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Mietzins-Beihilfe und Annuitäten-Beihilfe

Allgemeines

Das Land Tirol und die Gemeinden
wollen mit Wohn-Förderungen
die Tiroler Bevölkerung unterstützen:
Mit der Mietzins-Beihilfe
und der Annuitäten-Beihilfe.

Das Land Tirol zahlt 80 Prozent der Beihilfe.
20 Prozent der Beihilfe zahlt die Gemeinde,
in der Sie wohnen.

Die Mietzins-Beihilfe ist Geld,
das Sie monatlich bekommen.
Sie ist ein Zuschuss für den Wohnungs-Aufwand
für Miet-Wohnungen.
Zum Beispiel Kosten für die Miete.

Die Annuitäten-Beihilfe bekommen Sie auch monatlich.
Sie ist ein Zuschuss für den Wohnungs-Aufwand
für Eigentums-Wohnungen.
Zum Beispiel Kosten für Kredit-Raten.

Welche Wohnungen fördern das Land und die Gemeinden?

Wir fördern Miet-Wohnungen und Eigentums-Wohnungen.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Die Wohnung muss abgeschlossen sein.
    Das heißt:
    Die Wohnung muss einen eigenen Eingang haben.
    Man muss in die Wohnung kommen,
    ohne durch andere Wohnung zu gehen.
  • Die Wohnung muss der Haupt-Wohnsitz der Person sein,
    die die Beihilfe bekommt.
  • Die Wohnung muss mindestens
    • 1 Zimmer,
    • eine Küche oder Kochnische,
    • 1 Vorraum,
    • 1 Toilette
    • und wenn möglich eine
      Bade- oder Duschgelegenheit haben.

Für Räume in einem Wohn-Heim
oder vermietete Einzel-Zimmer
gibt es keine Beihilfe.

Wer kann eine Beihilfe bekommen?

  • Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
    und ihnen gleichgestellte Personen.
    Gleichgestellte Personen sind zum Beispiel
    Bürgerinnen und Bürger der EU.
  • Andere Personen,
    die mindestens 5 Jahre
    in Tirol ihren Hauptwohnsitz haben.
    Zum Beispiel Menschen aus Ländern,
    die nicht zur EU gehören.
  • Man muss auf alle Fälle seit mindestens 2 Jahren
    in der Gemeinde den Haupt-Wohnsitz haben
  • oder insgesamt mindestens 15 Jahre
    in der Gemeinde gewohnt haben.

Förderung

Die Förderung ist Geld,
das Sie monatlich bekommen können.
Die Höhe der Beihilfe hängt zum Beispiel davon ab,

  • wie viele Personen in der Wohnung leben,
  • wie viel Einkommen alle Personen zusammen
    im Monat haben,
  • wie viel die Wohnung im Monat kostet oder
  • wie viel Fläche der Wohnung
    eine Förderung bekommen kann.

Für Studierende gibt es eine Sonder-Regelung:
Wenn Studierende sehr wenig Geld haben,
kann es eine Beihilfe geben.
In einer WG bekommen nur die Studierenden Beihilfe,
deren Eltern wenig Einkommen haben.
Für vermietete Einzel-Zimmer gibt es keine Beihilfe.
Dafür müssen sie einen Miet-Vertrag haben.

So kommen Sie zur Förderung

1. Ansuchen einreichen.

  • Sie können das Ansuchen erst einreichen,
    wenn Sie einen Miet-Vertrag haben.
  • Sie bekommen die Beihilfe immer für 1 Jahr.
    Dann müssen Sie neu ansuchen.
  • Reichen Sie Ihr Ansuchen beim
    zuständigen Gemeinde-Amt oder Stadt-Amt ein.
    Wenn Sie in Innsbruck wohnen,
    reichen Sie das Ansuchen
    beim Stadt-Magistrat ein.

2. Zusage der Förderung

  • Wir prüfen Ihr Ansuchen.
    Wenn Sie eine Beihilfe bekommen können,
    bekommen sie die Zusicherung,
    dass Sie dieses Geld bekommen.
  • Sie bekommen die Förderung immer für 1 Jahr.

3. Auszahlung der Förderung

Nach der Zusage bekommen Sie die Beihilfe monatlich


Worterklärungen

Beihilfe

Eine Beihilfe ist eine bestimmte Summe Geld,
die man für bestimmte Ausgaben bekommt.
Zum Beispiel für die Miete oder für Strom.
Dieses Geld muss man nicht zurückzahlen.

EU

EU ist die Abkürzung für „Europäische Union“.
Das ist eine Vereinigung von vielen europäischen Ländern.
Diese Länder haben sich verpflichtet,
eng zusammenzuarbeiten.

Mietzins

Mietzins ist ein anderes Wort für Miete.

Stand: 10.04.2026