Unter der ambulanten Versorgung verstehen wir alle Versorgungsleistungen, nach denen die Klient:innen umgehend - ohne Nächtigung und Verpflegung - wieder nach Hause gehen können. 
​Neben der Versorgung an Spitalsambulanzen findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung an Beratungsstellen sowie in Praxen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeut:innen und Psycholog:innen statt. Zudem gibt es Vereine, die Hilfe zur  Selbsthilfe sowie Betroffenen- und Angehörigenarbeit anbieten. 

Rehabilitation & Behindertenhilfe - Stadtmagistrat Innsbruck

Im Referat "Rehabilitation & Behindertenhilfe" des Stadtmagistrates Innsbruck können Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz beantragt werden.

Leistungsangebot

  • im Zusammenhang mit der Antragstellung für Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z. B. sozialarbeiterische Abklärung, Hilfe bei der Antragstellung)

Rehabilitation & Behindertenhilfe - Stadtmagistrat Innsbruck

Fallmerayerstraße 1/1. Stock, 6020 Innsbruck
Tel. +43 512 5360-8183
post.rehabilitation@innsbruck.gv.at
website: https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=leben--soziales/menschen-mit-behinderungen/rehabilitation--und-behindertenhilfe

Öffnungszeiten

Parteienverkehr

Mo - Fr:

07:30 - 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung

Telefonische Auskunft:

Mo - Fr:

07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

 

Kriterien der Inanspruchnahme

  • Menschen mit jeder Art geistiger, körperlicher, psychischer oder Sinnesbehinderung mit einer dauernden wesentlichen Beeinträchtigung

  • suchtkranke Menschen nach Abschluss der Krankenbehandlung

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