Unter der ambulanten Versorgung verstehen wir alle Versorgungsleistungen, nach denen die Klient:innen umgehend - ohne Nächtigung und Verpflegung - wieder nach Hause gehen können.
Neben der Versorgung an Spitalsambulanzen findet ein großer Teil der ambulanten psychosozialen Versorgung an Beratungsstellen sowie in Praxen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeut:innen und Psycholog:innen statt. Zudem gibt es Vereine, die Hilfe zur Selbsthilfe sowie Betroffenen- und Angehörigenarbeit anbieten.
Rehabilitation & Behindertenhilfe - Stadtmagistrat Innsbruck
Im Referat "Rehabilitation & Behindertenhilfe" des Stadtmagistrates Innsbruck können Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz beantragt werden.
Leistungsangebot
- im Zusammenhang mit der Antragstellung für Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (z. B. sozialarbeiterische Abklärung, Hilfe bei der Antragstellung)
Rehabilitation & Behindertenhilfe - Stadtmagistrat Innsbruck
Fallmerayerstraße 1/1. Stock, 6020 InnsbruckTel. +43 512 5360-8183
post.rehabilitation@innsbruck.gv.at
website: https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=leben--soziales/menschen-mit-behinderungen/rehabilitation--und-behindertenhilfe
Öffnungszeiten
Parteienverkehr
Mo - Fr: |
07:30 - 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung |
Telefonische Auskunft:
Mo - Fr: |
07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr |
Kriterien der Inanspruchnahme
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Menschen mit jeder Art geistiger, körperlicher, psychischer oder Sinnesbehinderung mit einer dauernden wesentlichen Beeinträchtigung
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suchtkranke Menschen nach Abschluss der Krankenbehandlung