützungsbedarf im Alter von 15 bis 24 Jahren bei der Lehrstellensuche, bei der Suche nach einem Dienstverhältnis und bei Schwierigkeiten in der Arbeit.
Wir unterstützen beim Kennenlernen von Berufsbildern, beim Checken von Praktikumsplätzen, beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen, bei der Suche nach dem passenden Betrieb oder der Vorbereitung von Bewerbungsgesprächen. Wir fördern deine Potentiale und beraten dich individuell - mit persönlichen Terminen oder mittels Onlineberatung.
Arbeitest du schon und es tauchen Schwierigkeiten auf, dann suchen wir gemeinsam nach Lösungen. Wir bestärken dich in dem was du kannst und suchen mit allen Beteiligten nach passenden Ideen für die Zukunft, damit es für dich in der Arbeit wieder gut läuft.
Wir haben Beratungsstellen in Innsbruck, Imst, Landeck, Wörgl, Lienz und Schwaz.
Leistungsangebot
Wenn es um Jobsuche geht:
z.B. Bewerbungsmaterialien erstellen, Bewerbungstraining, Lehrstellenakquise, Praktika vereinbaren, Kompetenztraining, Selbstwertstärkung.
Wenn es um Probleme im Job geht:
z.B. Problemanalyse, Lösungsschritte vereinbaren, nötige Rahmenbedingungen klären, Kompetenztraining, Lernhilfe organisieren, Termine in der Firma, Jobcoaching installieren.
Jugendarbeitsassistenz Arbas
Fürstenweg 80, 6020 InnsbruckTel.05 996 99
office@arbas.at
website: https://www.arbas.at/angebot/arbeitsassistenz-fuer-jugendliche
Öffnungszeiten
Mo – Fr: 08:00 – 12:00
Kriterien der Inanspruchnahme
- Alle Jugendlichen zwischen 15 und 24 mit Unterstützungsbedarf (Behinderung, Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule, Lernbeeinträchtigung, erhöhte Familienbeihilfe, Reha-Bescheid).
- Jugendliche, die vom Jugendcoaching zugewiesen werden.
- Jugendliche, die das Projekt „AusbildungsFit“ besuchen oder besucht haben.
- Delinquente Jugendliche.